Politikerbeleidigung: Was ist Machtkritik, was Ehrverletzung?

Diskussion um Politikerbeleidigung:Was ist legitime Machtkritik, was strafbare Ehrverletzung?

Jan Henrich

von Jan Henrich

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Werden Politiker beleidigt, greift in Deutschland seit 2021 ein erweiterter Strafrahmen. Nun fordern immer mehr Stimmen die Abschaffung der Sonderregelung, auch Fachleute.

Moderatorin Katty Salié steht vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Sie hält ein Megafon in der rechten Hand und ein Pappschild mit der Aufschrift „Meinungsfreiheit in Gefahr?“ in der linken. Ihr Mund ist mit silbernem Klebeband überklebt.

Was ist verboten, was erlaubt in Sachen Meinungsfreiheit? Katty Salié blickt auf eines unserer wichtigsten Grundrechte.

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Man dürfe nicht länger hinnehmen, dass aus Worten Taten werden. Mit diesem Satz hatte der Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner (SPD) im Sommer 2020 für eine konsequentere Verfolgung von Beleidigungen gegen Politiker geworben.

Die Taten, die gemeint waren: Eine Reihe von Angriffen auf Kommunalpolitiker und Amtsträger, allen voran der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Unter diesem Eindruck hatte die schwarz-rote Koalition den Ehrschutz für Politiker im Strafgesetzbuch verschärft. Nun wird wieder über das Thema diskutiert und eine zumindest teilweise Rückabwicklung der damals getroffenen Entscheidung scheint nur noch eine Frage der Zeit.

Fallzahlen steigen seit Gesetzesverschärfung

Konkret geht es um Paragraf 188 des Strafgesetzbuches. Seit den 1950er Jahren existiert die Sondernorm für Ehrverletzungen gegenüber Politikern. Doch bis zu seiner 2021 in Kraft getretenen Erweiterung hatte er kaum eine Rolle gespielt.

Seit der Verschärfung umfasst er nicht nur Verleumdungen und üble Nachrede, sondern sieht nun auch härtere Strafen für Beleidigungen vor, die gegen Personen des politischen Lebens gerichtet sind.

Fallzahlen zu §188 Strafgesetzbuch

ZDFheute Infografik

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Fast 4.800 Fälle im Jahr 2025

Vor allem aber können die Delikte mittlerweile ohne Strafantrag des betroffenen Politikers verfolgt werden. Im Zuge der Erweiterung ist die Zahl der Fälle vermutlich auch deshalb stark gestiegen: Von 432 vor sechs Jahren auf 4.792 im Jahr 2025 .

Einige der Fälle hatten zu kontroversen Diskussionen und Unverständnis geführt. So beispielsweise ein Strafbefehl wegen der Bezeichnung "Lackaffe", die sich gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) richtete.

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Die Verfolgung solcher Bezeichnungen gehe zu weit, so Strafrechtlerin Elisa Hoven von der Universität Leipzig. "Lackaffe" sei ein typisches Beispiel für Machtkritik, die in einer freien Demokratie möglich sein sollte. Die gestiegene Zahl von Ermittlungsverfahren wegen solcher Beiträge sei eine problematische Entwicklung.

Die Verschärfung von Paragraf 188 war ein großer Fehler.

Elisa Hoven, Strafrechtsprofessorin an der Universität Leipzig

Das Bundesverfassungsgericht habe immer wieder betont, dass die harte Kritik an Personen in Machtpositionen zum Kern der Meinungsfreiheit gehöre, sagt Hoven.

Digitaler Hass kann Silencing-Effekte mit sich bringen

Gleichzeitig sei es verfassungsrechtlich aber legitim, Politiker unter einen stärkeren Schutz vor Beleidigungen zu stellen. Dabei gehe es laut der Strafrechtlerin auch darum, die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen zu bewahren.

Wenn ich sehe, dass jemand anderes einen Hate-Storm bekommt, macht das auch etwas mit mir.

Elisa Hoven, Strafrechtsprofessorin an der Universität Leipzig

Studien hätten immer wieder gezeigt, dass digitaler Hass sogenannte Silencing-Effekte mit sich bringt. Je härter der Ton im Netz, desto zurückhaltender würden nicht nur Betroffene. Auch bei Nicht-Adressaten solcher Beleidigungen könnten die Äußerungen dazu führen, dass sie sich eingeschüchtert fühlen, so Hoven.

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Wie sinnvoll eigene Regeln für Politiker neben den allgemeinen Ehrschutzdelikten im Strafgesetzbuch sind, sei eine andere Frage.

Justizministerkonferenz fordert Beschränkung auf Kommunalpolitiker

Die AfD fordert die Abschaffung des Paragrafen 188. Ein strafrechtlicher Sonderstatus für Politiker gefährde das Vertrauen in das Rechtssystems, so der stellvertretende Bundessprecher der AfD Stephan Brandner.

Ganz so weit gehen Vertreter von Union und SPD nicht, zeigen sich dennoch mittlerweile offen für Anpassungen. Man sei bereit über verständliche Grenzen bei den Beleidigungsdelikten zu sprechen, so die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carmen Wegge vergangene Woche im Bundestag.

Wir werden nicht zulassen, dass unter dem Schlagwort Meinungsfreiheit diejenigen im Stich gelassen werden, die vor Ort unsere Demokratie tragen.

Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Die Justizministerkonferenz hatte zuletzt gefordert, den Schutz des Paragrafen 188 auf Kommunalpolitiker zu beschränken. Dies könnte am Ende der Kompromiss sein, der sich durchsetzt. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt es dazu noch nicht im Bundestag. Der scheint aber nicht mehr allzu weit entfernt.

Über dieses Thema berichtete aspekte am 12.06.2026 ab 23:50 Uhr.

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