"Letzte Verteidigungswelle": Haftstrafen in Hamburger Prozess

Rechtsextreme Jugendliche:Lange Haftstrafen für "Letzte Verteidigungswelle"

Charlotte Greipl

von Charlotte Greipl

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Sie sind jung, rechtsextrem und bereit zu schweren Straftaten: In Hamburg wurden Mitglieder und Unterstützer der "Letzten Verteidigungswelle" zu Haftstrafen verurteilt.

Urteil Prozess gegen rechtsextreme Terrorgruppe

Die Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidungswelle" sollen unter anderem einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Brandenburg verübt haben.

05.08.2026 | 1:59 min

Freiheitsstrafen von anderthalb bis fünf Jahren hat das Oberlandesgericht Hamburg gegen die insgesamt acht Angeklagten verhängt. Sie alle waren Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung, die sich selbst als "Letzte Verteidigungswelle" bezeichnet. Mehrere von ihnen wurden zudem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Täter waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt, bei einigen saßen die Eltern mit im Gerichtssaal. Bemerkenswert ist nicht nur ihr junges Alter, sondern auch ihre schnelle Radikalisierung, bei der Social Media wohl eine große Rolle gespielt hat.

Ziel: Verteidigung der "Deutschen Nation"

Die "Letzte Verteidigungswelle" wurde nach Erkenntnissen der Ermittler spätestens im April 2024 gegründet. Ihre Mitglieder verstehen sich als eine Art letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihre Struktur orientierte sich am "Dritten Reich", einschließlich eines "Propagandaministers".

Durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner wollten sie aus Sicht der Bundesanwaltschaft einen Zusammenbruch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland herbeiführen.

Zwei maskierte Polizisten von hinten.

Ebenfalls im März fand eine Razzia gegen Verdächtige der "Letzten Verteidigungswelle" statt. Die Bundesanwaltschaft ließ die Räumlichkeiten von zehn Beschuldigten durchsuchen.

17.03.2026 | 0:39 min

Die Vereinigung organisierte sich vor allem in Chats, die in dem Prozess als Beweismittel herangezogen wurden. In diversen Untergruppen mit Namen wie "Gestapo" oder "Gau Thüringen" stachelten sich die überwiegend männlichen Mitglieder gegenseitig zu Straftaten auf. Über Instagram, Tiktok und Telegram rekrutierten sie weitere Anhänger.

Schwere Straftaten mit gerade einmal 15 Jahren

Doch es blieb nicht bei bloßen Plänen und Gedankenspielen. Zwei der Mitglieder, Lenny M. und Jerome M., legten im Oktober 2024 in einem Kulturhaus in Altdöbern in Brandenburg einen großen Brand. Nur durch Zufall wurde niemand verletzt. Die Betreiber, die mit ihrem Kind und einem weiteren Erwachsenen nebenan schliefen, entkamen nur knapp den Flammen. Der Sachschaden war groß. Beide am Mittwoch verurteilten Täter waren da gerade einmal 15 Jahre alt.

Wenige Monate später, im Januar 2025, versuchten zwei andere Mitglieder der Gruppe, mit Pyrotechnik ein Feuer in einem Flüchtlingsheim im thüringischen Schmölln zu entfachen, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Angeklagten sprühten daraufhin Hakenkreuze und Slogans wie "Sieg Heil" an die Außenwände des Gebäudes.

Ebenfalls im Januar 2025 planten drei der Mitglieder einen weiteren Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg. Doch dazu kam es nicht mehr, da sie zuvor festgenommen wurden.

Marcant steht neben einem Spiegel und schaut nachdenklich in die Ferne, als frage er sich: "In welche Richtung entwickelt sich unserer Welt, wenn das so weitergeht?" - links wird er im Spigel gespiegelt.

Er ist 24 Jahre und erhält täglich Morddrohungen. Marcant geht auf Nazi-Demos. "Verpiss Dich!", rufen einige dem großen jungen Mann zu, der freundlich, aber bestimmt Fragen stellt.

05.07.2026 | 27:05 min

Prozess teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nach weiteren Festnahmen und vielen Durchsuchungen im Umfeld der "Letzten Verteidigungswelle" begann im März 2026 der Prozess gegen die insgesamt acht Angeklagten vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg. Das Verfahren fand wegen des jungen Alters der Angeklagten in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Sie alle waren zur Tatzeit noch Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende und das Gericht entschied sich bei allen zur Anwendung des Jugendstrafrechts. Und auch wenn Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren erst einmal nach einem milden - im Übrigen noch nicht rechtskräftigen - Urteil klingen: Im Jugendstrafrecht gelten andere, deutlich niedrigere Strafrahmen als im regulären Strafrecht. Fünf Jahre Haft ist für Jugendliche eine vergleichsweise hohe Strafe.

Bei seinem Urteil berücksichtigte das Gericht auch, dass einige der Täter eine schwierige Kindheit hatten - teilweise mit Eltern, die selbst dem rechtsextremen Milieu angehören. Bis auf Lenny M. hätten sie sich einsichtig gezeigt. Die Haft für den jüngsten Täter wird zur Bewährung ausgesetzt, damit er weiter die Schule besuchen kann. Ganz anders im Fall von Jason R.: Er soll noch in der Haft einen Staatsaufbau mit Gauleitern geplant haben.

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"Letzte Verteidigungswelle" kein Einzelfall

Ermittler beobachten schon länger, dass die Gewaltbereitschaft unter rechtsextremen Jugendlichen zunimmt. Für das Jahr 2025 verzeichnet das Bundesinnenministerium 3.543 rechte Straftaten von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Zwei Jahre zuvor waren es noch 1.785 Straftaten.

Und auch wenn die in Hamburg verurteilten Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" jetzt hinter Gittern sind: Gruppen wie "Deutsche Jugend Voran" oder "Jung und Stark" rekrutieren weiterhin im rechtsextremen Milieu. Für die Ermittler geht die Arbeit weiter.

Charlotte Greipl ist Redakteurin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

Über dieses Thema berichtete heute in Deutschland am 05.08.2026 ab 14:00 Uhr.

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