Einkommensschwächere profitieren:KfW-Förderung für Wärmepumpen: Das sind die neuen Regeln
von Mario Shabaviz
Seit heute läuft die Wärmepumpenförderung wieder an. Der maximal förderfähige Höchstbetrag sinkt. Warum Geringverdiener-Haushalte trotzdem besonders profitieren.
Wer eine Wärmpumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung einbauen will, muss seit Dienstag neue Regeln bei KfW-Förderanträgen beachten. Bei höherem Haushaltseinkommen sinken die Zuschüsse.
21.07.2026 | 1:29 minSo manchen dürfte es kalt erwischt haben, als es am 9. Juli plötzlich zu einem Stopp für KfW-Förderanträge für den Einbau einer Wärmepumpe kam. Aber bereits am Vortag hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages die Leitlinien für eine Reform der Förderbedingungen vorgegeben: Sozialer staffeln und das Programm über die Zeit finanziell entlasten. Doch was heißt das nun ganz praktisch?
Sparzwang steckt in vielen Änderungen der KfW-Förderung
Um mit einer guten Nachricht anzufangen: Ein KfW-Förderprogramm soll bis zum Jahr 2030 bestehen bleiben, auch die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit eines Hauses sinkt aber von bislang 30.000 auf 28.000 Euro.
Bei der Förderung von Wärmepumpen gibt es Änderungen: Während die Grundförderung bei 30 Prozent bleibt, sinkt der maximal förderfähige Höchstbetrag von 30.000 auf 28.000 Euro.
21.07.2026 | 1:52 minZudem wird eine sukzessive Förder-Staffelung eingeführt. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Im August 2030 liegt der Förderhöchstbetrag damit nur noch bei 22.000 Euro.
Eingedampft wird auch der Klimageschwindigkeitsbonus, der den schnellen Abschied von der fossilen, zum Beispiel mit Öl oder Gas betriebenen Heizungsanlage belohnt. Statt bisher 20 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt er nur noch 16 Prozent, und auch hier wird eine regelmäßige Absenkung eingeführt. Ebenfalls ab Februar kommenden Jahres sinkt der Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte. Ab 1. August 2028 entfällt er dann vollständig.
Die Nachfrage nach Beratungen für die Anschaffung einer Wärmepumpe ist durch die neuen Förderregeln sprunghaft angestiegen. Für wen lohnt sich der Umstieg und wie viel Förderung gibt es?
21.07.2026 | 2:31 minZwei Fördermittel komplett gestrichen
Dem Rotstift ganz zum Opfer fallen der Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln und der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseanlagen mit besonders niedrigen Staubemissionen. Zugleich bleibt für EU-gefertigte Wärmepumpen aber ein Wertschöpfungsbonus möglich.
Beim Verbraucherzentrale Bundesverband ist Stefan Materne Referent für Energieberatung. Sein Urteil zu den Änderungen:
Unter dem Strich müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für alle denkbaren Varianten mehr als mit dem alten Fördersystem bezahlen. Das kann einige tausend Euro Mehrkosten ausmachen.
Stefan Materne, Referent für Energieberatung, Verbraucherzentrale Bundesverband
Eine höhere Förderung kann sich nur in bestimmten Konstellationen ergeben, insbesondere bei Anspruch auf den erhöhten Einkommensbonus.
Union und SPD planen bei der Reform des Heizungsgesetzes eine Kostenbremse für Mieter. Demnach sollen Risiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
30.04.2026 | 2:07 minSoziale Komponente in Heizungsförderung wird gestärkt
Verbessert wurden die Förderbedingungen für einkommensschwächere Haushalte und Familien mit mehreren minderjährigen Kindern. So reduzieren im Haushalt lebende, minderjährige Kinder das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Ein Rechenbeispiel: Hat eine Familie ein Kind und ein zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro, reduziert sich durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro.
Das kann bares Geld bringen, wenn Familien dadurch in eine bessere Stufe der gestaffelten Boni gelangen. Bei 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen liegt der Einkommensbonus bei 40 Prozent. Bei 40.000 Euro Einkommen sinkt er auf 30 Prozent, und liegt das steuerlich anzusetzende Haushaltseinkommen bei 50.000 Euro, beträgt der Einkommensbonus 10 Prozent.
Dass der Einkommensbonus auf 40 Prozent erhöht wurde, damit bei den einkommensschwachen Haushalten die Finanzierbarkeit verbessert wird, ist positiv.
Stefan Materne, Energieberater Verbraucherzentrale Bundesverband
Auch beim Erneuerbare-Energien-Gesetz soll nachgebessert werden. Einem Entwurf zufolge, soll eine Übergangsregelung Einschnitte bei der Förderung kleiner Solaranlagen bis 25 Kilowatt abmildern.
18.07.2026 | 0:26 minHandwerk: Verunsicherung durch neue Wärmepumpenförderung
Heizungsbauer Marcel Oestreich aus Weiler bei Bingen ist einer von vielen Handwerkern, die die Wärmewende praktisch umsetzen. Er kritisiert die neue Reform.
Es ist eine komplette Verunsicherung entstanden.
Marcel Oestreich, Heizungsbaumeister
Ab Herbst gingen bei ihm die Planungen für das kommende Jahr los, dann würde man die Resonanz sehen, so Oestreich weiter.
Ebenso wie Heizungsbauer Oestreich beklagt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZV SHK) die entstandene Verunsicherung. Hauptgeschäftsführer Daniel Föst bringt es auf den Punkt: "Wir wollen einfach in Ruhe Heizungen modernisieren, und die Politik schafft immer wieder Unruhe. Alle sechs Monate ändern sich ja jetzt die Förderelemente."
"Es ist günstiger, auf eine Wärmepumpe zu setzen." Mit einer Gasheizung werde es für Mieter und Vermieter teurer, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip, zum Heizungsgesetz.
15.05.2026 | 6:40 minOb durch die Verringerung der Fördermittel nun eher ein Run auf die Wärmepumpe einsetzt oder den Wechsel zu ihr bremst, ist unklar. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, dürfte von den jetzigen Förderbedingungen eher profitieren als von späteren.
Mario Shabaviz ist Redakteur im Team Wirtschaft und Finanzen.
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