Rechtsextremistische Terrorgruppe:Haftstrafen im Prozess um "Letzte Verteidigungswelle"
Urteil in Hamburg: Acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" müssen bis zu fünf Jahre in Haft.
Haftstrafen im Prozess gegen rechtsextreme Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" (Archivbild).
Quelle: dpaIm Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hanseatische Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.
Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen der zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Öffentlichkeit war von Verhandlung ausgeschlossen
Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.
- Rückblick auf März - Jung und Terrorist: "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht
Der Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe "Letzte Verteidigungswelle " hatte im März begonnen. Die mutmaßlichen Mitglieder, darunter Minderjährige, sollen konkrete Anschläge geplant haben.
05.03.2026 | 1:34 minAufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.
Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig - der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft plante die Gruppierung potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige der Beschuldigten verübten demnach bereits erste entsprechende Taten - darunter einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024 sowie eine nächtliche Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen im Januar 2025.
Ebenfalls im März fand eine Razzia gegen Verdächtige der "Letzten Verteidigungswelle" statt. Die Bundesanwaltschaft ließ die Räumlichkeiten von zehn Beschuldigten durchsuchen.
17.03.2026 | 0:39 minVerletzte gab es dabei nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Bereits geplant war demnach ein weiterer Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg.
Erst Ende Juni weitere mutmaßliche Mitglieder festgenommen
Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.
Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" festgenommen worden.
Hintergründe zur "Letzten Verteidigungswelle"
- FAQ
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