Warum Afghanen wieder aufgenommen werden

Rechtlicher Hintergrund:Warum Afghanen wieder aufgenommen werden

Jan Henrich
von Jan Henrich
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Die Bundesregierung wollte Aufnahmeprogramme für gefährdete Menschen aus Afghanistan beenden. Doch in mehreren Fällen hatten Gerichte angeordnet, deren Einreise zu ermöglichen.

Menschen aus Afghanistan, die zuvor mit einem Flugzeug auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen gelandet sind, spechen zu Pressevertretern.

Ein Flug mit besonders schutzbedürftigen Afghanen ist in Hannover gelandet. Nach der Übernahme der Taliban erhielten sie eine Aufnahmezusage - saßen aber lange in Pakistan fest.

01.09.2025 | 1:49 min

Mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sollten nach der Machtübernahme der Taliban besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen geschützt werden. Doch trotz erteilter Zusagen warten mehr als 2.000 Menschen in Pakistan auf ein entsprechendes Visum für die Einreise nach Deutschland.

Die Bundesregierung hatte die Aufnahme zwischenzeitlich ausgesetzt und muss nun wieder Einreisen ermöglichen.

In den vergangenen Wochen hatten sich deutsche Gerichte in gleich mehreren Fällen mit dem Programm beschäftigt und klargestellt: An einmal erteilte Zusagen ist die Bundesregierung gebunden, einen Automatismus gibt es allerdings nicht.

Ortskräfte aus Afghanistan

Trotz einer Aufnahmezusage Deutschlands sitzen etwa 2.000 Afghanen in Pakistan fest. Nach mehreren Gerichtsentscheiden dürfen jetzt einige von ihnen nach Deutschland reisen.

01.09.2025 | 2:30 min

Gericht droht Auswärtigem Amt mit Zwangsgeld

Der Druck durch Verwaltungsgerichte war in den vergangenen Wochen gestiegen. Mehrere Dutzend Eilverfahren sind mittlerweile beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen. Berlin ist in erster Instanz zuständig für alle Verfahren gegen das Auswärtige Amt.

Anfang Juli hatte das Gericht in einem ersten Eilbeschluss Deutschland verpflichtet, einer afghanischen Juristin und Schriftstellerin sowie ihrer Familie Visa zur Einreise zu erteilen. Sie hatten bereits 2022 eine Zusage dafür im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan erhalten.

Weil ihnen eine Abschiebung aus Pakistan drohte, sah das Gericht auch eine Eilbedürftigkeit in dem Verfahren. Es folgten weitere Fälle und Entscheidungen. Weil das Auswärtige Amt der Verpflichtung nicht unmittelbar nachkam, drohte das Verwaltungsgericht sogar ein Zwangsgeld an, wie eine Sprecherin ZDFheute bestätigt.

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Verbände und Organisationen drängen auf schnelle Evakuierungen gefährdeter Afghanen mit Aufnahmezusage für Deutschland. Viele fühlen sich in ihrer Heimat bedroht.

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Programme können grundsätzlich beendet werden

Mit dem 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan sollten nicht nur Ortskräfte und deren Angehörige, sondern auch andere gefährdete Gruppen geschützt werden. Darunter Menschen, die sich für Demokratie in Afghanistan eingesetzt hatten oder die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden.

Immer wieder hatte das Programm für Diskussionen gesorgt. Im Mai hatte es die Bundesregierung gestoppt, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.

Wir werden freiwillige Bundesaufnahme-Programme soweit wie möglich beenden.

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25.08.2025 | 1:40 min

Dobrindt: "Geerbtes Thema"

In seinen Entscheidungen hatte das Verwaltungsgericht deutlich gemacht: Die Bundesregierung kann solche Programme grundsätzlich jederzeit beenden. Dies gelte allerdings nicht für bereits erteilte Zusagen. Die seien im Fall des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan verbindlich.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im ZDFheute-Interview darauf verwiesen, die jetzigen Aufnahmen seien "geerbt" von der Vorgängerregierung. Sie würden jetzt "abgearbeitet".

Alexander Dobrindt

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Visaerteilung kein Automatismus

Wie viele der in Pakistan wartenden Menschen nach den aktuellen Gerichtsentscheidungen nun nach Deutschland kommen, ist offen. Die mit den Fällen beschäftigten Gerichte haben in ihren Entscheidungen klargestellt, dass nicht automatisch ein Visum erteilt werden muss.

Eine Aufnahmezusage entbinde nicht von einer Sicherheitsprüfung. Solange die nicht abgeschlossen ist, könne ein Visum verweigert werden, so eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin.

Zudem wird zwischen den unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen differenziert. Zusagen im Rahmen anderer Programme wie der "Überbrückungsliste" beziehungsweise des "Ortskräfteverfahrens" hätten keinen verbindlichen Charakter. Dementsprechend bestehe in diesen Fällen auch kein Anspruch auf Erteilung eines Visums, so eine Entscheidung von Ende August.

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