Unfall auf A9 bei Leipzig:Flixbus-Unfall mit vier Toten: Bewährungsstrafe für Fahrer
Ein Moment der Unaufmerksamkeit führte vor zwei Jahren zu einem schweren Busunfall bei Leipzig. Ein Gericht verurteilte den Flixbusfahrer nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Knapp zwei Jahre nach einem Busunglück bei Leipzig mit vier Toten wurde der Fahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung schuldig.
13.03.2026 | 0:47 minKnapp zwei Jahre nach einem verheerenden Busunfall auf der A9 bei Leipzig mit vier Toten ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Busfahrer habe für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Steve Eidner. Er folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine "milde und schuldangemessene" Strafe plädiert.
Bus geriet mit Tempo 100 ins Schleudern
Der Fahrer akzeptierte den Schuldspruch noch im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Bewährungszeit für den 64-Jährigen läuft drei Jahre lang.
Der mit 53 Reisenden und zwei Fahrern besetzte Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. Der Flixbus geriet nördlich von Leipzig mit knapp 100 km/h ins Schleudern, pflügte durch den Böschungsstreifen, walzte Büsche sowie Bäume nieder und stürzte schließlich auf die rechte Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren starben. 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen schwer.
Auf der A9 zwischen Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz ist ein Reisebus verunglückt.
27.03.2024 | 2:20 minFahrer räumt tödlichen Fehler ein
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Busfahrer vorgeworfen, dass er die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht habe. Über seinen Anwalt ließ der 64-Jährige den tödlichen Fehler vor Gericht einräumen.
Der Sachverhalt sei so wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt "vollumfänglich zutreffend", sagte Rechtsanwalt Peter Pospisil. Die Sonne habe geblendet, sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen.
Anwalt: "Es tut ihm unendlich leid"
"Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht", erklärte der Anwalt für den aus Tschechien stammenden Busfahrer. Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt.
Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten.
Anwalt des Busfahrers
Der schwere Unfall hatte auch eine Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. Die vier getöteten Frauen in dem Unglücksbus waren den Ermittlungen zufolge alle nicht angeschnallt gewesen. Sie wurden herausgeschleudert und unter dem Wrack zerquetscht.
In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Gurtpflicht in Reisebussen. Innerhalb der EU ist sie seit Mai 2006 in Kraft. Busse, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden. Wer also in einem Bus keinen Gurt findet, muss sich auch nicht anschnallen. Wenn es sie jedoch gibt, müssen sie benutzt werden. Der zweite Busfahrer sagte aus, dass vor Fahrtbeginn nicht kontrolliert werde, ob die Passagiere angeschnallt sind.
Quelle: dpa
Hätte der Gurt die Tat verhindert?
Der zweite Busfahrer sagte als Zeuge aus, dass in den Bussen normalerweise eine Durchsage erfolge, dass man sich anschnallen solle. Ob die Audiodatei an dem Tag tatsächlich abgespielt wurde, wisse er jedoch nicht.
Allerdings hatten in dem Unglücksbus auch zahlreiche Fahrgäste den Gurt angelegt. Dennoch wurden sie teils schwer verletzt. Eine junge Frau kann nach dem Unfall nur noch mit einer Gehhilfe laufen, leidet an psychischen Folgen. Sie war in dem Prozess als Nebenklägerin dabei. Deren Anwältin betonte:
Meine Mandantin war angeschnallt, trotzdem wurde sie lebensgefährlich verletzt.
Anwältin des Opfers