Abschiebung und Ausreise: Warum der Staat Migranten Bargeld gibt

Abschiebung und freiwillige Ausreise:Warum der Staat Migranten Bargeld auf die Heimreise mitgibt

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von Nils Metzger

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Wenn Migranten Deutschland verlassen, bekommen sie vom Staat oft Bargeld ausgezahlt - in Einzelfällen können das Tausende Euro sein. Ist die Aufregung darüber berechtigt?

Polizeibeamte begleiten einen abgelehnten Asylbewerber auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug. (Archiv)

Polizeibeamte begleiten einen abgelehnten Asylbewerber auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Flugzeug. (Archiv)

Quelle: dpa

Es sind Meldungen, die in sozialen Medien regelmäßig Empörung auslösen: "Intensivstraftäter aus Somalia erhält vom Staat 5.000 Euro Steuergeld, damit er Deutschland freiwillig verlässt", schreibt die AfD Mitte Oktober auf ihrer Facebook-Seite und kritisiert eine "Belohnung" statt "rigoroser Abschiebung". In den Kommentarspalten darunter entlädt sich Hass.

Tatsächlich zahlt der Staat regelmäßig Geld an Ausländer, die Deutschland verlassen sollen oder möchten. Im kritisierten Fall aus Bremen etwa hatte sich der wegen Körperverletzung und Islamismus aufgefallene Somalier selbst dazu entschieden, Deutschland zu verlassen. "Er ist freiwillig in sein Herkunftsland ausgereist", teilte das Büro der Bremer Innensenatorin mit.

ZDFheute hat alle Innenbehörden der Länder angefragt, wie sie mit solchen Fällen umgehen. Viele Länder argumentieren: Ohne Barzahlungen könnten Abschiebungen oft gar nicht durchgeführt werden.

Jan Fleischhauer und Luis Bobga stehen mit verschränkten Armen vor einem schwarzen Metalltor im Studio. Zwischen beiden steht ein blaues Schild mit gelben Sternen und der Aufschrift Europa. Über dem Tor ist spiralförmig Stacheldraht angebracht.

Jan Fleischhauer meint: Humanität funktioniert nur mit kontrollierten Grenzen. Grüne Jugend-Chef Luis Bobga hält dagegen: Nicht mehr abschotten, sondern mehr integrieren.

22.10.2026 | 33:49 min

Handgeld bei Abschiebung: Geld für Essen und Transport

In den meisten Fällen zahlen die Länder deutlich weniger Geld pro Person als in dem Fall aus Bremen. Sie unterscheiden meist zwei verschiedene Arten von Leistungen: sogenannte Handgelder und Rückkehrhilfen.

Handgelder erhalten Personen, die abgeschoben werden. Oft sind das rund 50 Euro pro Erwachsenen; Kinder erhalten einen geringeren Betrag. Mehrere Bundesländer haben die ausgezahlte Summe auf 150 Euro pro Familie gedeckelt. Aber es gibt Ausnahmen. Bei Abschiebungen in ein anderes EU-Land oder wenn die Personen selbst über Vermögen verfügen, gibt es dieses Geld nicht.

Am ehemaligen Flughafen Tegel stehen Geflüchtete Menschen vor einer Leichtbauhalle.

Weniger Asylbewerber beziehen staatliche Leistungen. Ende 2025 waren es in Deutschland rund 390.000 Menschen. Das sind 15 Prozent weniger als im Vorjahr, erklärt das Statistische Bundesamt.

10.09.2026 | 0:40 min

Straffälligkeit oder Extremismus sind kein Ausschlusskriterium für diese Zahlung. "Das Handgeld hat insbesondere den Zweck, dass Personen, die unvorbereitet in ein Zielland einreisen, vor Ort kurzfristig über Bargeld für Transportmittel, Verpflegung o. ä. verfügen", schreibt das saarländische Innenministerium.

Hintergrund ist, dass deutsche Gerichte Abschiebungen als illegal erklären könnten, sollten Betroffene gänzlich ohne Geld im Heimatland ankommen. Das NRW-Integrationsministerium teilt ZDFheute mit:

Die Auszahlung eines Handgelds dient in erster Linie der Rechtssicherheit der Maßnahme. Denn laut Bundesverwaltungsgericht kann ein Abschiebeverbot erteilt werden, wenn den rückgeführten Personen die sofortige Verelendung droht.

Integrationsministerium NRW

Im Extremfall müssten Behörden die Personen deshalb sogar zurück nach Deutschland holen. "Der Bargeldbetrag dient nur dem Zweck, die Abschiebung sicherzustellen", schreibt auch das Innenministerium Niedersachsens.

Schild des Ausländeramts der Stadt Köln

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Wie viel Handgeld zahlen die Bundesländer?

Die Regelungen zum Handgeld sind nicht in allen Bundesländern identisch. Auch die Erfassung der Zahlungen und der Empfänger ist unterschiedlich. Mehrere Länder teilten auf Anfrage mit, die Daten gar nicht zentral zu erheben. All das erschwert die Vergleichbarkeit von Land zu Land. Wie viel Geld bundesweit insgesamt fließt, kann deshalb nicht gesagt werden.

"Über die Auszahlung eines Handgeldes wird grundsätzlich einzelfallbezogen entschieden und dies ist teilweise auch von Vorgaben einzelner Herkunftsländer abhängig", teilt das in Baden-Württemberg zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Wie viel Geld tatsächlich ausgezahlt wurde, könne "nicht beziffert werden".

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Rheinland-Pfalz zahlte 2025 insgesamt rund 9.400 Euro Handgeld an 191 Personen - das entspricht etwas weniger als 50 Euro pro Person. Teils schwanken die Zahlen von Jahr zu Jahr stark: Im Saarland wurden 2025 8.400 Euro Handgelder an 66 Einzelpersonen ausgezahlt - im Schnitt rund 127 Euro pro Person. Im laufenden Jahr waren es 21.408 Euro an 43 Personen - beinahe 500 Euro pro Kopf.

Brandenburgs Innenministerium verweist darauf, dass man in einem Fall 600 Euro Handgeld mitgegeben habe, da eine Vereinbarung mit dem Herkunftsland das zwingend vorschreibe. "Die Leistungen variieren zwischen fünf Euro bis zu mehreren Tausend Euro in einzelnen Fällen", schreibt das sächsische Staatsministerium des Innern.

Die Höhe richtet sich vielfach nach Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen.

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Freiwillige Ausreise: Wie Rückkehrhilfen Kosten sparen können

Um nicht ausreisepflichtige Personen freiwillig zum Gehen zu bewegen, nimmt der Staat teils mehr Geld in die Hand. Der Bund hat für bestimmte Länder, etwa Syrien, sogar eigene Rückkehrprogramme aufgelegt. Es sollen die Lebenshaltungskosten im Zielland für die ersten Wochen bis Monate sichergestellt werden. Auch hier gilt: Nur wer über kein eigenes Vermögen verfügt, kann diese Zahlungen erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich die Ausreisenden oft, für mehrere Jahrzehnte nicht nach Deutschland zurückzukehren.

Doch auch hier fallen die Zahlungen meist deutlich niedriger aus als in dem Fall des Somaliers aus Bremen. Während Brandenburg 2025 etwa 6.350 Euro Handgeld bei der Abschiebung von 104 Personen auszahlte, gab man im gleichen Zeitraum 620 freiwillig Ausreisewilligen 116.126 Euro mit - also im Schnitt 187 Euro. Das Land spricht von einem "Anreiz zur Ausreise". Bei Abschiebeverboten für ein Herkunftsland gebe es eine "Beratung zur freiwilligen Ausreise".

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Bremen: Abschiebung in manche Herkunftsländer kaum möglich

Mit Abschiebeverboten sah sich auch das Land Bremen konfrontiert. Erst durch die hohe Summe soll sich der Somalier zur freiwilligen Ausreise bereiterklärt haben. Neben diesem Fall habe man auch 2025 bereits einem anderen Gefährder 3.000 Euro gezahlt, damit er Deutschland freiwillig verlasse.

In ihre Herkunftsländer sind Abschiebungen kaum oder gar nicht möglich.

Büro der Innensenatorin Bremen

Solche Zahlungen bei freiwilliger Rückkehr gibt es für die Betroffenen nur, wenn sie die Ausreise akzeptieren und nicht dagegen klagen. Das spart auf unterschiedlichen Ebenen Steuergeld - etwa ist dann keine teure Begleitung des Abschiebeflugs durch Bundespolizisten nötig.

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Da die Beobachtung von Gefährdern bei Sicherheitsbehörden enorm Personal bindet, dürfte Bremen durch die freiwillige Ausreise Geld eingespart haben. Auch bei Häftlingen werde regelmäßig geprüft, ob eine frühzeitige Abschiebung möglich sei, schreibt die Hamburger Innenbehörde. "Haft- und Vollzugskosten können dann eingespart werden."

Fazit: In den meisten Fällen liegen die bei Abschiebung oder Ausreise gezahlten Barbeträge deutlich niedriger als im kritisierten Fall aus Bremen. Der sparsame Umgang mit Steuergeldern ist für die Länder ein zentrales Anliegen - und die Zahlung oft günstiger als die Alternativen. Häufig sind Handgelder eine Voraussetzung, damit eine Abschiebung überhaupt durchgeführt werden kann.

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Analyse
Über Abschiebungen berichtete das heute journal update am 24.10.2026 um 00:20 Uhr.

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