Mahnung des Bundesverfassungsgerichts:Bundestag soll Wahlprüfungen schneller bearbeiten
von Viviane Rinderknecht
Karlsruhe hat die Beschwerde eines Bürgers gegen die Bundestagswahl 2025 abgelehnt - und den Bundestag zugleich gerügt, die ausstehenden Beschwerden schneller zu bearbeiten.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wartet weiter auf eine Entscheidung zu seinem Wahleinspruch nach der Bundestagswahl 2025. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine schnellere Prüfung.
06.08.2026 | 0:30 minFast anderthalb Jahre liegt die letzte Bundestagswahl zurück, doch noch immer liegen 591 unerledigte Einsprüche gegen die Wahl beim Bundestag vor. Sie alle monieren Wahlfehler - etwa, dass Stimmen nicht richtig zugeordnet worden seien.
Über eine dieser Beschwerden hatte nun auch das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Der Antragsteller, über den nichts Genaueres bekannt ist, hatte die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl gerügt. Aus seiner Sicht hätte sie nicht angewendet werden dürfen.
In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 23. Juli 2026 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Wahlprüfungsbeschwerde und rügte darin zugleich, dass der Bundestag die Wahleinsprüche nicht schnell genug bearbeite.
In Karlsruhe feierte das Bundesverfassungsgericht im Mai seinen 75. Geburtstag.
16.05.2026 | 0:15 minDer Ablauf der Wahlprüfung
Wer die Gültigkeit einer Wahl anzweifelt, kann sich nicht unmittelbar an das Bundesverfassungsgericht wenden. Erforderlich ist zunächst ein Wahleinspruch, über den der Bundestag entscheidet. Diesen Wahleinspruch kann jeder Wahlberechtigte beim Bundestag einlegen. Der Wahlprüfungsausschuss, der vom Bundestag für die Dauer einer Wahlperiode gewählt wird, bereitet dafür die Entscheidung des Bundestages vor.
Erst nach einer ablehnenden Entscheidung des Bundestages kann sich der Beschwerdeführer an das Bundesverfassungsgericht wenden. Das prüft dann, ob die Wahl gültig war und ob bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl Rechte verletzt wurden.
Zur Ungültigkeit einer Wahl können nur Fehler führen, die sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben. Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass eine Wahl ungültig war, muss diese wiederholt werden. Andere Rechtsfehler werden festgestellt, führen aber nicht zu einer Neuwahl.
Jörg Schönenborn diskutiert mit Joachim Gauck, Prof. Andreas Voßkuhle, Emily Haber und Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, wie sich die Verfassung im gesellschaftlichen und politischen Wandel behauptet.
25.06.2026 | 64:52 minDer konkrete Fall
Der Beschwerdeführer, über dessen Fall das Bundesverfassungsgericht nun zu entscheiden hatte, hatte bereits im Februar des Jahres 2025 Wahleinspruch beim Bundestag eingelegt. Weil er im Februar 2026 noch immer keine Rückmeldung erhalten hatte, wandte er sich an das Gericht.
Zu klagen, noch bevor der Bundestag über den Einspruch entschieden hat, ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn der Bundestag über den Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entscheidet und dadurch die Gefahr besteht, dass das Beschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden könnte.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig. Der Bundestag habe im Rahmen anderer Wahleinsprüche schließlich bereits darüber entschieden, dass gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl keine Bedenken bestünden.
Das Verfassungsgericht entscheidet in diesem Jahr über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW. Dass das jetzt erst geschieht, kann man durchaus kritisch sehen, sagt ZDF-Redakteur Daniel Heymann.
12.03.2026 | 0:25 minRüge zum schnelleren Arbeiten
Das Bundesverfassungsgericht nutzte den Beschluss jedoch, um gegenüber dem Bundestag eine eindrückliche Mahnung auszusprechen:
Der Deutsche Bundestag ist in der Pflicht, seiner Aufgabe (zur Wahlprüfung) zeitnah und sachgerecht nachzukommen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2026
Dabei zog das Bundesverfassungsgericht einen Vergleich zur letzten Legislaturperiode: In dieser hatte der Bundestag 14 Monate nach der Bundestagswahl im November 2022 bereits über etwa 2.000 Wahleinsprüche entschieden. Der aktuelle Bundestag hat bisher lediglich 450 von insgesamt 1.041 eingegangenen Einsprüchen abgearbeitet.
Einspruch des BSW noch offen
Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht hat nach der Bundestagswahl im Jahr 2025 Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Partei war knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und geht von Fehlern bei der Auszählung der Stimmen aus. Die Entscheidung über die Beschwerde steht noch aus.
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