Vizekanzler Lars Klingbeil erwägt AfD-Verbotsverfahren

SPD-Vorsitzender:Klingbeil erwägt AfD-Verbotsverfahren

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Der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Lars Klingbeil wirbt für ein AfD-Verbotsverfahren. In einem Interview bezeichnet er dieses als "Verpflichtung für Demokraten".

Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen von Deutschland Lars Klingbeil. (Archiv)

Vizekanzler Lars Klingbeil spricht sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus (Archiv)

Quelle: AFP

SPD-Chef Lars Klingbeil hat ein AfD-Verbotsverfahren neu ins Gespräch gebracht. "Wir dürfen nicht daneben stehen und zugucken, wenn eine offensichtlich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei unsere Demokratie kaputt machen will und mit Menschenverachtung Politik macht", sagte der Vizekanzler den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgabe).

Deswegen ist es eine Verpflichtung von Demokratinnen und Demokraten, ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Lars Klingbeil, SPD-Chef und Vizekanzler

Klingbeil betonte, die Feinde der Demokratie müssten bekämpft werden. "Ob ein Verbotsverfahren erfolgreich sein kann, muss in der Auswertung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes geklärt werden", fügte der Vizekanzler hinzu.

Abstimmung bei SPD-Bundesparteitag

Die SPD sprach sich zum Abschluss ihres Parteitags im Juni für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Der Antrag wurde von den Delegierten einstimmig angenommen.

29.06.2025 | 1:41 min

Innenminister wollen auf Gerichtsurteil warten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft, dagegen wehrt sich die Partei. Bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil ist die Einstufung ausgesetzt.

Ein Gutachten empfahl kürzlich, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.

Vor dem Logo der AfD sind die Parteivorsitzenden Chrupalla und Weidel abgebildet.

Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung im Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch. ZDFheute live ordnet ein.

08.05.2025 | 30:35 min

Mögliches AfD-Verbotsverfahren: Union hat Bedenken

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten vereinbart, eine Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD einzusetzen, falls die neue Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Der Parteitag der SPD forderte dagegen im Juni, dass eine Bund-Länder-AG schon jetzt Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD sammelt, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. CDU und CSU befürchten, dass von einem solchen Verfahren nur die AfD profitieren würde. 

Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.



Quelle: AFP, dpa, ZDF

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