Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht verhandelt über Beschwerde

FAQ

Beschwerde von ARD und ZDF:Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag

von Daniel Heymann und Samuel Kirsch

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ARD und ZDF erheben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, weil die Bundesländer den Rundfunkbeitrag nicht erhöht haben. Worum es am Bundesverfassungsgericht genau geht.

Baden-Württemberg, Karlsruhe: Außenaufnahme das Bundesverfassungsgericht.

ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde erhoben, weil die Länder den Rundfunkbeitrag nicht erhöht haben. Daniel Heymann blickt voraus auf die mündliche Verhandlung in Karlsruhe.

22.06.2026 | 0:27 min

Es geht um 58 Cent - oder um viele Millionen Euro, je nach Betrachtungsweise. Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag. Der hätte eigentlich zum 1. Januar 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollen, so hatte es jedenfalls die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Februar 2024 empfohlen. Die Bundesländer setzten diese Empfehlung aber nicht um, der Beitrag blieb unverändert.

ARD und ZDF halten das für verfassungswidrig und haben deshalb Verfassungsbeschwerde erhoben. Worüber genau müssen die Richterinnen und Richter nun entscheiden? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, also die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ist die wichtigste Einnahmequelle für die Anstalten, macht laut KEF 87,6 Prozent ihrer Gesamterträge aus. Derzeit liegt die Höhe des Beitrags bei 18,36 Euro pro Monat. Der Beitrag wird von Privatpersonen pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben. Er gilt auch für Betriebsstätten im nicht privaten Bereich.

Die Mikrofone von ARD und ZDF sind vor einer Pressekonferenz nebeneinander aufgestellt.

Im Dezember trat der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft. Im November stimmte Brandenburg als letztes Bundesland der Rundfunkreform zu.

19.11.2025 | 1:42 min

Für die Beitragspflicht kommt es nicht darauf an, ob man tatsächlich die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender konsumiert. Der Beitrag wird allein für die Möglichkeit der Nutzung erhoben.

Wie wird die Höhe des Beitrags ermittelt?

Hier kommt die KEF ins Spiel, die aus 16 unabhängigen Sachverständigen besteht. Die Rundfunkanstalten melden gegenüber der KEF alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags an.

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in § 26 des Medienstaatsvertrags definiert. Danach sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, für alle Menschen in Deutschland ein umfassendes Angebot in den Bereichen Information, Kultur, Bildung und Beratung zu schaffen. Unterhaltung ist ebenfalls Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags.

Dabei muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinem Programm eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.


Die KEF überprüft den angemeldeten Finanzbedarf und legt den Ländern einen Beitragsvorschlag vor. An die KEF-Empfehlung müssen sich die Länder grundsätzlich halten, Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und müssen begründet werden. Hintergrund ist die Rundfunkfreiheit: Das KEF-Verfahren soll verhindern, dass die Bundesländer - und damit der Staat - über die Finanzierungsentscheidung mittelbar das Programm beeinflussen können.

Was hat sich seit 2024 getan?

Als ARD und ZDF im November 2024 ihre Klagen eingereicht hatten, lautete der Stand des KEF-Vorschlags noch: eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro ab 1. Januar 2025.

Im Bild der Eingang des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf dem WDR-Gelände in Köln Bocklemünd

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Anfang 2026 legte die KEF dann ihren turnusmäßigen Zwischenbericht vor - mit einer veränderten Empfehlung: Der Beitrag soll danach nicht mehr um 58, sondern nur noch um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen, und das erst ab Januar 2027. Grund für die abgesenkte Empfehlung ist, dass die KEF inzwischen von Mehreinnahmen der Sender in den nächsten Jahren bis 2028 durch mehr zahlungspflichtige Wohnungen ausgeht. Bei diesem aktuellen Vorschlag hat die KEF auch berücksichtigt, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde.

Wie argumentieren Länder und Anstalten?

Nehmen die Sender in einem Beitragszeitraum mehr ein, als sie zur Erfüllung des Auftrags benötigen, fließen diese Mehreinnahmen in eine Rücklage. Die Länder argumentieren nun, dass die Anstalten ihren Finanzbedarf - jedenfalls für 2025 und 2026 - auch aus der Rücklage decken könnten.

Auf dem Bildschirm eines Smartphones sind die App-Icons von ARD, ZDF und Deutschlandfunk im Ordner «Rundfunk» zu sehen

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ARD und ZDF sehen sich dagegen in ihrem Recht auf Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt, weil die Länder sich über das gesetzlich vorgesehene Verfahren hinweggesetzt hätten. Allein dieser Verfahrensverstoß sei mit der Verfassung nicht vereinbar und führe aus Sicht der Sender zu Planungsunsicherheit.

Gab es vergleichbare Fälle?

Schon 2021 entschied Karlsruhe einen ähnlichen Fall: Damals blockierte Sachsen-Anhalt die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Das Gericht ordnete sie daraufhin selbst durch eine sogenannte Vollstreckungsanordnung an. 2021 - während der Corona-Pandemie - entschied das Gericht per Beschluss, eine mündliche Verhandlung gab es jedoch nicht.

Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.

Daniel Heymann und Samuel Kirsch sind Redakteure in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress im Beitrag "Was sagt Karlsruhe zur Rundfunkfinanzierung" am 23.06.2026 um 08:00 Uhr.

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