Apple scheitert mit Klage gegen strengere Regeln in der EU

Urteil des EU-Gerichts:Apple scheitert mit Klage gegen strengere Regeln in der EU

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Das EU-Gericht hat strengere Vorgaben für Apple bestätigt. Der Konzern muss den App-Store und das Betriebssystem iOS stärker für den Wettbewerb öffnen.

Apple-Logo (Archivfoto)

Der Apple-Konzern hat im Rechtsstreit mit der EU eine Niederlage erlitten.

Quelle: AP

Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter - ein Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht - für den App-Store und das Betriebssystem iOS abgewiesen. Damit treffen Apple bestimmte Pflichten, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen.

EU-Kommission sieht Apple als "Torwächter"

Dabei geht es vor allem darum, dass Dienste interoperabel werden sollen - also nicht nur innerhalb eines geschlossenen Systems funktionieren. Die EU-Kommission hatte Apple 2023 nach dem Gesetz für digitale Märkte als Torwächter für den App-Store, iOS und den Browser Safari benannt.

Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es "wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist".

Ausblick

Das Urteil zu Apple war für heute erwartet worden. Was außerdem an diesem Mittwoch wichtig werden sollte, sehen Sie hier.

08.07.2026 | 1:00 min

Apple kann vor EuGH ziehen

Apple klagte gegen die Einstufung für den App-Store und iOS, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Gegen das Urteil des Gerichts kann der Konzern noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nächsthöheren Instanz, vorgehen.

Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) gilt aktuell für fünf US-Konzerne - die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft - sowie für die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen Bytedance, das hinter Tiktok steht.

Bei Verstößen drohen Milliardenstrafen

Die Unternehmen können bestraft werden, wenn sie ihre Kundinnen und Kunden beispielsweise an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos binden. Nutzer sollen auch selbst entscheiden können, welche App-Stores sie nutzen. Messenger-Dienste und Plattformen sollen interoperabel werden, Beiträge in Online-Diensten sollen also auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können.

Das Gesetz sieht bei Verstößen Zahlungen in Milliardenhöhe vor, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Apple präsentiert seinen neuen Sprachassistenten. Doch das neue KI-Modell wird erstmal nicht auf den EU-Markt kommen. Grund sind fehlende Datenschutz- und Sicherheitsstandards.

09.06.2026 | 3:00 min

Auch Bytedance und Meta wehren sich

Nicht nur Apple ging gegen die Einstufung gerichtlich vor. Im Juli 2024 scheiterte eine Klage von Bytedance dagegen in erster Instanz. Bytedance wandte sich danach an den EuGH, der im Mai verhandelte. Ein Urteil steht in dem Fall noch aus.

Anfang Juni scheiterte vor dem EU-Gericht eine Klage von Meta gegen schärfere Regeln für seinen Kommunikationsdienst Messenger. In Bezug auf den digitalen Marktplatz Marketplace hatte Metas Klage dagegen Erfolg - dieser war allerdings schon vor einem Jahr von der Liste gestrichen worden.

Nahaufnahme eines Smartphone-Bildschirms mit verschiedenen App-Symbolen, darunter Google, YouTube, WhatsApp, Maps, PayPal, Amazon, TikTok und ChatGPT. Die Icons sind in einem Raster angeordnet, einige mit Benachrichtigungsanzeigen. Das Bild steht sinnbildlich für die starke Präsenz großer Digitalkonzerne im Alltag.

Wie gut lässt sich auf Produkte großer US-Digitalkonzerne in der Praxis verzichten? Dafür testet WISO im Alltag für eine Woche Alternativen bei Software, Cloud, Zahlung und Kommunikation.

08.06.2026 | 8:07 min

Quelle: AFP
Über dieses Thema berichtete das heute journal update am 08.07.2026 ab 00:45 Uhr.
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