Übergangsregelung tritt in Kraft: So läuft die "Chatkontrolle"

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Übergangsregelung tritt erneut in Kraft:Das steckt hinter der umstrittenen "Chatkontrolle"

Jan Henrich

von Jan Henrich

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Seit Jahren streitet die EU über eine "Chatkontrolle". Im April war eine vorherige Übergangsregelung ausgelaufen, am Freitag tritt eine neue in Kraft. Die Diskussion geht weiter.

Symbole von Social-Media-Apps – darunter Facebook, Instagram, YouTube und WhatsApp – sind auf dem Bildschirm eines Mobiltelefons in London zu sehen.

Mit der ""Chatkontrolle"" dürften Messengerdienste private Kommunikation nach Inhalten von Kindesmissbrauch durchsuchen.

09.07.2026 | 0:23 min

Aus Sicht der EU-Kommission geht es darum, Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder besser aufdecken zu können. Vor diesem Hintergrund gibt es in Brüssel seit Jahren die Diskussion über eine umfassende Überwachung der Kommunikation im Internet. Seitdem hangelt sich die EU von Übergangsregelung zu Übergangsregelung. Diese Woche tritt die neue Version der sogenannten "Chatkontrolle" in Kraft. Sie erlaubt es Tech-Plattformen, private Kommunikation ihrer Nutzer nach entsprechenden Darstellungen zu durchsuchen.

Welche Plattformen sind betroffen?

Die aktuelle Regelung, wie auch die vorherige Übergangslösung, setzt auf eine freiwillige Überwachung und richtet sich an Tech-Plattformen wie Meta, Google oder Microsoft. Konkret ist sie als Ausnahme für die bisherigen Datenschutzvorschriften ausgestaltet. Ausgenommen von der erlaubten Überwachung sind Nachrichten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Audio-Kommunikation, also Telefonate oder Sprachnachrichten

Betroffen sind damit beispielsweise auch E-Mails über beliebte Dienste wie Gmail oder Direktnachrichten auf Instagram oder Discord. Messenger wie WhatsApp oder Threema verschlüsseln hingegen ihre Nachrichten und fallen damit raus.

Wie wird "kontrolliert"?

Die Verordnung erlaubt ausschließlich den Einsatz von "Technologie", die den Zweck hat, Missbrauchsdarstellungen aufzuspüren und zu entfernen oder die "Kontaktaufnahme zu Kindern", also Cybergrooming aufzudecken und zu melden.

Viele der Plattformen verwenden dabei aktuell eine "Hash-Technologie". Jedes versendete Bild erhält einen digitalen Fingerabdruck, der mit einer Datenbank einschlägig bekannter Missbrauchsdarstellungen abgeglichen wird.

Die Erkennung von noch nicht bekannten Inhalten oder Anbahnungsversuchen an Kinder ist hingegen komplexer. Hierbei werden Nachrichten mittels künstlicher Intelligenz überprüft.

Schaltgespräch Wehrmann Eickstädt

Der Gesetzesvorschlag zur Chatkontrolle würde "eine Überwachungsinfrastruktur ausrollen, die es so noch nie gegeben hat", so Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos-Computer-Clubs.

09.10.2025 | 3:30 min

Wie viel wird "kontrolliert"?

Wie groß der tatsächliche Effekt der "Chatkontrolle" ist, lässt sich nur schwer beziffern. Viele der US-Tech-Plattformen melden seit einigen Jahren verdächtige Inhalte an die in den USA befindliche Zentralstelle NCMEC. Nach eigenen Angaben sollen dort im vergangenen Jahr insgesamt 21,3 Mio. Meldungen über Verdachtsfälle eingegangen sein.

Laut BKA bekamen deutsche Sicherheitsbehörden 2025 von NCMEC über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen oder Cybergrooming.

Plant die EU eine "Chatkontrolle 2.0"?

Die EU verhandelt weiter über eine dauerhafte Lösung. Diskussionen gibt es insbesondere um drei Punkte. Die Einführung einer verpflichtenden Kontrolle statt freiwilliger Scans der Plattformen. Die Ausweitung der Überwachung auf Nachrichten mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung und das sogenannte "Client-Side-Scanning", also die Überprüfung aller Nachrichten schon vor dem Versand auf jedem Smartphone.

IT-Experten und Datenschützer warnen seit längerem, dass hierdurch eine technische Infrastruktur geschaffen wird, die auch für andere Zwecke genutzt werden könnte. Beispielsweise um Regierungskritiker zu überwachen. Zudem besteht die Sorge, dass "Chatkontrolle" Millionen von Menschen unter Generalverdacht stellt. Letztlich sei insbesondere bei der Erkennung von neuen Missbrauchsdarstellungen die Fehlerquote noch zu hoch. Unschuldige Bürgerinnen und Bürger würden ins Visier der Ermittler geraten.

Über dieses Thema berichtete heuteXpress am 09.07.2026 um 08:00 Uhr.

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