Bundestag beschließt Neuregelungen:Neues "Heizungsgesetz": Was sich jetzt ändern soll
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es soll bisherige Vorgaben kippen, auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll wieder erlaubt werden.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden zentrale Teile des bestehenden Gesetzes wieder abgeschafft. (Symbolbild)
Quelle: dpaDer Bundestag hat die Weichen für das Ende des "Heizungsgesetzes" der früheren Ampel-Regierung gestellt. Das Parlament stimmte an diesem Freitag dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zu. Damit sollen zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes gekippt werden. Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Erwartet werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen.
Die Reform soll am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Die Regierung plant eine Reform der Heizungsförderung: Bis 2030 sollen rund 2,1 Milliarden Euro eingespart werden. Geringverdiener und Familien sollen stärker profitieren, Boni sinken.
07.07.2026 | 0:21 minKern des Heizungsgesetzes wird gekippt
Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: der Paragraf 71 mit "Anforderungen an eine Heizungsanlage", die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
"Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte", heißt es im Gesetzentwurf. Wirschaftsministerin Katherina Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Bisher konnte der Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent gefördert werden. Künftig soll die Förderung sinken und sich auch nach dem Einkommen richten.
08.07.2026 | 1:39 minNeue Gas- und Ölheizungen wieder möglich - "Bio-Treppe" ab 2029
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.
Geplant ist eine "Bio-Treppe": Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten - Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.
Einst war das sogenannte Heizungsgesetz der Zankapfel der Koalition. Nun soll es überarbeitet werden und zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen. Was ändert sich?
13.05.2026 | 2:46 minEigentlich Klimaneutralität ab 2045
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden - zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als ein "Sorgenkind".
Vermeintliche "Klimalücken" könnten Gerichte beschäftigen
Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich "höchst zweifelhaft" bezeichnet. Erwartet werden Klagen. Diese dürften vor allem auf eine drohende "Klimalücke" zielen - die Kritik: Die Neuregelungen führten dazu, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO2-Emissionen schwieriger zu erreichen seien.
Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Es ist aber offen, wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilt.
Vor wenigen Jahren war das Thema "Klima“ noch allgegenwärtig. Vernachlässigt Schwarz-Rot das Thema? Mirko Drotschmann blickt auf die Klimapolitik der Bundesregierung.
12.03.2026 | 8:33 minWarnung vor Kostenfallen für Mieter
Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben. Viele Verbände warnen vor einer "Kostenfalle" bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.
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