Einigung im Koalitionsausschuss:Die Aktivrente kommt - und was sie bedeutet
Im Koalitionsausschuss hat es eine Einigung bei der Aktivrente gegeben. Sie könnte den Staat 890 Millionen Euro im Jahr kosten - deutlich mehr als erwartet.
Bis zu 2.000 Euro monatlich sollen Rentner ab 1. Januar 2026 steuerfrei zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen.
Quelle: dpaDie Aktivrente mit steuerfreiem Zuverdienst bis zu 2.000 Euro im Monat soll nach einer Koalitionseinigung auf die letzten Details nun Gesetz werden. Geplanter Startpunkt ist 1. Januar 2026. Der Gesetzentwurf soll nächste Woche im Kabinett beschlossen werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz schildert einen gleitenden Übergang zur Elektromobilität. Nach dem Koalitionsausschuss erklärt er: "Der Herbst der Reformen hat längst angefangen!"
09.10.2025 | 3:03 minAktivrente kostet Staat mehr als angenommen
Das längere freiwillige Arbeiten im Alter wird den Staat vermutlich 890 Millionen Euro pro Jahr kosten und damit mehr als zunächst angenommen.
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09.10.2025 | 8:25 minSteuerausfälle in dieser Größenordnung werden jeweils in den Jahren 2026 bis 2030 erwartet, wie aus einem Referentenentwurf des von der SPD geführten Finanzministeriums hervorgeht. Der Entwurf liegt Reuters vor. Auf Bund und Länder entfallen dabei jeweils 378 Millionen Euro, auf die Kommunen 134 Millionen.
Aktivrente soll Arbeiten im Alter attraktiver machen
"Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten", heißt es in dem Entwurf. "Damit wird Arbeiten im Alter attraktiver."
ZDF-Hauptstadtkorrespondent Wulf Schmiese berichtet über den Koalitionsfrieden. Die Phase des Streits "bis auf die Knochen" sei überschritten.
09.10.2025 | 1:31 minWie viele Menschen in Deutschland von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist noch unklar. Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz sagte in Berlin, er rechne damit, dass die Aktivrente "im größeren Umfang" angenommen werde.
Freiberufler und Gewerbetreibende ausgenommen
Ausgeschlossen von der Neuerung sind Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft. Die bis zu 2.000 Euro unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöhen also nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.
Das Finanzministerium hatte diesen Progressionsvorbehalt zunächst vorgesehen, um die Steuermindereinnahmen durch die Aktivrente geringer zu halten.
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