Konsequenzen aus dem CSD-Attentat:Islamistische Gefährder: Was gegen sie rechtlich möglich ist
von Samuel Kirsch und Nils Metzger
Der Anschlag von Berlin hat eine Debatte über das Vorgehen gegen Terror-Gefährder ausgelöst. Welche Maßnahmen schon heute machbar sind und wo noch Verschärfungen möglich sind.
Nach dem islamistischen Anschlag auf den CSD in Berlin durch einen polizeibekannten Gefährder werden Rufe nach harten Konsequenzen laut.
28.07.2026 | 1:37 minAbdul B., der Attentäter auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, war der Polizei gut bekannt. Sie stufte ihn nicht nur als Gefährder ein - also als jemanden, dem sie schwere extremistische Straftaten zutraut -, sondern überwachte ihn auch zeitweise engmaschig.
Diese Maßnahmen konnten dennoch nicht verhindern, dass B. mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge fuhr, eine Frau tötete und Dutzende verletzte. Aus Politik und Gesellschaft kommen nun verschiedenste Forderungen, wie die Bedrohung durch solche Gefährder besser begrenzt werden kann. Fast 500 Menschen stuft das Bundeskriminalamt derzeit als Gefährder ein, 410 davon im Bereich Islamismus.
Kann man Gefährdern den Pass abnehmen?
Deutschen Gefährdern die Staatsangehörigkeit abzuerkennen ist bislang in aller Regel nicht möglich. Denn die Hürden für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind hoch. Artikel 16 des Grundgesetzes sieht im Grundsatz vor: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden."
Am Rande des Berliner CSD fuhr ein Transporter in eine Menschenmenge. Eine Frau wurde getötet, Dutzende Menschen verletzt.
Quelle: AFPTrotzdem gibt es wenige Fälle, in denen der Verlust der Staatsangehörigkeit auch gegen den Willen des Betroffenen doch möglich ist. Einer ist die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Das bloße Unterstützen etwa des so genannten Islamischen Staats (IS) von Deutschland aus fällt aber nicht darunter.
Eine Ausweitung dieser Ausnahmen etwa auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist zwar grundsätzlich denkbar. Neue Regelungen müssten aber in jedem Fall verhältnismäßig sein und unter anderem nachweislich dazu beitragen, die innere Sicherheit wirksam zu schützen.
Außerdem dürfen Betroffene nicht staatenlos werden. Gegenüber Gefährdern, die ausschließlich Deutsche sind, ist der Entzug der Staatsangehörigkeit also ausgeschlossen.
Nach dem Anschlag in Berlin rüstet sich Hamburg für den anstehenden CSD am kommenden Samstag. Vorsichtshalber verstärkt die Polizei ihre Schutzmaßnahmen.
28.07.2026 | 2:05 minMüssen noch mehr Handlungen zu Straftaten erklärt werden?
Die Strafbarkeit im Bereich Terrorismus beginnt schon heute vergleichsweise früh. Erfasst sind Handlungen weit im Vorfeld möglicher Anschläge. So kann etwa die Ausreise eines Gefährders aus Deutschland als Vorbereitung einer terroristischen Straftat strafbar sein, wenn dies zum Zweck geschieht, eine terroristische Tat zu begehen.
Daneben kann auch ein Kundtun von Unterstützung von IS-Inhalten zum Beispiel in sozialen Medien strafbar sein. Zwar unterfällt eine reine Sympathiebekundung, die kein gezieltes Anwerben für den IS ist, nicht dem schwerwiegenden Straftatbestand der "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung". Sie kann aber unter Umständen als "Billigung von Straftaten" oder auch als "Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen" bestraft werden.
Die Strafvorschriften im Bereich Terrorismus wurden erst vor wenigen Monaten nachgeschärft. Seither ist etwa auch das Sammeln von Spenden für Terrororganisationen strafbar.
Nach dem Attentat auf den Berliner CSD vergangenen Samstag bleiben viele offene Fragen – auf die Trauer folgen Forderungen nach umfangreicher Aufarbeitung.
28.07.2026 | 2:30 minDarf die Polizei auch präventiv gegen Gefährder vorgehen?
Bei Gefährdern geht es vor allem um die Taten, die man ihnen zutraut, die sie aber noch nicht ausgeübt haben. Das macht die Verfolgung schwieriger - der Rechtsstaat schützt auch die Bürgerrechte von Islamisten. Auf Basis des sogenannten Gefahrenabwehrrechts können die Behörden aber auch präventiv tätig werden.
Markus Thiel, Professor für Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, beschreibt: "Gerade zur Bekämpfung terroristischer Anschläge, die ja kein neues Phänomen mehr sind, besteht ein breites Spektrum von möglichen Maßnahmen: von der Gefährderansprache über die kurz- und langfristige Observation, Aufenthaltsverbote und -gebote, Kontaktverbote, die Telekommunikationsüberwachung bis hin zu einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung mittels der sog. 'Fußfessel' oder gar einem - zeitlich begrenzten - Präventivgewahrsam." Thiel sagt:
Insgesamt halte ich das gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarium für absolut ausreichend - wenn man es konsequent einsetzt.
Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei
Die Kritik an der Justiz wächst – doch Rechtswissenschaftler Matthias Jahn widerspricht: "Das Urteil des Jugendgerichts war zum damaligen Zeitpunkt juristisch sehr gut vertretbar."
28.07.2026 | 6:24 minJedes Bundesland hat eigene Regeln - hilft das Extremisten?
Welche Maßnahmen genau erlaubt sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das liegt daran, dass die Polizeigesetze vor allem Ländersache sind.
In Berlin ist etwa ein Präventivgewahrsam bei Terrorismusgefahr für bis zu sieben Tage erlaubt, in Bayern darf auf bis zu zwei Monate verlängert werden. Letzteres wird vom Bundesverfassungsgericht aktuell auf Verfassungswidrigkeit geprüft.
Dieser "Sicherheitsföderalismus" erfordere eine professionelle Kooperation und Koordination der Behörden. "Hier sehe ich erhebliches Optimierungspotenzial", so Thiel zu ZDFheute.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert diese Fragmentierung. GdP-Bundesvorsitzender Alexander Poitz sagt ZDFheute:
Täter agieren bundesweit und international, nutzen digitale Kommunikationswege und vernetzen sich über Länder- und Staatsgrenzen hinweg. Es muss darum gehen, Teile unseres bewährten Föderalismus, die sich als Hürden für eine effiziente Polizeiarbeit darstellen, ändern zu können.
Alexander Poitz, Gewerkschaft der Polizei
Verschiedene Behördenstrukturen oder abweichende technische Systeme erschwerten oder verhinderten eine einheitliche Gefahrenbewertung. Das könne zu "Informationsbrüchen, Doppelarbeit oder Verzögerungen führen", so Poitz.
Abdul B., der Täter des Anschlags auf den CSD in Berlin, bewegte sich wohl in islamistischen Kreisen. Islamwissenschaftler Steinberg erklärt, wie der IS junge Menschen radikalisiert.
27.07.2026 | 27:23 minWarum "einfach wegsperren" kaum machbar ist
Von der populistischen Forderung, Gefährder dauerhaft wegzusperren, hält Thiel nichts, das sei "völlig überzogen". Eine Einstufung als Gefährder allein reicht für ein Gewahrsam nicht aus - es muss festgestellt werden, dass eine Straftat unmittelbar bevorsteht und diese Gefahr für die Dauer des Gewahrsams anhält.
In Reaktion auf frühere Anschläge wurde etwa der Datenaustausch verbessert und einheitliche Standards zur Bewertung von Gefährdern eingeführt. Die Polizeigesetze würden auch fortlaufend angepasst, um neue technologische Entwicklungen wie biometrische Gesichtserkennung oder KI-gestützte Videoüberwachung abzudecken, betont Thiel.
Im Fall Abdul B. kam aber offenbar hinzu, dass Polizeibehörden zwar einen klaren Eindruck von seinem Gewaltpotenzial hatten, andere Stellen, etwa Gerichte, vor denen B. stand, das anders bewerteten.
Abdul B. war in der Vergangenheit bereits strafrechtlich auffällig, galt als islamistischer Gefährder. Bundesinnenminister Dobrindt spricht über den Umgang mit solchen Tätern.
26.07.2026 | 3:30 minDass Abdul B. seine Tat begehen konnte, hatte wohl auch mit der Personaldecke der Berliner Polizei zu tun. Von November 2025 bis Mai 2026 saß B. wegen des Verdachts auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Laut einer Recherche von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" kam B. jedoch am 12. Mai frei, da ein Jugendschöffengericht eine sogenannte "Vorbewährung" aussprach, die lediglich Beratungsgespräche vorsah.
Über den Vollzug der Freiheitsstrafe hätte das Gericht erst später geurteilt. Das Landeskriminalamt Berlin startete daraufhin offenbar eine engmaschige Überwachung des Gefährders, lockerte sie aber nach einigen Tagen - wegen knappen Personals, wie NDR, WDR und "SZ" berichten.
Experten: Neue Maßnahmen müssen umsetzbar sein
"Ein 'Mehr' an Maßnahmen im Bereich der Gefährder wäre ja durchaus denkbar - umfassende Überwachungsmaßnahmen sind allerdings sehr ressourcenintensiv", erklärt Experte Thiel. "Die Belastung der Polizeivollzugskräfte ist ohnehin schon sehr hoch." Wenn mehr Polizei gewünscht werde, dann müsste auch über mehr Personal und Ausstattung gesprochen werden.
Gerade die Beobachtung extremistischer Gefährder gehört zu den personalintensivsten Aufgaben der Polizei.
Alexander Poitz, Gewerkschaft der Polizei
Observationen, digitale Auswertungen oder verdeckte Maßnahmen benötigten hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, betont Poitz. "Neue gesetzliche Befugnisse entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn sie auch tatsächlich umgesetzt werden können."
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