Karlsruhe: Bundestag soll Wahlprüfungen schneller bearbeiten

Mahnung des Bundesverfassungsgerichts:Bundestag soll Wahlprüfungen schneller bearbeiten

von Viviane Rinderknecht

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Karlsruhe hat die Beschwerde eines Bürgers gegen die Bundestagswahl 2025 abgelehnt - und den Bundestag zugleich gerügt, die ausstehenden Beschwerden schneller zu bearbeiten.

Das Rednerpult ist am 19. März 2025 im Bundestag im Reichstagsgebäude in Berlin vor dem Bundesadler, dem Symbol der deutschen Staatlichkeit, zu sehen, während der Plenarsaal für die konstituierende Sitzung des Parlaments vorbereitet wird. Der Plenarsaal im Reichstagsgebäude wird für die erste, konstituierende Sitzung des neu gewählten 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025 umgebaut.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wartet weiter auf eine Entscheidung zu seinem Wahleinspruch nach der Bundestagswahl 2025. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine schnellere Prüfung.

06.08.2026 | 0:30 min

Fast anderthalb Jahre liegt die letzte Bundestagswahl zurück, doch noch immer liegen 591 unerledigte Einsprüche gegen die Wahl beim Bundestag vor. Sie alle monieren Wahlfehler - etwa, dass Stimmen nicht richtig zugeordnet worden seien.

Über eine dieser Beschwerden hatte nun auch das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Der Antragsteller, über den nichts Genaueres bekannt ist, hatte die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl gerügt. Aus seiner Sicht hätte sie nicht angewendet werden dürfen.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 23. Juli 2026 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Wahlprüfungsbeschwerde und rügte darin zugleich, dass der Bundestag die Wahleinsprüche nicht schnell genug bearbeite.

 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Sigrid Emmenegger, Peter Frank, Rhona Fetzer, Astrid Wallrabenstein, Ann-Katrin Kaufhold (Vorsitz), Christine Langenfeld, Thomas Offenloch, Holger Wöckel, eröffnet die mündliche Verhandlung in Sachen „Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz“.

In Karlsruhe feierte das Bundesverfassungsgericht im Mai seinen 75. Geburtstag.

16.05.2026 | 0:15 min

Der Ablauf der Wahlprüfung

Wer die Gültigkeit einer Wahl anzweifelt, kann sich nicht unmittelbar an das Bundesverfassungsgericht wenden. Erforderlich ist zunächst ein Wahleinspruch, über den der Bundestag entscheidet. Diesen Wahleinspruch kann jeder Wahlberechtigte beim Bundestag einlegen. Der Wahlprüfungsausschuss, der vom Bundestag für die Dauer einer Wahlperiode gewählt wird, bereitet dafür die Entscheidung des Bundestages vor.

Erst nach einer ablehnenden Entscheidung des Bundestages kann sich der Beschwerdeführer an das Bundesverfassungsgericht wenden. Das prüft dann, ob die Wahl gültig war und ob bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl Rechte verletzt wurden.

Zur Ungültigkeit einer Wahl können nur Fehler führen, die sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben. Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass eine Wahl ungültig war, muss diese wiederholt werden. Andere Rechtsfehler werden festgestellt, führen aber nicht zu einer Neuwahl.

75 Jahre Bundesverfassungsgericht - Verfassung im Wandel schützen

Jörg Schönenborn diskutiert mit Joachim Gauck, Prof. Andreas Voßkuhle, Emily Haber und Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, wie sich die Verfassung im gesellschaftlichen und politischen Wandel behauptet.

25.06.2026 | 64:52 min

Der konkrete Fall

Der Beschwerdeführer, über dessen Fall das Bundesverfassungsgericht nun zu entscheiden hatte, hatte bereits im Februar des Jahres 2025 Wahleinspruch beim Bundestag eingelegt. Weil er im Februar 2026 noch immer keine Rückmeldung erhalten hatte, wandte er sich an das Gericht.

Zu klagen, noch bevor der Bundestag über den Einspruch entschieden hat, ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn der Bundestag über den Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entscheidet und dadurch die Gefahr besteht, dass das Beschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden könnte.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig. Der Bundestag habe im Rahmen anderer Wahleinsprüche schließlich bereits darüber entschieden, dass gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl keine Bedenken bestünden.

Bei der Gründungsversammlung des bayerischen Landesverbandes des BSW steht das Logo auf einem Aufsteller.

Das Verfassungsgericht entscheidet in diesem Jahr über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW. Dass das jetzt erst geschieht, kann man durchaus kritisch sehen, sagt ZDF-Redakteur Daniel Heymann.

12.03.2026 | 0:25 min

Rüge zum schnelleren Arbeiten

Das Bundesverfassungsgericht nutzte den Beschluss jedoch, um gegenüber dem Bundestag eine eindrückliche Mahnung auszusprechen:

Der Deutsche Bundestag ist in der Pflicht, seiner Aufgabe (zur Wahlprüfung) zeitnah und sachgerecht nachzukommen.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2026

Dabei zog das Bundesverfassungsgericht einen Vergleich zur letzten Legislaturperiode: In dieser hatte der Bundestag 14 Monate nach der Bundestagswahl im November 2022 bereits über etwa 2.000 Wahleinsprüche entschieden. Der aktuelle Bundestag hat bisher lediglich 450 von insgesamt 1.041 eingegangenen Einsprüchen abgearbeitet.

Einspruch des BSW noch offen

Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht hat nach der Bundestagswahl im Jahr 2025 Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Partei war knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und geht von Fehlern bei der Auszählung der Stimmen aus. Die Entscheidung über die Beschwerde steht noch aus.

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Über dieses Thema berichtete heuteXpress in dem Beitrag "BSW-Wahleinspruch bleibt weiter unbeantwortet" am 06.08.2026 um 21:18 Uhr.

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