Christian Ulmen verliert Rechtsstreit mit "Spiegel" größtenteils

Gericht erlaubt große Teile der Berichte:Ulmen scheitert mit Klage gegen "Spiegel" weitgehend

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Im Rechtsstreit mit dem "Spiegel" hat Christian Ulmen nur teilweise Erfolg. Die meisten angegriffenen Aussagen dürfen veröffentlicht bleiben. Eine Passage wurde untersagt.

21.03.2018, Berlin: Der Schauspieler Christian Ulmen ist auf einer Serienpremiere zu sehen.

Schauspieler Christian Ulmen unterliegt vor Gericht größtenteils im Streit mit dem "Spiegel". Sein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde in vier von fünf Punkten zurückgewiesen.

08.05.2026 | 0:33 min

Im Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem "Spiegel" hat das Landgericht Hamburg vorläufig einen großen Teil der von Ulmen angegriffenen Berichterstattung erlaubt. Das Nachrichtenmagazin durfte über bestimmte Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schreiben, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Ulmens Anwälte legten nach eigenen Angaben "umgehend" Beschwerde dagegen ein und bezeichneten die Gerichtsentscheidung als "evident rechtsfehlerhaft".

Gericht: "Spiegel" durfte über Gewaltvorwürfe berichten

Der Schauspieler hatte eine einstweilige Verfügung mit Bezug auf fünf Passagen der Artikel beantragt und wollte so erreichen, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden. Nur in Bezug auf einen der Abschnitte hatte er nun Erfolg. Die übrigen strittigen Äußerungen erklärte das Gericht für zulässig.

Demnach durfte das Magazin über Gewaltvorwürfe berichten. Aus dem Kontext der Beiträge entstehe außerdem der Verdacht, dass Ulmen fremde Deepfake-Videos verschickt habe, die Fernandes zeigen sollten. Auch das hielt das Gericht für zulässig.

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Verdachtsberichterstattung laut Gericht zulässig

Der "Spiegel" habe die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet, erklärte es. Der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen liege vor. Außerdem durfte das Magazin aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger zitieren.

Untersagt wurden dagegen bestimmte Äußerungen über einen aufgehobenen Gerichtstermin in Palma de Mallorca. Der "Spiegel" erklärte am Freitag bereits, dass er seine Berichterstattung diesbezüglich "leicht geändert und dies durch einen Transparenzhinweis entsprechend kenntlich gemacht" habe. Gegen diese Entscheidung des Gerichts will das Magazin Widerspruch einlegen.

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung

Der "Spiegel" hatte zuerst über die Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann berichtet. Nach Auswertung dieser Berichterstattung sprach die Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Itzehoe Ende März von einem Anfangsverdacht gegen Ulmen und verwies zugleich darauf, dass für den Schauspieler weiter die Unschuldsvermutung gelte.

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Quelle: AFP
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am 08.05.2026 um 17:45 Uhr.

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