AfD-Parteispendenaffäre: Wer zahlte die 2,35 Millionen Euro?

Parteispendenaffäre :Wer zahlte 2,35 Millionen Euro an die AfD?

von Charlotte Greipl und Leon Fried

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Das Verwaltungsgericht Berlin muss klären, wer hinter AfD-Plakaten im letzten Bundestagswahlkampf steckt. Nicht zum ersten Mal ist die Partei in einen Spendenskandal verwickelt.

Verwaltungsgericht Berlin

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin müssen die Richterinnen und Richter entscheiden, ob der AfD eine 2,35 Millionen Euro-Spende nach geltender Rechtslage zusteht.

Quelle: dpa

Es ist alles andere als ein gewöhnlicher Gerichtsprozess, der an diesem Donnerstag am Berliner Verwaltungsgericht stattfinden soll: "Alternative für Deutschland gegen Bundesrepublik Deutschland" lautet der vermutlich aufsehenerregendste Eintrag auf der Terminrolle für diesen Tag.

In Saal 0416 werden die Richterinnen und Richter über einen Rechtsstreit zwischen Partei und Bundestagsverwaltung verhandeln, in dem für die AfD die wohl höchste Spende ihrer Geschichte auf dem Spiel steht: Mehr als 2,3 Millionen Euro.

SGS Szepanski - Diekmann

Nachdem die AfD eine Spende von rund 2,35 Mio. Euro erhalten hat, wird nun wegen eines potentiellen Strohmann-Geschäfts ermittelt. Die Spende soll nicht wie angegeben von einem ehemaligen FPÖ-Politiker stammen.

19.02.2025 | 2:13 min

AfD will ihr Geld zurückbekommen

Nachdem im Bundestagswahlkampf 2025 der Vorwurf aufgekommen war, es handele sich um eine regelwidrige Spende, hatte die AfD den Betrag an die Bundeskasse überwiesen. Vorsorglich, um höhere Strafzahlungen zu vermeiden.

Die drohen laut Parteiengesetz dann, wenn unzulässige Spenden nicht unverzüglich an den Bundestag weitergeleitet werden. Jetzt will die AfD das Geld zurückbekommen und argumentiert, selbst gegen keine Regeln verstoßen zu haben.

Markus Frohnmaier (l), Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, und Emil Sänze, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, nehmen an einer Pressekonferenz nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg teil.

Viele Arbeiter fühlen sich von klassischen Arbeiterparteien nicht mehr vertreten. Bei Wahlen, etwa im Autoland Baden‑Württemberg, profitierte davon insbesondere die AfD.

01.05.2026 | 3:01 min

AfD: Vorwurf der Strohmannspende

Konkret geht es um die Finanzierung einer Plakatkampagne zur Bundestagswahl 2025. Mehr als 6.000 Plakate in auffälligem Gelb warben in zahlreichen Städten für die AfD als "bürgerliche Alternative". Als Finanzier der Kampagne meldete der Parteivorstand der Bundestagspräsidentin den Österreicher Gerhard Dingler - ein früherer Regionalpolitiker der Rechtsaußenpartei FPÖ.

Die Bundestagsverwaltung geht jedoch davon aus, dass es sich um einen sogenannten Strohmann handelt. Recherchen von "Spiegel" und dem österreichischen "Standard" legen nahe, dass hinter dem Geld der Milliardär Henning Conle steckt.

Conle, der zahlreiche Immobilien in der Schweiz, Deutschland und Großbritannien besitzt, gilt als AfD-nah und hat der Partei schon zuvor Geld zukommen lassen. Im Bundestagswahlkampf 2017 soll er versucht haben, die Partei durch verdeckte Spenden über Strohleute zu unterstützen.

ZDFHeute Fallback Bild

frontal berichtete bereits 2021 über mutmaßliche Spenden des Milliardärs Henning Conle an die AfD.

16.06.2021 | 4:48 min

Hinweis kam aus Österreich

Doch das Vorgehen fiel auf und kostete die AfD am Ende viel Geld: rund 396.000 Euro - das Dreifache der gespendeten Summe - musste sie zur Strafe an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zurückzahlen.

Der Hinweis, dass es sich auch bei den 2,35 Millionen Euro um falsch deklarierte Spendenzahlungen handeln könnte, kam aus Österreich. Die österreichische "Financial Intelligence Unit" informierte die Bundestagsverwaltung nach Veröffentlichung der Spende im Februar 2025 darüber, dass Dingler kurz zuvor eine Schenkung in Höhe von 2,6 Millionen Euro von Conle erhalten haben soll.

Die AfD verteidigte sich mit dem Argument, keine Anhaltspunkte dafür gehabt zu haben, dass Dingler nicht der eigentliche Spender war.

Alice Weidel sprcht im Bundestag; Archiv: 17.10.2018

2017 hat die AfD eine Großspende aus der Schweiz erhalten, wegen der nun AfD-Chefin Alice Weidel in Erklärungsnot gerät. SPD und Grüne fordern jetzt Aufklärung.

12.11.2018 | 0:35 min

Spenden: Das gilt für Parteien

Grundsätzlich sind Parteispenden in Deutschland möglich - und das unbegrenzt. Parteien sind auf private Spenden und Mitgliedsbeiträge sogar in hohem Maße angewiesen. Denn die Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung, die Parteien daneben erhalten, bestimmt sich auch danach, wie viel Geld gespendet wurde.

Doch Spenden an Parteien sind nicht unproblematisch: Sie können Politiker anfällig machen für Korruption und politische Einflussnahme. Und die Bürger sollen wissen, von wem Parteien ihr Geld erhalten.

Daher gelten strenge Transparenzregeln: Spenden ab 10.000 Euro müssen namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden, Spenden ab 35.000 Euro sofort dem Bundestag gemeldet werden. Und bestimmte Spenden dürfen Parteien gar nicht erst annehmen, insbesondere Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland oder Spenden, die erkennbar weitergeleitet wurden. Also genau die Strohmannspenden, die der AfD vorgeworfen werden.

sgs

"Die AfD steht alleine rechts außen in der Ecke und keiner will etwas mit ihr zu tun haben", so Ulf Roeller zum Ausschluss der AfD-Mitglieder aus der ID-Fraktion im EU-Parlament.

24.05.2024 | 1:40 min

Parteispenden in der Kritik

Nichtregierungsorganisationen, die sich für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung einsetzen, kritisieren, dass Parteispenden unbegrenzt möglich sind.

Spenden in dieser Höhe verzerren den politischen Wettbewerb massiv im Sinne von einzelnen Vermögenden und das ist einfach undemokratisch.

Aurel Eschmann, Lobbycontrol

Lobbycontrol fordert daher, Spenden auf maximal 50.000 Euro pro Person und Jahr zu begrenzen. Solche Höchstwerte gelten in mehreren EU-Staaten. Aus Sicht von Aurel Eschmann liegt der Skandal nicht darin, dass die Millionen, die die AfD im Wahlkampf unterstützten, möglicherweise von einem Strohmann kamen - sondern dass eine Spende in dieser Höhe überhaupt erst möglich war.

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin müssen die Richterinnen und Richter nun aber entscheiden, ob der AfD die 2,35 Millionen Euro-Spende nach der geltenden Rechtslage zusteht.

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Das heute journal update berichtete am 07.05.2026 ab 00:40 Uhr. Auch in der Sendung heute in Deutschland am 07.05.2026 ab 14:00 Uhr geht es um das Thema.
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