Verfassungsgericht verhandelt:Was darf die bayerische Polizei?
von Samuel Kirsch
Darf die bayerische Polizei Personen überwachen, obwohl keine konkrete Gefahr von ihnen ausgeht? Darüber verhandelt das Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Karlsruhe befasst sich mit dem bayerischen "Polizeiaufgabengesetz" aus 2018. Umstritten ist, dass die Polizei bereits bei vermuteter Gefahr handeln darf. Kritiker sehen Grundrechte in Gefahr.
07.07.2026 | 0:27 minTausende Menschen gingen 2018 in München auf die Straße, um gegen Änderungen am bayerischen Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) zu protestieren. Das BayPAG gibt der bayerischen Polizei weitreichende Befugnisse. So manchem gehen diese zu weit. An diesem Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über Klagen gegen das umstrittene Gesetz verhandelt. Ein Überblick über zentrale Fragen in dem Verfahren:
Warum ist das Polizeigesetz so umstritten?
Die bayerische Polizei darf, wenn es um Straftaten gegen bestimmte bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit von Menschen, die Sicherheit des Staates oder kritische Infrastruktur geht, Maßnahmen schon in einem vergleichsweise frühen Stadium einleiten.
Beispielsweise dürfen Mobiltelefone unter bestimmten Voraussetzungen schon dann überwacht werden, wenn solche Straftaten sich noch nicht konkret abzeichnen, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit drohen. Auch längerfristige Observationen oder das Erstellen von Bewegungsprofilen sind bereits bei "drohender Gefahr" möglich.
In 13 Fragen treffen Zukunftsforscher, Aktivistinnen und Polizisten aufeinander: Wie viel Freiheit darf für Sicherheit geopfert werden?
18.06.2023 | 39:54 min
Üblicherweise sind Maßnahmen der Polizei zur Abwehr von Gefahren, etwa durch Straftaten, erst möglich, wenn diese Gefahren konkret absehbar sind. Ein Beispiel: Zwei Personen verabreden in einer Chatgruppe einen Überfall auf eine Tankstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass die geplante Straftat begangen wird. Die Polizei darf eingreifen, um sie zu verhindern.
Die drohende Gefahr setzt früher an. Hier genügt es, wenn durch das Verhalten einer Person oder durch bestimmte Vorbereitungshandlungen "in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind" (Art. 11a Absatz 1 BayPAG). Der Verdacht muss sich dabei noch nicht auf ein bestimmtes konkretes Geschehen beziehen.
Quelle: ZDF
Zwei weitere Aspekte im BayPAG sind umstritten:
- Die bayerische Regelung zum sogenannten Präventivgewahrsam: Personen dürfen unter Umständen in Gewahrsam genommen werden, um zu verhindern, dass sie Straftaten begehen. Angewendet wurde das in der Vergangenheit zum Beispiel gegenüber Klimaaktivisten, die Straßen blockierten. Auch in anderen Bundesländern darf die Polizei Menschen in Präventivgewahrsam nehmen. Bayern allerdings hat mit zwei Monaten eine besonders lange Maximaldauer. Aus Sicht der Kritiker ist das unverhältnismäßig.
- Zweitens geht es in Karlsruhe auch um den Einsatz von Handgranaten und anderer Explosivmittel. Dieser ist durch die Änderungen des BayPAG unter etwas weniger strengen Voraussetzungen möglich. Kritisiert wird daran vor allem, dass das Gesetz in Extremfällen auch dann einen Einsatz erlaubt, wenn dadurch Unbeteiligte höchstwahrscheinlich gefährdet werden.
Wer sind die Kläger und was kritisieren sie?
Zehn Privatpersonen haben Verfassungsbeschwerde gegen das BayPAG eingelegt. Darunter sind ein Arzt mit Kontakten zur Drogenszene, mehrere Rechtsanwälte, eine Journalistin und eine Beschwerdeführerin mit Kontakten in die gewaltbereite Fußballfanszene. Sie fürchten, wegen ihrer Tätigkeiten und der damit verbundenen Kontakte in den Fokus der Polizei zu geraten und heimlich überwacht zu werden.
Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP (zu der Zeit noch im Bundestag vertreten) 2018 in Karlsruhe beantragt, das BayPAG auf seine Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren.
Jan Fleischhauer meint: Die Polizei muss konsequenter durchgreifen. Polizeikritiker Simón Barrera González entgegnet: Die Polizei darf nicht noch mehr Macht erhalten.
14.05.2026 | 28:44 minDie Kritiker des Gesetzes halten die kritisierten Regelungen für unverhältnismäßig. Durch die Vorverlagerung der Eingriffsschwelle für die Polizei erhalte diese Überwachungsbefugnisse, die eigentlich nur Nachrichtendiensten zustünden. Außerdem seien die Regelungen aus Sicht der Kritiker zu unbestimmt formuliert.
Wie argumentiert die bayerische Staatsregierung?
Gegenüber ZDFheute begründete das bayerische Innenministerium im Vorfeld der Verhandlung die erweiterten Befugnisse bei drohender Gefahr mit der "Vermeidung von Schutzlücken". Das Ministerium beruft sich auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2016 zum BKA-Gesetz. Darin hat das Bundesverfassungsgericht die Kategorie der "drohenden Gefahr" selbst erwähnt und im Kontext der Terrorismusabwehr auch Eingriffe der Polizei in diesem Stadium unter strengen Voraussetzungen gebilligt.
Daran, so eine Sprecherin des Innenministeriums, habe man das BayPAG angepasst, um sicherzustellen, dass die Polizei auch Gefahren abwehren dürfe, "in denen sich der zum Schaden führende Kausalverlauf noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehen lässt". Dabei habe man sich eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angelehnt.
Ob die Ausweitung der Befugnisse tatsächlich in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt ist, wird abschließend in einigen Monaten klar sein, wenn das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden wird.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache
Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt.
Mit ZDFheute als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Inhalte häufiger in die Schlagzeilen-Box gespielt - geprüfte Inhalte, direkt in Ihrem Überblick.
→ Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.
Aktuelles zum Bundesverfassungsgericht
- FAQ
Beschwerde von ARD und ZDF:Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag
von Daniel Heymann und Samuel Kirschmit Video0:24 - FAQ
Bundesverfassungsgericht entschied 2021:Was ist vom "historischen" Klima-Beschluss geblieben?
von Charlotte Greipl und Mark Hugomit Video0:34 BSW, Erbschaftssteuer, Klima:Bundesverfassungsgericht: Die wichtigsten Urteile in 2026
von Daniel Heymannmit Video0:25Ausfuhren nach Israel:Rüstungsexporte: Palästinenser scheitert in Karlsruhe
mit Video0:17