Meta darf Instagram und Whatsapp behalten

US-Regierung vor Gericht gescheitert:Meta darf Instagram und WhatsApp behalten

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Meta hat im Streit um seine Marktmacht bei sozialen Medien einen bedeutenden juristischen Sieg errungen. Der Facebook-Mutterkonzern muss Instagram und WhatsApp nicht verkaufen.

Apps von Facebook auf einem Smartphone. Symbolbild

Alles bleibt wie es ist bei Meta - zumindest vorerst (Symbolbild).

Quelle: Sri Loganathan/ZUMA Press Wire/dpa

Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen. Ein US-Bundesrichter in der Hauptstadt Washington schmetterte am Dienstag ein Kartellverfahren gegen das Unternehmen ab. Meta habe kein illegales Monopol bei Online-Medien gebildet, hieß es zur Begründung.

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US-Wettbewerbsbehörde forderte Rückabwicklung der Übernahmen

Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) warf dem Facebook-Konzern vor, das Online-Netzwerk habe den Chatdienst WhatsApp und die Foto-Plattform Instagram gekauft, um widerrechtlich die eigene Monopolstellung zu schützen.

Deshalb forderte sie Konsequenzen bis hin zu einer Rückabwicklung der Übernahmen. Meta wies die Vorwürfe zurück und verwies unter anderem auf einen harten Wettbewerb mit anderen Plattformen wie TikTok.

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Richter James Boasberg betonte, die FTC habe unter anderem belegen müssen, dass Meta auch derzeit eine Monopolposition in dem Markt halte. Dies sei der Behörde nicht gelungen. Bis zur endgültigen Klärung des Falls könnten noch Jahre vergehen, falls die Regierung in Berufung gegen die Entscheidung gehen sollte.

Instagram bringt wichtigen Umsatz für Meta

Noch unter dem Namen Facebook hatte der Konzern Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Vor allem Instagram ist inzwischen ein wichtiger Umsatzbringer für Meta. Die US-Wettbewerbshüter hatten die Übernahmen damals freigegeben.

Die Klage war im Dezember 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden. Damals wurde sie von Beobachtern auch als ein politisches Druckmittel gesehen.

Trump und seine Anhänger waren unter anderem unzufrieden damit, wie Meta auf seinen Plattformen gegen falsche und irreführende Informationen vorging - wie etwa Behauptungen des Präsidenten, dass ihm der Wahlsieg durch Betrug gestohlen worden sei.

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Test für die Macht der Kartellwächter

Das Verfahren galt als Test für die Macht der Kartellwächter in der zweiten Amtszeit von Trump. Die Wettbewerbsbehörde FTC hatte ihre Klage gegen Mark Zuckerbergs Konzern ursprünglich bereits 2020 in Trumps erster Amtszeit eingereicht.

Boasberg erklärte jedoch, die FTC habe bei ihrer Marktanalyse Konkurrenten wie die Videoplattformen TikTok und YouTube zu Unrecht nicht berücksichtigt. Die Klage ist Teil eines umfassenderen Vorgehens der US-Behörden gegen die Marktmacht der großen Technologiekonzerne. So laufen auch Verfahren gegen die Google-Mutter Alphabet, Apple und Amazon.

Quelle: dpa, AP, AFP, Reuters

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