Verfassungsklage zu Beratungszeit bei Heizungsgesetz gescheitert

Urteil im Streit um "Heizungsgesetz":Verfassungsgericht: Kein "Tempolimit" bei Gesetzgebung

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Das "Heizungsgesetz" der Ampel-Regierung war politisch umstritten - auch um das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens gab es Streit. Das Verfassungsgericht lehnte nun eine Klage ab.

Symbolbild: Außenaufnahme Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Klage zur Beratungszeit für das "Heizungsgesetz" abgewiesen.

Quelle: dpa

Im Streit um ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage im Zusammenhang mit der Beratungszeit über das "Heizungsgesetz" der früheren Ampel-Regierung verworfen. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.

Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl der im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte.

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Eilantrag gegen Tempo bei Gesetzgebungsverfahren erfolgreich

Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats ist das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg.

Das sogenannte Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht. Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht.

Auf der rechten Seite des Bildes zu sehen ist Host Mirko Drotschmann. Im Hintergrund zu sehen ist dürrer, ausgedrockneter Boden, mittig zu erkennen ist ein Wald in Form der BRD. Inmitten der BRD ist ein Fußabdruck sichtbar.

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Verfassungsgericht weist Anträge im Hauptsacheverfahren ab

Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge. Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.

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Quelle: Reuters, dpa, AFP
Über das Thema berichtete das ZDF-Morgenmagazin am 23.07.2026 ab 05:30 Uhr

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