Feuerzeug-Wurf gegen Bochum:DFB-Sportgericht hat konsequent geahndet
von Christoph Schneider
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Das DFB-Sportgericht hat nach dem Feuerzeugwurf gegen Bochum am Grünen Tisch das Spiel für Bochum gewertet. Ein konsequentes Urteil. Nun geht Union in Berufung.
Union Berlin wird das Urteil des DFB-Sportgerichts nach dem Feuerzeugwurf gegen Bochums Torwart Patrick Drewes anfechten. Zuvor hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschieden, dass das Spiel der Berliner gegen Bochum mit 2:0 für den VfL gewertet wird.
Was genau war passiert?
14. Dezember 2024, 92. Minute, Bundesligaspiel Union Berlin gegen VfL Bochum. Es steht 1:1, als aus dem Fanblock von Berlin ein Feuerzeug in den Bochumer Strafraum fliegt - es trifft nach den Fernsehbildern den Bochumer Keeper Patrick Drewes am Kopf, der zu Boden geht und vom Feld muss. Drewes kann nicht weiterspielen, muss ausgewechselt werden, musste nach eigenen Angaben mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus.
Das Spiel ist für eine knappe halbe Stunde unterbrochen, ehe Schiedsrichter Martin Petersen nochmal anpfeift und drei Minuten nachspielen lässt. Der VfL Bochum spielt unter Protest weiter, legt dann Einspruch gegen die Spielwertung ein.
Kritik an Torhüter Drewes
Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist bei Einsprüchen gegen die Spielwertung das DFB-Sportgericht zuständig. In § 17 Nr. 2b heißt es, dass Einsprüche gegen die Spielwertung mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden können: "Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war, und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht."
Das DFB-Sportgericht unter Leitung des Vorsitzenden Stephan Oberholz musste nun klären, ob diese Voraussetzungen gegeben waren.
Torhüter Drewes hatte für sein Verhalten auch Kritik geerntet - man unterstellte ihm, allzu sehr geschauspielert zu haben. So hatte ihm Teamkollege Felix Passlack kurz nach dem Feuerzeugwurf hinter vorgehaltener Hand etwas gesagt.
Gericht: Drewes in "Spielfähigkeit eingeschränkt“
Die mündliche Beweisaufnahme ergibt ein klares Bild, das der Vorsitzende Oberholz in der Urteilsbegründung so zeichnet:
Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen.
Stephan Oberholz, Richter beim DFB-Sportgericht
Und: Patrick Drewes sei in seiner "Spielfähigkeit eingeschränkt“ gewesen. "Vorn links oben" am Kopf sei er getroffen worden, berichtet Patrick Drewes in seiner Anhörung, "das war schon ein Treffer, den ich wahrgenommen habe".
Der Bochumer Mannschaftsarzt Mark Sandfort sagt aus, dass er als erste Verdachtsdiagnose ein Schädelhirntrauma vermutete, "in leichter Form zwar, aber ausschließen konnte ich es nicht". Und Mitspieler Felix Passlack erklärt, dass er Drewes hinter vorgehaltener Hand gesagt habe, dass er sich mal setzen und beruhigen solle.
Sportrichter: Es war "quasi ein Spielabbruch"
Die Sportrichter sprechen ein klares Urteil:
Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das letzte Mittel, hier haben wir es aber mit Umständen zu tun, die uns kaum eine andere Möglichkeit gegeben haben.
Stephan Oberholz, Vorsitzender Richter
Oberholz stellt "quasi einen Spielabbruch" fest.
Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB regelt in § 18 die Konsequenzen. In Nr. 4 heißt es: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein (…) ein Verschulden an dem Spielabbruch, so ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten." Und diese Wertung gilt auch, wenn ein unentschiedenes Spiel (hier stand es ja 1:1) für eine Mannschaft nachträglich als gewonnen und die andere als verloren gewertet wird.
Union geht in Berufung
Union Berlin wird beim DFB-Bundesgericht in Berufung gehen.
Dieses Urteil widerspricht unserer Rechtsauffassung, dass das Spiel nach Entscheidung des Schiedsrichters ordnungsgemäß mit dem sportlichen Ergebnis von 1:1 beendet wurde.
Christian Arbeit, Geschäftsführer Kommunikation Union Berlin
Es lägen keine Umstände vor, "die eine Änderung des Ergebnisses durch das DFB-Sportgericht begründen könnten", erklärte Geschäftsführer Christian Arbeit.
Schiedsrichter Martin Petersen brach das Spiel ja nicht ab, sondern setzte es nach einer längeren Unterbrechung fort. Allerdings spielten die Bochumer nur unter ausdrücklichem Protest weiter, den Schiedsrichter Petersen auch vermerkte.
Vergleichbarer Fall
Bei einer Wurfattacke am 18. März 2022 beim Bundesligaspiel VfL Bochum - Borussia Mönchengladbach wurde Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann während des laufenden Spiels von einem gefüllten Bierbecher getroffen, erleidet eine Schädelprellung. Unmittelbar danach brach Schiedsrichter Benjamin Cortus nach 69 Minuten beim Stand von 0:2 ab.
So wird das Spiel anschließend auch für Gladbach gewertet – der Becher kam von einem Bochumer "Fan", der anschließend auch persönlich von Bochum zur Rechenschaft gezogen wurde. Denn Bochum bekam auch noch eine Geldstrafe auferlegt.
Ausgang offen
Wie der Fall Union Berlin nun ausgeht wird das DFB-Bundesgericht in nächster Zeit entscheiden. Sehr gut möglich aber, dass die Punkte am Grünen Tisch auch danach weiter in Bochum bleiben.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
Quelle: Reuters
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