DFB-Bundesgericht zu Berufungen:Entscheidung über "Skandalspiel von Köpenick"
Der Feuerzeug-Eklat beim Spiel Union Berlin - Bochum geht juristisch in die Verlängerung. Das DFB-Bundesgericht verhandelt die Berufungen gegen das erste Urteil zugunsten des VfL.
Im Fokus: Bochums Torhüter Patrick Drewes zeigt das Feuerzeug, das ihn im Bundesliga-Spiel bei Union Berlin getroffen hatte.
Quelle: imagoMit Fußball hatte das nichts zu tun, was am 14. Dezember 2024 passierte: Nachspielzeit, 92. Minute, Union Berlin gegen VfL Bochum. Es steht 1:1, als aus dem Fanblock der Köpenicker ein Feuerzeug in den Bochumer Strafraum fliegt. Das trifft nach den Fernsehbildern den Bochumer Keeper Patrick Drewes am Kopf, der zu Boden geht. Drewes kann nicht weiterspielen, wird ausgewechselt, musste nach eigenen Angaben mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus.
Das Spiel an der Alten Försterei ist für eine knappe halbe Stunde unterbrochen, ehe Schiedsrichter Martin Petersen nochmal anpfeift und drei Minuten nachspielen lässt, in denen nichts passiert. Bochum spielt unter Protest weiter, legt dann Einspruch gegen die Spielwertung ein.
Das Spiel des VfL Bochum bei Union Berlin wird nach einem Feuerzeug-Wurf gegen den Kopf von VfL-Keeper Patrick Drewes unterbrochen.
16.12.2024 | 8:44 minDFB-Sportgericht urteilt in erster Instanz
Das DFB-Sportgericht urteilt am 9. Januar nach umfassender mündlicher Beweisaufnahme, dass das Spiel mit 0:2 Toren für Bochum zu werten ist. Ein besonderes Gewicht kommt dabei der Aussage des getroffenen Torhüters Drewes, sowie des Mannschaftsarztes von Bochum zu. Der Vorsitzende des Sportgerichts, Stephan Oberholz begründet mündlich:
Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen.
Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts
Und: Drewes sei in seiner "Spielfähigkeit eingeschränkt" gewesen. "Vorn links oben" am Kopf sei er getroffen worden, berichtet der Keeper in seiner Anhörung, "das war schon ein Treffer, den ich wahrgenommen habe". Der Bochumer Mannschaftsarzt Mark Sandfort sagt aus, dass er als erste Verdachtsdiagnose ein Schädelhirntrauma vermutete, "in leichter Form zwar, aber ausschließen konnte ich es nicht."
Die Sportrichter machen klar: "Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das letzte Mittel. Hier haben wir es aber mit Umständen zu tun, die uns kaum eine andere Möglichkeit gegeben haben", so Oberholz, der "quasi einen Spielabbruch" feststellt.
Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch Bochums stattgegeben und die Partie bei Union Berlin mit 2:0 für Bochum gewertet. Union geht gegen das Urteil in Berufung.
10.01.2025 | 1:45 min
Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB regelt in §18 die Konsequenzen. In Nr. 4 heißt es:
Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein (…) ein Verschulden an dem Spielabbruch, so ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten.
Und diese Wertung gilt auch, wenn ein unentschiedenes Spiel (hier stand es 1:1) nachträglich für eine Mannschaft als gewonnen und für die andere als verloren gewertet wird.
Union Berlin: DFB-Bundesgericht soll entscheiden
Union Berlin geht gegen diese Entscheidung vor dem DFB-Bundesgericht vor, das am Freitag ab 12:30 Uhr verhandelt. Eine Entscheidung wird im Laufe des Tages erwartet.
Nach dem Urteil des Sportgerichts im Januar erklärte Christian Arbeit, Geschäftsführer Kommunikation von Union Berlin: "Dieses Urteil widerspricht unserer Rechtsauffassung, dass das Spiel nach Entscheidung des Schiedsrichters ordnungsgemäß mit dem sportlichen Ergebnis von 1:1 beendet wurde und keine Umstände vorliegen, die eine Änderung des Ergebnisses durch das DFB-Sportgericht begründen könnten."
Feuerzeug-Wurf gegen Bochum:DFB-Sportgericht hat konsequent geahndet
Kiel und St. Pauli unterstützen Union
Schiedsrichter Martin Petersen brach das Spiel ja nicht ab, sondern setzte es nach einer längeren Unterbrechung fort. Allerdings spielten die Bochumer nur unter ausdrücklichem Protest weiter, den Schiedsrichter Petersen auch vermerkte.
Der Berliner Beschwerde vor dem Bundesgericht schlossen sich die Vereine Holstein Kiel und der FC St. Pauli an, die sich auch in Abstiegsgefahr befinden. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht diese Möglichkeit vor, wenn Betroffene ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen". Ob das so ist, wird das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitzenden Oskar Riedmeyer, ebenfalls klären.
Das "Skandalspiel von Köpenick" - es wird wohl am Freitag abschließend am Grünen Tisch entschieden.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
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