Bundesverfassungsgericht:AfD verliert Streit um Sitzungssaal im Bundestag
Im Streit um einen größeren Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD mit ihrer Klage in Karlsruhe gescheitert. Das Verfassungsgericht sah keine Verletzung von Rechten der Fraktion.
Im Streit um einen größeren Sitzungssaal ist die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die AfD hatte als zweitgrößte Fraktion Anspruch auf den Fraktionssaal der SPD erhoben.
05.02.2026 | 0:35 minIm Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
In einer Mitteilung des Gerichts heißt es:
Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal.
Bundesverfassungsgericht
Gericht: Saal ist keine "Silbermedaille" für zweitstärkste Kraft
Die Ansicht der Fraktion, "der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", erläuterte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. (Az. 2 BvE 14/25).
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Die SPD hatte den Saal nach Ex-SPD-Chef Otto Wels benannt.
Ermittlungen gegen den sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau: Er soll mit falschen Zollangaben ein Fahrzeug nach Belarus ausgeführt und damit gegen das Exportverbot verstoßen haben.
04.02.2026 | 0:21 minSPD erleichtert, AfD reagiert fassungslos
Die SPD reagierte erfreut auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Das "Gebaren der AfD" habe an "Hysterie" gegrenzt, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese. Die AfD habe "eine praktische Regelung wie die Raumvergabe zu einer ideologischen Frage hochgejazzt und sich aufgeführt wie Völkische ohne Raum".
"Eine unfassbare Entscheidung des 2. Senats", schrieb der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, in einer ersten Reaktion bei X.
Ältestenrat entschied: AfD bekommt kleineren Saal
Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach langem Streit schließlich im Mai mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die SPD konnte ihren Saal behalten und der AfD wurde der frühere Sitzungsaal der FDP-Fraktion zugewiesen, der deutlich enger ist.
Der Ältestenrat sei berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke gilt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung des Rates verletzte die AfD auch nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung. Er durfte davon ausgehen, dass der zugeteilte Saal für die Fraktionsgröße der AfD geeignet war.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf ist wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt worden. Er soll den Hitlergruß gezeigt haben.
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