EuGH: Ungarns Anti-LGBTQIA+-Gesetz verstößt gegen EU-Grundwerte

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:Ungarns Anti-LGBTQIA+-Gesetz verstößt gegen EU-Grundwerte

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Vor fünf Jahren hatte die Regierung Orban in Ungarn ein Gesetz beschlossen, das die Rechte der LGBTQIA+-Community einschränkt. Der EuGH hat dieses nun für rechtswidrig erklärt.

 Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'Union Européene».

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge ist das ungarische LGBTQ-Gesetz diskriminierend und verstößt gegen EU-Recht.

21.04.2026 | 0:21 min

Ungarns umstrittenes Gesetz zur Einschränkung von Informationsrechten Minderjähriger zu Homosexualität und Transpersonen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten im Plenum erstmals einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU fest. Das ungarische Gesetz, das offiziell dem Schutz von Kindern und der Bekämpfung von Pädophilie dienen soll, stelle "ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise" die Rechte von Menschen der LGBTQIA+-Gemeinschaft verletzen, hieß es.

Die englische Abkürzung LGBTQIA+ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, queere, intergeschlechtliche sowie asexuelle Menschen. Das Pluszeichen sowie das Sternchen sind Platzhalter für weitere Identitäten und Geschlechter. Die Regenbogen-Flagge ist eines der Community-Symbole.


EuGH: Ungarns Gesetz ein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Denn das Gesetz diskriminiere Menschen wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung und verstoße daher gegen die Menschenwürde, erklärte das höchste Gericht der EU.

Das Gesetz war am 15. Juni 2021 vom ungarischen Parlament angenommen worden. Es schränkt den Zugang zu Inhalten ein, in denen es um Änderungen des Geschlechts oder Homosexualität geht. Die Europäische Kommission hatte daraufhin Ungarn vor dem EuGH verklagt.

Ein Teilnehmer des Pride-Marsches in Budapest schwenkt eine Regenbogenfahne.

In Ungarns Hauptstadt Budapest hat im Sommer 2025, trotz Verbots der Orban-Regierung, die Pride Parade stattgefunden - auf Einladung des Bürgermeisters.

28.06.2025 | 0:25 min

Die Richterinnen und Richter des EuGH betonten laut Mitteilung, dass Mitgliedstaaten zwar einen gewissen Spielraum beim Schutz Minderjähriger vor ungeeigneten Inhalten hätten. Dieser müsse jedoch im Einklang mit dem Diskriminierungsverbot wegen Geschlecht und sexueller Ausrichtung ausgeübt werden, das in der EU-Grundrechte-Charta verankert ist. Das sei hier nicht der Fall gewesen.

Anti-LBGTQIA+-Gesetz "stigmatisiert und marginalisiert"

Das Gesetz beruhe, so der EuGH, auf der Annahme, jede Darstellung von bestimmten sexuellen und transgeschlechtlichen Identitäten sei per se schädlich für Minderjährige, unabhängig vom konkreten Inhalt. Damit "stigmatisiert und marginalisiert" die Gesetzgebung alle Menschen, die nicht heterosexuell sind oder sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde.

Der Titel des Gesetzes, der auf ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter verweist, bringe sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet sei, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren. Der EuGH stellte neben dem Verstoß gegen die EU-Grundwerte Verstöße gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit, die EU-Grundrechte-Charta und die Datenschutz-Grundverordnung fest.

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EU-Kommission: "Bahnbrechendes" Urteil aus Luxemburg

Die EU hat das "bahnbrechende" Urteil des EuGH begrüßt. Es sei das erste Mal, dass der Gerichtshof eine Verletzung "zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU festgestellt" habe, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel. Eine zweite fügte hinzu:

Jetzt ist es an der ungarischen Regierung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von heute Morgen umzusetzen.

Sprecherin der EU-Kommission

Das Verfahren war von der EU-Kommission angestrengt und von mehreren Mitgliedstaaten sowie dem EU-Parlament unterstützt worden.

Am 12. April hatte die konservative Tisza-Partei von Oppositionsführer Peter Magyar die Parlamentswahl in Ungarn gewonnen. Magyar hatte im Wahlkampf eine Verbesserung der Beziehungen zur EU angekündigt, das Thema Diskriminierung sexueller Minderheiten aber weitestgehend gemieden.

Quelle: dpa, AFP
Über dieses Thema berichtete heute Xpress am 21.04.2026 ab 13:00 Uhr.

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