AfD legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein

Beschwerde an Verfassungsgericht:AfD wehrt sich gegen Verdachtsfall-Einstufung

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Im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz über die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall hat die AfD nach eigenen Angaben jetzt Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Justizia im Gegenlicht

Die AfD zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Quelle: dpa

Im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz über die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall klagt die AfD nach eigenen Angaben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit.

"Gesichert rechtsextrem" ist nicht Thema der Beschwerde

Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte - und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte - Höherstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz.

Vor dem Logo der AfD sind die Parteivorsitzenden Chrupalla und Weidel abgebildet.

Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung im Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch. ZDFheute live ordnet ein.

08.05.2025 | 30:35 min

Die AfD steht beim Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen (Verdachtsfall). Dagegen hatte sie geklagt.

AfD verlor in Münster

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte im vergangenen Jahr zugunsten des Bundesverfassungsschutzes entschieden. Er darf die Partei demnach zu Recht als extremistischen Verdachtsfall einstufen und kann sie entsprechend mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Dagegen hatte die AfD beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt. Diese wurde vor wenigen Wochen vom Gericht zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Münster verkündet das Urteil zur Beobachtung der AfD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD weiter als Verdachtsfall einstufen – so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Mai 2024.

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Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht die AfD nun den nächsten Schritt. Man werde alle in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und die Mitglieder "vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen", teilten Weidel und Chrupalla mit.

Quelle: dpa, AFP

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