Streit um 2,35 Millionen Euro:AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag
Die AfD erleidet vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage: Die Bundestagsverwaltung muss der Partei eine einbehaltene Spende in Millionenhöhe nicht zurückzahlen.
Es ging um eine Millionenspende: Die AfD klagte gegen die Bundestagsverwaltung.
Quelle: dpaIn einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Spende im Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.
Gegenstand des Streits waren Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als "bürgerliche Alternative" zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler, ein früherer Regionalpolitiker der Rechtsaußenpartei FPÖ.
Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über die Rechtmäßigkeit einer AfD-Spende.
07.05.2026 | 2:49 minMillionenspende für die AfD: Klöckner forderte Weiterleitung
Die Bundestagsverwaltung jedoch geht davon aus, dass es sich um einen sogenannten Strohmann handelt. Sie hält die Spende daher für unzulässig. Recherchen von "Spiegel", dem österreichischen "Standard" und "ZDF Frontal" legen nahe, dass hinter dem Geld der Milliardär Henning Conle steckt.
Per Bescheid verpflichtete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die AfD deshalb, die von der Partei gemeldete Spendensumme von 2,35 Millionen Euro an den Bundestag weiterzuleiten.
2,3 Millionen Euro musste die AfD wegen des Vorwurfs einer illegalen Spende an den Bundestag zahlen. Die Partei klagte.
07.05.2026 | 1:27 minAfD überwies Geld auf Vorbehalt
Die AfD überwies das Geld unter Vorbehalt. Auf juristischem Wege wollte sie eine Rückzahlung erreichen und reichte Klage ein. Die Partei geht von einer zulässigen Spende aus, die tatsächlich von Dingler stammt und nicht von einem Dritten.
Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen.
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