EuGH kippt deutsche Preisbremse für Schienennutzung

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Nahverkehr:EuGH kippt deutsche Preisbremse für Schienennutzung

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Die Preisbremse für die Schienennutzung im deutschen Nahverkehr ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das könnte auch Folgen für Ticketpreise haben.

Eine Regionalbahn der Deutschen Bahn.

Die deutsche Preisbremse für die Nutzung von Bahnschienen im Nahverkehr ist rechtswidrig. Dies hat der Europäische Gerichtshofs entschieden.

19.03.2026 | 0:32 min

Auf Regionalverkehrsunternehmen auf der Schiene könnten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Mehrkosten in Milliardenhöhe zukommen. Die Entscheidung hat womöglich auch Folgen für Fahrgäste. Worum geht es genau?

Was hat der EuGH entschieden?

Das höchste europäische Gericht hat entschieden, dass die deutsche Regelung, die im Nahverkehr die Preise für Schienennutzung deckelt, nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Berechnung verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich mit dieser Frage an den EuGH gewandt. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, und weitere Beteiligte hatten das Trassenpreissystem gerichtlich angegriffen, weil die Bundesnetzagentur für das Jahr 2025 die Nutzungskosten im Nahverkehr reduziert und im Fern- und Güterverkehr erhöht hatte.

Menschen warten auf einem Bahnsteig

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Was sind Trassenpreise - und wieso sind sie gedeckelt?

Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, müssen Trassenpreise zahlen. Sie werden in erster Linie von der InfraGo erhoben. Mit diesen Mitteln finanziert die Bahn unter anderem die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Investitionsbeiträge des bundeseigenen Konzerns in das mehr als 33.000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland.

Die Berechnungsmethode des Entgelts für den Nahverkehr ist in Deutschland gesetzlich genau geregelt. Für den Regionalverkehr existiert dabei eine sogenannte "Trassenpreisbremse", die die Preissteigerung gesetzlich auf 1,8 Prozent beschränkt (ab 2026: 3 Prozent). Eine deutliche Steigerung der Trassenpreise traf im Jahr 2025 vor allem den Fern- und Güterverkehr, der Nahverkehr blieb durch diese Preisbremse so gut wie verschont.

Welche Vorgaben macht das EU-Recht?

Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten Rahmenregelungen für Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie der InfraGo muss aber in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben.

Der EuGH folgte dem VG Köln in der Auffassung, dass die deutschen Regelungen den erforderlichen Spielraum der Betreiber beeinträchtigen.

Evelyn Palla, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, spricht am Podium bei einem Pressetermin am Berliner Hauptbahnhof am 20.02.2026-..

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Worauf müssen sich Fahrgäste und Verbände einstellen?

Das Urteil hat enorme Auswirkungen auf die gesamte Branche - und mittelfristig wohl auch für die Fahrgäste. Der Regionalverkehr macht nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) rund zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs in Deutschland aus.

Mit dem Urteil des EuGH drohen dem BSN zufolge Mehrkosten in Milliardenhöhe, Wettbewerberverbände befürchten im schlimmsten Fall eine Angebotskürzung von bis zu 20 Prozent. Die Bahn selbst nahm das Urteil am Donnerstag zur Kenntnis und will es nun prüfen.

Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist.

Sprecher der Deutschen Bahn

Sollten die Beteiligten keine Möglichkeit finden, die Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern, dürften diese neben einer Reduzierung des Angebots auch mit weiter steigenden Ticketpreisen reagieren.

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Wer profitiert von der Änderung? 

Vor allem der Fern- und Güterverkehr, der aufgrund der Trassenpreisbremse überproportional zur Kasse gebeten wurde. Das Urteil des EuGH mache Hoffnung auf eine faire Schienenmaut, teilte der Branchenverband Die Güterbahnen mit: "Wir fordern, schnellstmöglich die falschen Trassenpreisrechnungen 2025 und 2026 rückabzuwickeln."

Die Angelegenheit geht nun zurück an das Verwaltungsgericht Köln, das in seiner Entscheidung an die Auslegung des EuGH gebunden ist. Insgesamt ging es nach Angaben der Bundesnetzagentur um die Beschlüsse zu den Trassenpreissystemen aus den Jahren 2024, 2025 und 2026..

Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress in dem Beitrag "EuGh kippt am 19. März 2026 um [Uhrzeit ].

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