Krank im Urlaub – Wer zahlt?
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Im Urlaub möchte man sich eigentlich erholen - krank werden ist das Letzte, was man da braucht. Zu einem plötzlichen Krankheitsfall kann es aber trotzdem kommen. Regina Behrendt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt über die versicherungsrechtlichen Fakten auf.
Wird man im Auslandsurlaub krank und muss einen Arzt aufsuchen, kann man sich nicht auf seine heimische Krankenversicherung in verlassen, denn für fast jedes Land gibt es unterschiedliche Regelungen. Deshalb ist es zu empfehlen, sich vorher über das Reiseland zu informieren. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt Regina Behrendt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen immer eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Wie gehe ich vor?
Die ersten Ansprechpartner vor Ort beim Aufsuchen eines Arztes sind meistens die Reiseleiter oder auch das Hotelpersonal an der Rezeption. Allerdings ist hier Achtsamkeit geboten, denn oft werden Ärzte empfohlen, die nur privat abrechnen. Am besten erkundigt man sich schon vor der Abreise nach einer Praxis für Allgemeinmedizin in der Nähe des Urlaubsortes. Wer dafür in Frage kommt und wo das ist, erfährt man auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Einfach mit der Krankenkarte zum Arzt oder Krankenhaus zu gehen, das funktioniert nicht überall. Bei gesetzlich Versicherten werden nur akute Erkrankungen oder Unfälle in EU-Mitgliedsstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum, also alle EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in der Schweiz, von der Kasse übernommen. Es gibt außerdem eine Kostenübernahme in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, wie zum Beispiel die Türkei oder Marokko. Für Länder, wie Kanada, Japan, Brasilien und die USA zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Hier benötigt man einen vollständigen privaten Schutz in Form einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Erkundigen Sie sich vor jeder Auslandsreise nach den jeweiligen Standards und Details dieser Abkommen und prüfen Sie auch die Einreisebestimmungen für Medikamente.
Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland behandelt wird, bekommt in der Regel die Behandlung als Sachleistung. Es gibt jedoch viele Ärzte, die anders verfahren und Vorkasse verlangen. Hier besteht aber die Möglichkeit, nachträglich die Rechnung der Krankenkasse vorzulegen und die Kosten zurück erstatten zu lassen. Wichtig dabei: Die Rechnung sollte detailliert und möglichst auf Deutsch und Englisch sein, sonst können Übersetzungskosten entstehen.
Was bezahlt die Kasse, was nicht?
Zu den übernommenen Kosten gehören die sogenannten Sachleistungen, die Versicherten auch in Deutschland zur Verfügung stehen, allerdings nach den Regeln des Urlaubslandes. Zuzahlungen, die im jeweiligen Ausland üblich sind, müssen privat übernommen werden. Dies gilt auch für Rücktransporte zurück nach Deutschland. Bei Medikamentenkosten muss jedoch ein Eigenanteil selbst gezahlt werden – in Griechenland sind das zum Beispiel 25 Prozent, in Spanien 50 Prozent. Auch hierbei gilt: am besten vorher über die Sachleistungen des Landes informieren.
Auslandskrankenversicherungen
Es gibt viele Angebote für zusätzliche Auslandskrankenversicherung – und die sind auch gar nicht teuer. Für einen Jahresvertrag zahlt man als Einzelperson circa acht bis zehn Euro im Jahr. Das gilt für unbegrenzt viele Reisen innerhalb der Vertragsdauer – außer bei Aufenthalten länger als sechs bis acht Wochen.
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