Verhandlung über Klage gegen Astrazeneca:BGH prüft Haftung: Wann Hersteller bei Impfschäden zahlen
Der Bundesgerichtshof verhandelt eine Klage gegen Astrazeneca wegen mutmaßlicher Impfschäden nach einer Corona-Impfung. Das Urteil könnte klären, wann Hersteller haften müssen.
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens. Vorinstanzen hatten die Klage bislang abgewiesen.
15.12.2025 | 0:27 minIm Laufe der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Impfungen zum Schutz gegen das Virus verabreicht. Für die große Mehrheit verlief das ohne anhaltende Probleme, doch einige Menschen berichteten nach der Impfung von gesundheitlichen Schäden.
Vor Gericht verlangen sie teilweise Entschädigung von den Impfstoffherstellern. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft jetzt, ob und in welchem Umfang solche Ansprüche bestehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verhandlung:
Wann spricht man von einem Impfschaden?
Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Impfreaktionen wie zum Beispiel kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht.
Eine Impfung durch den AstraZeneca-Stoff führte bei Patienten zu gravierenden gesundheitlichen Problemen. Nun klagen die Geschädigten und hoffen auf Hilfe.
21.08.2024 | 1:29 minOb im konkreten Fall eine Schädigung tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde und damit grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht, entscheidet die dafür zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.
Wie viele Menschen sind von Corona-Impfschäden betroffen?
Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung tatsächlich Schäden erlitten haben, ist schwer zu sagen. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag die Rate bei 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen. Für schwerwiegende Nebenwirkungen waren es 0,32 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.
Impfstoffe waren der Weg aus der Corona-Pandemie, da sind sich viele Experten einig. Doch heute, fünf Jahre nach dem ersten Lockdown, bleiben noch einige Fragen offen.
13.03.2025 | 17:55 minDiese Verdachtsfälle seien "unerwünschte Reaktionen, die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden", betont das Institut. Es handele sich weder um bestätigte Nebenwirkungen noch um Impfschäden.
Worum geht es in Karlsruhe?
Der BGH beschäftigt sich mit der Klage einer Frau, die im März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria des Herstellers Astrazeneca geimpft wurde. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören.
"Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war", erklärte sie in Karlsruhe. Die Berufsgenossenschaft habe den Impfschaden auch anerkannt. Von Astrazeneca verlangt Aksoy vor Gericht Schadenersatz sowie Auskunft, etwa zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung. Eine Entscheidung soll am 9. März fallen.
Großbritannien hatte in Rekordzeit den Impfstoff Astrazeneca entwickelt und in Massenimpfzentren verabreicht. Zuvor hatte es europaweit Zweifel an dem Impfstoff gegeben.
10.03.2025 | 2:10 minWann haften Impfstoffhersteller für Schäden?
Hersteller können nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich verpflichtet sein, bei Impfschäden den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gilt aber nur, wenn der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schädliche Wirkungen zeigt, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen – wenn also das Risiko der Impfung größer ist, als ihr Nutzen – oder, wenn der Schaden darauf beruht, dass die Fachinformationen nicht den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprachen.
Wann haben Betroffene Anspruch auf Auskunft?
Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat, kann der Geschädigte vom Hersteller Auskunft verlangen. Das gilt aber wiederum nur, wenn die Auskunft notwendig ist, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
Der Anspruch richtet sich auf dem Unternehmen bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie ihm bekannte Verdachtsfälle und sämtliche weitere Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen wichtig sein können.
Im Oktober steht klassisch die Grippeschutzimpfung an. Derzeit grassiert aber auch wieder Corona. Wer sollte sich impfen lassen? Und: Gibt es einen Kombiimpfstoff?
14.10.2025 | 2:28 minMüssen Ärztinnen und Ärzte für Impfschäden haften?
Mit dieser Frage hat sich der BGH erst im Oktober beschäftigt und entschieden: Nein, die impfenden Ärztinnen und Ärzte müssen jedenfalls nicht persönlich für mögliche Corona-Impfschäden vor Gericht einstehen.
Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung treffe grundsätzlich den Staat. Entsprechende Klagen von Geschädigten müssten sich demnach gegen Bund oder Länder richten, nicht aber gegen die Ärzte.
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