Experte: AfD hat als Partei kein Recht auf Geheimdienst-Infos

Interview

Nach Wahlsieg in Sachsen-Anhalt:Experte: AfD hat als Partei kein Recht auf Geheimdienst-Infos

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Die AfD könnte den Innenminister in Sachsen-Anhalt stellen und an Geheimdienstinformationen gelangen. Welche Konsequenzen hätte das? Geheimdienstexperte Markus Ogorek ordnet ein.

Ulrich Siegmund von der AfD streckt seinen Daumen nach dem Wahlsieg hoch aus und lächelt. Er ist umgeben von anderen AfD-Parteimitgliedern sowie Alice Weidel und Tino Chrupalla.

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will in Sachsen-Anhalt eine Regierung bilden.

Quelle: AP | Matthias Schrader

Nach ihrem deutlichen Sieg bei der Wahl in Sachsen-Anhalt strebt die AfD die Regierung an. Ein Innenminister des als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbandes hätte Zugriff auf sicherheitsrelevante Geheimdienstinformationen.  

Dagegen gibt es Widerstand von den Innenministern von Bund und Ländern. Sensible Daten sollen offenbar vor einem AfD-Innenminister geschützt werden. Der Geheimdienstexperte und Jurist Markus Ogorek erklärt im Interview, was rechtlich möglich ist und was von der AfD an der Spitze einer Landesregierung zu erwarten ist.  

ZDFheute: Wäre es zulässig, eine demokratisch gewählte Partei von diesen Informationen des Verfassungsschutzes abzuschneiden oder diesen Zufluss einzuschränken? 

Markus Ogorek: Die AfD hat als Partei keinen Anspruch auf Informationen des Verfassungsschutzes. Einen Anspruch auf Informationsübermittlung seitens der anderen Verfassungsschutzbehörden hat nur die Landesverfassungsschutzbehörde und auch nur insoweit, als diese Informationen für die Behörde in Sachsen-Anhalt aufgabenrelevant sind.

Ein Land pauschal abzuschneiden, nur weil einem das Wahlergebnis gegebenenfalls nicht gefällt, wäre auf jeden Fall rechtswidrig. Auf der anderen Seite kann es natürlich auch nicht sein, dass jetzt die gesetzlich vorgesehene Aufgabenübermittlung zu einem Sicherheitsrisiko wird.

Montage: frontal-Design, Timo Chrupalla, Ulrich Siegmund, Alice Weidel

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ZDFheute: Welche Informationen sollten nach Einschätzung von Sicherheitskreisen besser nicht mit einem AfD-Innenminister geteilt werden? 

Ogorek: Ich würde das Material in drei Körbe unterteilen. Korb eins wäre für mich die Rubrik "Das darf auf keinen Fall weitergegeben werden". Das sind dann Informationen, die Menschen gefährden können oder die Partnerdienste verprellen. Also beispielsweise die Klarnamen oder die Identifizierungsmerkmale von Quellen, Informationen über laufende Operationen, die die Spionageabwehr beispielsweise betreffen oder auch Daten ausländischer Dienste, die nicht zur Weitergabe freigegeben worden sind.

Staatsrechtler Markus Ogorek
Quelle: Universität zu Köln

... ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt liegt insbesondere im Recht der Nachrichtendienste, zu dem er auch Regierungs- sowie parlamentarische Stellen berät.


Der zweite Korb wäre "Informationen, die auf jeden Fall weitergegeben werden müssen". Stellen Sie sich mal vor, es gibt Informationen zu einem konkreten Anschlag, der geplant wird. Oder es wird Sabotage geplant in Sachsen-Anhalt an kritischer Infrastruktur. Oder es gibt Informationen über islamistische Gefährder. Solche Daten müssen natürlich an die Sicherheitsbehörden vor Ort gelangen.

Dann gibt es den dritten Korb. Das sind die Informationen, die sich auf den Rechtsextremismus beziehen, das sind die Auswertungserkenntnisse über die AfD selbst. Da gibt es den gesetzlichen Übermittlungsauftrag oder die gesetzliche Übermittlungspflicht im Hinblick auf relevante Informationen. Und da wird man genau schauen müssen, ob man über dieses Kriterium der Relevanz möglicherweise so eine chinesische Mauer hinbekommt, um den Informationsfluss jedenfalls im Einzelfall einzuschränken.

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ZDFheute: Ein AfD-Innenminister hätte dann auch Zugang zu diesen Informationen. Könnte man diesen Zugang einschränken? 

Ogorek: Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat die Besonderheit, dass es sich bei ihm nicht um einen eigenen Apparat handelt. Das ist keine eigenständige Behörde mit einem Präsidenten, sondern der Verfassungsschutz ist eine Abteilung des Innenministeriums. Das heißt, der Minister ist im selben Gebäude und geht über denselben Gang wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Deswegen ist der Zugriff da.

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Routinemäßig würde jetzt natürlich der Minister auch keine Klarnamen von V-Leuten in seinem Morgenbriefing erhalten und letzten Endes kommt es darauf meines Erachtens auch nicht an, weil man natürlich Quellen gefährden kann, ohne dass man sich jetzt als Minister konkrete Informationen vom Verfassungsschutz einholt.

Wenn der Minister beispielsweise gezielt Fragen stellt, Themenfelder eingrenzt, die Schwerpunkte verlagert, sich an der einen oder anderen Stelle genauer informiert, dann wird er im Zweifel in der Lage sein, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Quellen enttarnt werden und gerade das ist das Gefährliche.

Das Interview führte ZDF-Moderatorin Barbara Parente, zusammengefasst hat es Jonas Kapp.

Über das Thema berichtete das ZDF mehrfach, etwa ZDF frontal am 08.09.2026 ab 21:00 Uhr.

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