Einkommensteuer: Entlastungen reichen laut Experten nicht aus

Reform der Einkommensteuer:Erhöht das Finanzministerium unauffällig Steuereinnahmen?

von Helge Hoffmeister

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Das Finanzministerium verspricht mit der Einkommensteuerreform zu entlasten - ohne einen Ausgleich der kalten Progression. Warum das für Bürger langfristig teuer werden könnte.

Steuerentlastung auf dem Prüfstand

Schwarz-Rot will die geplante Einkommensteuerreform auf den Weg bringen. Doch kurz vor knapp gibt es Kritik aus dem Wirtschaftsministerium.

02.09.2026 | 2:27 min

Es knirscht mal wieder zwischen den Ministerien. Heute hat das Kabinett die neue Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht, trotz zuletzt heftiger Kritik aus der CDU. Noch am Montag schrieb Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Steffen (CDU) einen Brief an seinen Kollegen im Finanzministerium. Ein Aspekt: Der fehlende Abbau der kalten Progression. Der Vorwurf: "eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung".

Was ist kalte Progression?

Um die Aufregung zu verstehen, werfen wir erst einen Blick auf diesen Begriff. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen eine Gehaltserhöhung. Sie freuen sich, denn nun können Sie mehr kaufen, investieren und sparen. Doch Moment, in Deutschland ist das Einkommensteuersystem progressiv: Je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern müssen Sie zahlen. Trotzdem: Eine höhere Steuerstufe allein senkt Ihre Kaufkraft in der Regel nicht - Sie hätten trotzdem nach Steuern mehr Geld als zuvor.

Deutschland hat ein progressives Einkommensteuersystem, das sich in fünf verschiedene Tarifzonen aufteilt. Jeder zusätzliche Euro über einer gewissen Schwelle wird mit dem Tarif der jeweiligen Zone besteuert. Nach dem Einkommensteuergesetz gelten für das Jahr 2026 diese Regelungen:

  • Der Grundfreibetrag geht bis 12.348 Euro. Bis zu diesem Einkommen werden keine Steuern erhoben.
  • Es folgt die zweite Tarifzone von 12.349 Euro bis 17.799 Euro. Dabei beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent und steigt progressiv auf 24 Prozent.
  • Die dritte Tarifzone geht von 17.800 Euro bis 69.878 Euro. Der Steuersatz steigt progressiv auf bis zu 42 Prozent.
  • Die vierte Tarifzone, der Spitzensteuersatz, gilt ab einem Einkommen von 69.879 Euro bis 277.825 Euro. Der Grenzsteuersatz beträgt 42 Prozent.
  • Der höchste Steuersatz ist die fünfte Tarifzone, umgangssprachlich auch "Reichensteuer" genannt. Einkommen ab 277.826 Euro werden mit einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent belastet.

Doch genau da kommt die Inflation, das steigende Preisniveau, ins Spiel. Im August lag die Inflation laut Statistischem Bundesamt bei 2,9 Prozent. Ist die Inflation so hoch wie Ihre Gehaltserhöhung, haben Sie zwar nominell mehr Geld auf dem Konto, real können Sie sich aber nicht mehr kaufen, denn die Produkte sind teurer. Trotzdem zahlen Sie wegen der höheren Steuerstufe mehr Steuern, unterm Strich sinkt also Ihre Kaufkraft. Dieser Prozess nennt sich kalte Progression.

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Kalte Progression erhöht die Staatseinnahmen

Seit 2015 legt das Bundesfinanzministerium in der Regel alle zwei Jahre einen Steuerprogressionsbericht vor. In der Folge wurden die Eckwerte im Einkommensteuergesetz regelmäßig angepasst, um inflationsbedingte Mehrbelastungen auszugleichen. Jedoch nicht automatisch, sondern jeweils mit Beschluss der Regierung.

In der neuen Steuerreform fehlt jedoch ein Bekenntnis zum vollen Ausgleich. Die Regierung breche mit der Tradition zugunsten der Haushaltsplanung, so Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Angesichts der Haushaltsengpässe beim Bund, aber auch bei Ländern und Gemeinden müsste die Politik den Ausgleich durch Einsparungen gegenfinanzieren.

Dr. Tobias Hentze, Leiter Themencluster Staat, Steuern und Soziale Sicherung am Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Für den Staat ist kalte Progression im Grunde nützlich. Mit der Zeit wandern mehr Menschen in höhere Progressionsstufen. Die Steuereinnahmen steigen, ohne dass Steuererhöhungen öffentlich durchgesetzt werden müssen. Laut Zahlen der Vereinigten Lohnsteuerhilfe betraf die kalte Progression 2025 rund 35,7 Millionen Steuerpflichtige. Im Schnitt hatten sie so 221 Euro im Jahr weniger.

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Entlastungen reichen für Experten nicht aus

Bleibt ein Ausgleich der kalten Progression aus, betreffe das durch Gehaltserhöhungen grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkommensklassen, erklärt Hentze. Aufgrund der Steuerprogression steige der Effekt jedoch mit dem Einkommen.

Das Finanzministerium argumentiert, dass die Einkommensteuerreform an anderen Stellen entlaste, etwa durch einen höheren Grundfreibetrag oder geringere Steuern auf Sonn- und Feiertagszuschläge. Gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern sollen entlastet und die kalte Progression so teilweise ausgeglichen werden.

Mit der Reform sollen ab 2028 jährlich zehn Milliarden Euro Entlastung kommen. Darin sei aber die Anhebung des Grundfreibetrags enthalten, die ohnehin verfassungsrechtlich geboten sei. Die Reformen würden nicht ausreichen, um die Mehrbelastung der kalten Progression vollständig auszugleichen, so Ökonom Hentze.

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Automatische Angleichung ist nicht in Sicht

Andere Länder gleichen die Steuertarife automatisch an die Inflation an. So nutzen etwa Österreich, Belgien und Schweden einen solchen "Tarif auf Rädern", um die kalte Progression zu begrenzen. In Deutschland gibt es das bislang nicht - aus politischem Kalkül, meint Hentze.

Es ist für die Politik attraktiv, Entlastungen zu beschließen und damit vor die Wählerschaft zu treten.

Dr. Tobias Hentze, Leiter Themencluster Staat, Steuern und Soziale Sicherung am Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Dies zeige auch die aktuelle Debatte, erläutert Hentze. "Bei einem Tarif auf Rädern würde dies wegfallen."

Bundestag und Bundesrat müssen die Einkommensteuerreform noch bestätigen. In Kraft treten soll sie Anfang 2027.

Helge Hoffmeister ist Redakteur im ZDF-Team Wirtschaft und Finanzen.

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in mehreren Sendungen, unter anderem in der heute-Sendung am 02.09.2026 ab 19:00 Uhr.

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