Gericht gibt Eilantrag statt:Beschluss: AfD nicht gesichert rechtsextremistisch - vorerst
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Die Partei hatte geklagt.
Das Kölner Verwaltungsgericht untersagt dem Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Das Verbot gilt vorerst bis zum Abschluss des Hauptverfahrens.
26.02.2026 | 2:18 minDas Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Entscheidung kann angefochten werden
Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Doch dass die AfD auch in ihrer Grundtendenz verfassungsfeindliche Ziele verfolge, lasse sich gegenwärtig für die AfD nicht feststellen, sagte Michael Ott, Sprecher des VG Köln, dem ZDF.
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen. ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese erläutert, wie die politischen Reaktionen zu diesem Beschluss ausfallen.
26.02.2026 | 2:32 minDaniel Heymann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz betont, der Beschluss des VG Köln sei zunächst nur eine vorläufige Entscheidung. Aber:
Das Gericht hat sich hier schon sehr stark inhaltlich mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes auseinandergesetzt.
Daniel Heymann, ZDF-Redaktion Recht und Justiz
"Und für den Moment lautet das Ergebnis: Gesichert rechtsextrem - das geben die Nachweise nicht her", so Heymann. Im Verfahren vor dem VG Köln hat sich der Verfassungsschutz bislang nur auf öffentlich zugängliche Quellen gestützt. In diesem Material erkannte das Gericht zwar durchaus verfassungsfeindliche Elemente, insbesondere mit Blick auf muslimenfeindliche Forderungen - ein verfassungsfeindliches Gesamtbild der AfD konnten die Richter jedoch nicht feststellen.
Rechtsextremistische bzw. rechtsextreme Ideologieansätze wurzeln im Nationalismus und im Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation die größte Bedeutung für das Individuum besitzt. Der Verfassungsschutz sieht folgende Anhaltspunkte als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild an:
- aggressiver Nationalismus: das heißt deutsche Interessen gelten als Richtwert, andere Nationen werden als ''minderwertig" betrachtet
- der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf ''rassischer" Grundlage: die Rechte des Einzelnen sollen beliebig eingeschränkt werden, das Modell des ''Volkskollektivismus'' (''Du bist nichts, Dein Volk ist alles'') wird angestrebt
- aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts
- der Wunsch nach einem ''Führerstaat'' mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
- Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des "Dritten Reiches", Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus
- ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen. Allerdings können schon bei der Einstufung als Verdachtsfall geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden. Die Hochstufung spielt verstärkt im Rahmen der Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit eine Rolle.
Quelle: ZDF, dpa
AfD-Chefin Weidel spricht von "großem Sieg"
Die AfD-Spitze reagiert erleichtert auf die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss "auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel" vorgeschoben, schrieb Parteichefin Alice Weidel auf der Plattform X.
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Auch Parteikollege Tino Chrupalla sprach von einem "sehr guten Tag für unsere Demokratie". Natürlich gelte es, das Hauptverfahren abzuwarten, aber die AfD habe einen Zwischenerfolg errungen. Seine Partei sehe in ihrer Programmatik keine Ansätze für Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, so Chrupalla.
Damit zeigt sich eindeutig, (…) dass man eine Opposition auf diesem Wege nicht ausschalten kann.
Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Fraktion
Verfassungsschutz hatte AfD als rechtsextremistisch eingestuft
Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hatte, wurde im Frühjahr 2025 publik.
18.05.2025 | 3:36 minDagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.
Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss abgewartet werden
Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.
ZDF-Rechtsexperte Heymann ergänzt, dass die AfD weiter beobachtet wird, auch das Gericht sehe einen "starke[n] Verdacht" für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Partei. Bis zu einer endgültigen Klärung, also einer letztinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache, werde es vermutlich noch Jahre dauern. In dieser Zeit könne auch noch neues Material, etwa durch V-Leute gewonnene Informationen, vorgelegt werden.
Die Partei bleibe "Alarmstufe gelb" - ein rechtsextremer Verdachtsfall. Doch Alarmstufe rot dürfe der Verfassungsschutz Stand jetzt nicht ausrufen, so Rechtsexpertin Sarah Tacke.
26.02.2026 | 2:31 minGeheimdienstliche Beobachtung der AfD durch Gerichtsbeschluss eingeschränkt
Die heutige Entscheidung bedeute, man dürfe die AfD zunächst nicht mehr so intensiv beobachten, wie es bei Bestätigung des Verdachts gerechtfertigt gewesen wäre, erklärt ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese. Der Geheimdienst dürfe nun beispielsweise weniger V-Leute auf AfD-Politiker ansetzen. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe die Hochstufung des Verfassungsschutzes kurz vor ihrer Amtsübergabe an Alexander Dobrindt (CSU) öffentlich gemacht.
SPD und Linke kündigten an, das AfD-Verbotsverfahren auch nach der Gerichtsentscheidung weiter vorantreiben zu wollen. Laut Schmiese sei das über eine direkte Mehrheit im Bundestag, Bundesrat oder Kabinett möglich, die sich direkt an das Verfassungsgericht wende. So könne juristische Klarheit geschaffen werden.
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