SPD-Vorsitzender:Klingbeil erwägt AfD-Verbotsverfahren
Der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Lars Klingbeil wirbt für ein AfD-Verbotsverfahren. In einem Interview bezeichnet er dieses als "Verpflichtung für Demokraten".
Vizekanzler Lars Klingbeil spricht sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus (Archiv)
Quelle: AFPSPD-Chef Lars Klingbeil hat ein AfD-Verbotsverfahren neu ins Gespräch gebracht. "Wir dürfen nicht daneben stehen und zugucken, wenn eine offensichtlich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei unsere Demokratie kaputt machen will und mit Menschenverachtung Politik macht", sagte der Vizekanzler den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgabe).
Deswegen ist es eine Verpflichtung von Demokratinnen und Demokraten, ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Lars Klingbeil, SPD-Chef und Vizekanzler
Klingbeil betonte, die Feinde der Demokratie müssten bekämpft werden. "Ob ein Verbotsverfahren erfolgreich sein kann, muss in der Auswertung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes geklärt werden", fügte der Vizekanzler hinzu.
Die SPD sprach sich zum Abschluss ihres Parteitags im Juni für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Der Antrag wurde von den Delegierten einstimmig angenommen.
29.06.2025 | 1:41 minInnenminister wollen auf Gerichtsurteil warten
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft, dagegen wehrt sich die Partei. Bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil ist die Einstufung ausgesetzt.
Ein Gutachten empfahl kürzlich, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.
Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung im Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch. ZDFheute live ordnet ein.
08.05.2025 | 30:35 minMögliches AfD-Verbotsverfahren: Union hat Bedenken
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten vereinbart, eine Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD einzusetzen, falls die neue Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Der Parteitag der SPD forderte dagegen im Juni, dass eine Bund-Länder-AG schon jetzt Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD sammelt, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. CDU und CSU befürchten, dass von einem solchen Verfahren nur die AfD profitieren würde.
Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
Stellen Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren, prüft das Bundesverfassungsgericht zunächst in einem Vorverfahren, ob der Antrag ausreichend begründet ist. Im Fall des 2013 beantragten NPD-Verbotsverfahrens dauerte allein diese Vorprüfung zwei Jahre.
Erst im Anschluss beginnt das eigentliche Parteiverbotsverfahren, zu dem auch eine mündliche Verhandlung in Karlsruhe stattfindet.
Hat der Antrag auf ein Parteiverbot Erfolg, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die entsprechende Partei verfassungswidrig ist, erklärt deren Auflösung und verbietet die Gründung einer Ersatzorganisation.
Für ein Verbot braucht es die Mehrheit von zwei Drittel der Richterinnen und Richter des Senats. Das Gericht kann zudem das Vermögen der Partei einziehen lassen.
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