Vor Bundesverfassungsgericht gescheitert:AfD verliert in Karlsruhe: SPD behält großen Sitzungssaal
von Gregor Burkhardt
Wie viele Quadratmeter benötigt ein Abgeordneter? Weil die AfD den größeren Saal der SPD beanspruchen wollte, musste sich mit dieser Frage das Bundesverfassungsgericht befassen.
Im Streit um einen größeren Sitzungssaal ist die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die AfD hatte als zweitgrößte Fraktion Anspruch auf den Fraktionssaal der SPD erhoben.
05.02.2026 | 0:35 minKurz nach der Bundestagswahl vor einem Jahr schaute sich AfD-Politiker Stephan Brandner schon mal bei den Fraktionsnachbarn um und filmte sich im leeren Sitzungssaal der SPD für ein YouTube-Video: "Hier ist sozialdemokratischer Mief drin, hier muss mal ordentlich durchgelüftet werden. Und das werden wir dann demnächst tun", kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD an.
Eigentlich stehe der Sitzungssaal seiner Partei als nun zweitgrößter Fraktion im Bundestag zu, erklärte Brandner. Eigentlich. Vielleicht ahnte er damals schon, dass der Saal nicht so einfach zu kriegen sein würde.
Nun ist klar: Die SPD kann den Otto-Wels-Saal auf der Fraktionsebene im dritten Stock des Reichstagsgebäudes behalten. Die AfD hatte sich im Juli mit der Klage in Karlsruhe gegen die Zuteilung des zweitgrößten Sitzungssaales an die drittgrößte Fraktion gewandt. Jetzt wies das Bundesverfassungsgericht den Antrag der Partei gegen eine mehrheitliche Entscheidung im Ältestenrat des Bundestages ab.
Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl.
Bundesverfassungsgericht
Nicht irgendein Sitzungssaal
Für die SPD geht es nicht um irgendeinen Raum im Parlament. Ein kurzer Gang mit einer Galerie der ehemaligen Fraktionsvorsitzenden führt dorthin. Benannt ist der Saal nach dem Parteivorsitzenden, der 1933 die letzte freie Rede im Reichstag hielt. Die Worte von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten sind legendär: "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht."
Der Otto-Wels-Saal der SPD-Bundestagsfraktion
Der Otto-Wels-Saal: Zur Zeit ist er Baustelle, ausziehen muss die SPD deswegen aber nicht.
Quelle: ZDFWährend die SPD den Saal seit dem Bundestagsumzug 1999 nutzt, wurde es für die AfD nach der letzten Bundestagswahl in ihrem Saal auf der anderen Seite der Reichstagskuppel tatsächlich deutlich enger. Fast doppelt so viele Abgeordnete drängten sich bei der konstituierenden Sitzung der Fraktion.
Wer bekommt wie viele Quadratmeter?
So liest sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stellenweise wie die Beschreibung einer Immobilie. Nur geht es hier um den Bundestag: 462 Quadratmeter Platz hat die SPD, die AfD 252 Quadratmeter. In ihrem Raum hat jeder der 151 AfD-Abgeordneten 1,66 Quadratmeter Platz. Würde die SPD dort mit ihren 120 Abgeordneten einziehen, hätte jeder von ihnen dort immerhin 2,09 Quadratmeter.
Die AfD-Fraktion ist nun sauer. "Eine unfassbare Entscheidung", schreibt Brandner auf X. Sein Kollege Bernd Baumann sieht seine Fraktion der "Willkür der anderen Parteien im Bundestag ausgeliefert".
Wenn es den anderen Parteien gefällt, können sie der AfD-Fraktion durch bloßen Mehrheitsbeschluss jeden Saal zuweisen, den sie wollen.
Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD
Mit den Zuwächsen der AfD wachsen auch die Probleme der anderen Parteien. Stabile Mehrheitsverhältnisse abseits der AfD zu schaffen, wird immer schwieriger.
20.05.2025 | 6:30 minWillkür der anderen Parteien?
Das Gericht habe mit der Entscheidung deutlich gemacht, dass es die Organisation im Parlament im Grundsatz auch dem Parlament selbst überlässt, erklärt Daniel Heymann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz. Karlsruhe greife in diesem Bereich nur in Ausnahmefällen ein:
Nur wenn die Saalzuteilung willkürlich gewesen wäre, hätte die AfD mit ihrem Antrag Erfolg haben können. Dafür konnte das Gericht aber keine Anhaltspunkte erkennen.
Daniel Heymann, ZDF-Redaktion Recht und Justiz
Es komme lediglich darauf an, dass die Fraktionen einen geeigneten Saal bekommen, um ihre Arbeit auszuführen. Diese Voraussetzung ist nach Ansicht des Gerichts auch beim aktuellen AfD-Fraktionssaal erfüllt.
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19.08.2025 | 43:33 minDas begründen die Richterinnen und Richter unter anderem mit einem Vergleich: So hatte die CDU/CSU-Fraktion von 2013 bis 2017 in ihrem Saal weniger Platz pro Mitglied als die AfD jetzt. Statt 1,66 Quadratmeter waren es bei der viel größeren Fraktion damals nur 1,49 Quadratmeter, rechnen die Verfassungsrichter vor.
AfD bleibt nun längerer Weg oder kleinerer Saal
An der Entscheidung lässt sich also für die AfD vorerst nichts ändern. Nach eigenen Angaben hat sie zuletzt einen anderen, kaum besser geeigneten Sitzungssaal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der anderen Spreeseite genutzt. Der Weg dorthin führt ins Untergeschoss des Bundestages, durch eine Unterführung ins Paul-Löbe-Haus, hoch in den sechsten Stock, über eine Spreebrücke in leicht schwindelerregender Höhe und von da wieder nach unten.
Längerer Fußweg oder kleinerer Sitzungssaal - darüber will der Fraktionsvorstand bei seiner nächsten Sitzung entscheiden.
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