Was wussten Behörden über die Gefahr?:So war der CSD-Attentäter mit IS-Terroristen vernetzt
von Nils Metzger
Der spätere CSD-Attentäter hatte direkte Verbindungen zur IS-Terrormiliz. Dennoch ließ ihn ein Gericht im Mai laufen. Ermittlungsakten geben Einblick, was die Behörden wussten.
Das Tatfahrzeug des Anschlags auf den Christopher Street Day in Berlin am Tag nach dem Anschlag.
Quelle: ImagoDer queerfeindliche Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hätte verhindert werden können. Behörden hatten den Attentäter Abdul B. schon lange im Blick. Die ZDF frontal und ZDFheute vorliegenden Ermittlungsakten geben Einblick, wie vernetzt B. schon lange vor seiner Tat in IS-Strukturen war.
Späterer Attentäter sprach schon im Oktober 2025 von "Terrorist"
Als Abdul B. am 17. November 2025 um 10:55 Uhr am Flughafen BER ankam, war die Berliner Polizei vorbereitet. B. war kurz zuvor aus einer dreimonatigen Haft im Libanon wegen Terrorismusfinanzierung entlassen worden. Im Libanon hatte er vergeblich versucht, sich der Terrormiliz IS anzuschließen, wie bereits zuvor im Mai 2025 in Mauretanien.
Nach dem islamistisch motivierten Terroranschlag auf den CSD in Berlin muss unter anderem geklärt werden, "welche Behörde welche Gefährdungseinschätzung abgegeben hat", so Korrespondent Bohnsack.
04.08.2026 | 0:54 minNun war die Sorge groß, dass B. nach seiner Rückkehr nach Deutschland Gewalttaten verüben würde. B. wurde noch im Terminalgebäude festgenommen und kam bis zum Prozess im Mai 2026 in Untersuchungshaft - im November 2025 bestätigte ein Gericht eine große Fluchtgefahr.
Auch B. selbst schien sich der Bedeutung seiner damaligen Aktivitäten durchaus bewusst. Im Oktober 2025 äußerte er in einem abgehörten Gespräch, dass er damit rechne, dass Behörden gegen ihn vorgehen könnten, dass er ins Gefängnis müsse - Tatvorwurf "Terrorist", wie er es laut Akten nannte. Seine Rückreise nach Deutschland zögerte er darum sogar hinaus. Seine Mutter versuchte über einen Anwalt herauszufinden, ob ein Haftbefehl vorliegen könnte.
Wieso konnte der islamistische Terroranschlag auf den CSD in Berlin nicht verhindert werden? Mit Fragen wie diesen beschäftigte sich heute der Innenausschuss des Bundestages.
04.08.2026 | 1:40 minMehrere Verwandte kämpften beim IS
In den Akten des LKA Berlin ist im November 2025 von einer "langjährigen Zugehörigkeit zum salafistischen Spektrum" die Rede. Schon als Jugendlicher war B. bei Missionierungsaktivitäten einer bekannten salafistischen Gruppe aufgefallen.
Was im Prozess im Libanon auch zur Sprache kam: Mehrere Cousins von B. hatten sich dem IS angeschlossen; einer, Bilal Omar Bakri, war 2015 im Kampf im Irak getötet worden. Bakris Vater ist ein berüchtigter Extremist, der in Großbritannien Schlagzeilen wegen Predigten machte, in denen er die Attentate vom 11. September 2001 lobte.
Bakri war für B. offenbar ein wichtiges Vorbild: Auf dem vom LKA Berlin ausgewerteten Handy von B. fand man ein während einer Pilgerreise 2024 nach Saudi-Arabien entstandenes Foto, wo B. vor der Prophetenmoschee von Medina steht, und ein Bild des getöteten Cousins zeigt.
Eine Woche nach dem Attentat auf die Berliner Pride-Demo sitzt der Schock tief. In anderen europäischen Städten verlaufen die Feiern zwar ruhig, doch das mulmige Gefühl bleibt.
03.08.2026 | 2:38 minB. versuchte zweimal, sich dem IS anzuschließen
Bei seinem Versuch, im Mai 2025 über Kontakte im Libanon zum IS zu gelangen, soll sich B. laut Vernehmungen auch mehrfach auf seine Cousins als "Empfehlung" bezogen haben. Ein deutschsprachiger IS-Kontakt habe ihm damals mitgeteilt, er sei bereits einer IS-Einheit in der syrischen Region Homs zugeteilt gewesen. Die Ausreise nach Syrien konnte aber nicht organisiert werden, libanesische Sicherheitskräfte nahmen ihn fest.
All diese Informationen kamen über den BND auch vor dem Attentat zu den deutschen Behörden. Als ihn eine Mitarbeiterin der deutschen Botschaft im Libanon in Haft besuchte, verneinte B. eine Verwicklung in terroristische Angelegenheiten, bekundete aber "Bewunderung und Empathie" für den IS. Auch nach seiner Verurteilung im Libanon zeige der Beschuldigte "keinerlei Unrechtsbewusstsein noch Reue", so ein Fazit der Ermittler.
Es müsse heute im Bundestag darüber gesprochen werden, warum "eine Person, die als hoher Risikofall eingestuft wurde, nicht engmaschiger überwacht" wurde, fordert Clara Bünger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken.
04.08.2026 | 8:35 minHausdurchsuchung fand IS-Flagge
Bereits zuvor in Deutschland verbreitete B. Propagandamaterial für die Terrororganisation. Im Juni 2024 postete er auf seinem Instagram-Account zwei dschihadistische Gesangsstücke, worin der "Mut der Kämpfer" besungen wird. Das Logo des IS-Medienbüros ist dort zu erkennen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin führte deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen B. Bei einer Durchsuchung im Oktober 2024 finden Polizisten außerdem eine Leinwand mit IS-Flagge in der Wohnung.
In den sozialen Medien folgte B. schon damals zahlreichen islamistischen und dschihadistischen Predigern. Ermittler merkten im Oktober 2025 an, dass darunter auch verschiedene Accounts waren, die bereits bei anderen Terrorermittlungen aufgekommen waren.
Nicht nur im Netz, sondern auch in Berlin vernetzte sich B. mit in der Szene bekannten salafistischen Predigern. Laut Ermittlungsakten war das etwa Amir A., mit dem B. dann auch im November 2024 nach Saudi-Arabien reiste. Laut dem Niedersächsischen Verfassungsschutz war A. unter anderem bei dem 2024 verbotenen Verein "Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft" in Braunschweig aktiv.
Erstmal müsse "aufgeklärt werden, an welcher Stelle im Vorfeld Fehler gemacht wurden", so ZDF-Hauptstadtkorrespondent Lars Bohnsack bezüglich des virtuellen Treffens im Innenausschuss des Bundestags zum Anschlag auf den Berliner CSD.
04.08.2026 | 4:11 minZurück in Berlin: B. missioniert im Gefängnis
Zwischen November 2025 und Mai 2026 saß B. schließlich in Untersuchungshaft in der Jugendhaftanstalt Berlin-Plötzensee und wartete auf sein Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Dort intensivierte B. offenbar seinen salafistisch geprägten Lebensstil. Protokolle beschreiben, wie er sich dort einen langen Bart wachsen ließ und seinen Kleidungsstil anpasste. Andere Häftlinge soll er zum Beten ermuntert haben. Er scheine soziale Kontakte insbesondere zu ähnlich gesinnten Inhaftierten zu suchen. Beamte schreiben in dieser Zeit von einer "offensiven Religionsausübung" und dass er sein Umfeld im Sinne seiner Ideologie missionieren wolle. Das Gefängnis brachte ihn deshalb zeitweise präventiv getrennt von anderen Inhaftierten unter.
Bei Besuchen äußerten B.s Eltern mehrfach die Sorge, dass sich dieses optische Auftreten bei einem Prozess negativ auswirken könne. B. kündigte an, Bart und Frisur bis zum Gerichtstermin kürzen zu wollen. Das Jugendschöffengericht sprach schließlich nur eine sogenannte "Vorbewährung" aus.
B. kam am 12. Mai 2026 frei - und verübte am 25. Juli seinen tödlichen Anschlag.
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