"Chatkontrolle" nicht mehr erlaubt:Missbrauchsbeauftragte: "Wir lassen Tätern freie Hand"
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, klagt: Mit dem Wegfall der "Chatkontrolle" könnten Täter und Täterinnen nicht mehr identifiziert werden.
Den Ermittlungsbehörden "wird ein gravierendes Instrument im Kampf gegen sexuelle Gewalt genommen", sagt Missbrauchsbeauftragte Claus.
03.04.2026 | 2:34 minAb diesem Samstag dürfen Online-Plattformen in der EU im Kampf gegen Kinderpornografie keine private Kommunikation mehr durchsuchen. Eine Übergangsregelung für die sogenannte freiwillige "Chatkontrolle" läuft heute aus, über eine dauerhafte Lösung wird in der Europäischen Union noch verhandelt.
Eine zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln hatte es den Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Inhalte auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu kontrollieren. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei ging es vor allem um Bilder und Videos.
Die EU stoppt die freiwilligen Chatkontrollen, die Fälle von Kindesmissbrauch in Messenger-Diensten aufdecken sollten. Nun läuft die Übergangsregelung zum Wochenende aus.
02.04.2026 | 2:33 minDer Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, zufolge wurden diese Informationen an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. "Sie haben geschaut, kennen wir das Bild schon oder kennen wir es nicht. Die, die sie nicht kannten, haben sie priorisiert - weil hier akute Fälle im Zweifel dahinter sind - und haben Täter und Opfer identifiziert und befreit."
Unumstritten war diese Handhabe jedoch nicht. Gegner monierten die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und sahen den Datenschutz verletzt. Die Entscheidung der EU, die Übergangsregelung auslaufen zu lassen, hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig noch im Herbst gutgeheißen.Doch Kerstin Claus sieht die Entwicklung im heute journal update kritisch.
Sehen Sie das ganze Interview mit der Missbrauchsbeauftragten im Video oben oder lesen Sie es hier in Auszügen.
Das sagt Kerstin Claus über ...
... die Wirksamkeit des bisherigen Prozederes
Kerstin Claus nennt es "sehr erfolgreich". Schließlich seien 60.000 Fälle im Jahr 2024 umfassend geklärt und Täter sowie Täterinnen ermittelt worden. Vor allem habe es auch immer wieder Kinder und Jugendliche gegeben, "die aus Kontexten sexueller Gewalt befreit werden konnten", sagt die Missbrauchsbeauftragte.
... die veränderte Situation
"Das, was sich ändert, ist, dass nicht mehr ermittelt werden kann", sagt Claus unmissverständlich. Das BKA und die LKAs bekämen nicht mehr mit, wenn sich Täter und Täterinnen über ihr Tun unterhielten und/oder Bildmaterial tauschten. Mit dem Wegfall der Meldemöglichkeiten nehme man den Ermittlungsbehörden "ein gravierendes Instrument im Kampf gegen sexuelle Gewalt".
Im Endeffekt heißt das, wir überlassen immer wieder auch Kinder und Jugendliche dieser sexuellen Gewalt, die sie erleben und erleiden müssen.
Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung
Bei der umstrittenen "Chatkontrolle" im Kampf gegen Kinderpornografie ist die EU uneins - und hat bisher keine Einigung erzielt. Vor allem aus Deutschland kommt Widerstand.
12.10.2025 | 2:30 min... Argumente der Kritiker
Für Kerstin Claus hat eine Debatte "auf Augenhöhe" gefehlt. Es sei eine Güterabwägung zwischen Kinderschutz und Schutz der Privatsphäre.
Es geht um das Filtern nach Missbrauchsdarstellungen. Das ist keine anlasslose Massenüberwachung.
Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung
Sie fordert, dass weiter IP-Adressen von Personen, die Missbrauchsdarstellungen teilten, ermittelt werden können. Claus stellt klar: "Ansonsten lassen wir den Tätern freie Hand und lassen Kinder und Jugendliche massiv im Stich.
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