Aktenzeichen XY: Vorsicht Betrug:Mit Tricks ans fremde Erbe
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Viele Menschen erteilen Anderen im Alter eine Vorsorge- oder Generalvollmacht. Das ist vom Gesetzgeber gewollt und auch sinnvoll. Doch die Vollmacht kann auch missbraucht werden.
XY-Szenenfoto: Erst erschleichen sich unseriöse Personen das Vertrauen der überwiegend älteren Menschen. Dann fordern sie eine Vollmacht.
Quelle: ZDF
Eine Vorsorge-Vollmacht kann im Alter sinnvoll sein. Doch nur, wenn dem Bevollmächtigten die privaten Interessen und das Wohl des Vollmachtgebers wichtig sind.
Das ist leider nicht immer der Fall. Manchmal erschleichen sich unseriöse Personen solch eine Vollmacht - mit schwerwiegenden Folgen.
Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein rechtsgültiges Dokument, mit dem eine Person - der Vollmachtgeber - eine oder mehrere andere Personen dazu ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln, wenn sie selbst aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Manipulation und Vertrauensmissbrauch
Zunächst wird den älteren, oft alleinlebenden Menschen Hilfe angeboten - etwa Unterstützung bei Einkäufen, Arzt- oder Bankbesuchen bis hin zur Pflege. Das Ziel: Vertrauen aufbauen und unentbehrlich werden.
Irgendwann schlägt das Verhalten um: Die vorwiegend älteren Menschen werden regelrecht isoliert, Angehörige abgewimmelt. Zudem schüren die unseriösen Personen Ängste.
So wird beispielsweise behauptet, die Familie sei nur am Erbe interessiert und wolle die pflegebedürftige Person ins Heim abschieben. Am Ende wird eine Generalvollmacht gefordert, mit der das private Vermögen abgeschöpft werden kann.
Eine Generalvollmacht ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Sie deckt sämtliche Entscheidungen ab - auch Grundstückskäufe, die Einweisung ins Heim oder die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen.
XY-Szenenfoto: Personen mit Generalvollmacht treffen alle Entscheidungen – auch die über das persönliche Vermögen und das Zuhause der pflegebedürftigen Person.
Quelle: ZDF
Richtig vorsorgen: So geht’s
- Denken Sie rechtzeitig an Vollmachten. Erteilen Sie diese vor Zeugen und hinterlegen Sie Abschriften zum Beispiel beim Hausarzt, im Vorsorgeregister, bei Freunden oder bei Ihrer Bank.
- Bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen.
- Halten Sie schriftlich fest, was Sie sich wünschen und was sie nicht möchten. Auch von diesen Wünschen sollten unbedingt Kopien bei Vertrauten, der Bank, dem Arzt etc. hinterlegt werden. Nur so kann im Streitfall Ihr wahrer Wille festgestellt werden.
- Lassen Sie sich die eigene Geschäftsfähigkeit von Ihrem langjährigen Hausarzt attestieren und fügen dieses Attest der Vollmacht bei.
- Verbieten Sie ausdrücklich, dass der Bevollmächtigte sich selbst begünstigt. Dieser darf sich lediglich seine Auslagen erstatten lassen. Dafür sollen Belege vorgelegt und aufbewahrt werden. Tipp: Verlangen Sie, dass Ihnen und einem Vertrauten regelmäßig Kontoauszüge vorgelegt werden.
- Schließen Sie grundsätzlich Schenkungen aus.
- Erklären Sie auch, ob und welche Verbindlichkeiten bestehen, denn oft wird behauptet, ein Darlehen müsse zurückgezahlt werden.
Infos und Hilfe
- Landeskriminalamt Berlin, Servicetelefon 030 / 46 64 92 22 29
- Opferhilfe Weißer Ring
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft
- Initiative gegen Vollmachtmissbrauch
Quelle: ZDF
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