Neues Rechtsgutachten:Leugnung des Existenzrechts Israels bald strafbar?
von Charlotte Greipl und Mira Bindra
Es ist ein umstrittener Vorschlag: Diejenigen zu bestrafen, die Israel das Existenzrecht absprechen. Ein neues Gutachten soll verfassungsrechtliche Bedenken ausräumen.
Gutachten zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels, vorgestellt in der BPK am 05.10.2026
05.10.2026 | 70:15 minDie Frage, ob es eine Straftat sein soll, das Existenzrecht Israels zu leugnen, wird schon länger kontrovers diskutiert. Im Juli beschloss der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Doch nach wie vor bezweifeln viele Rechtswissenschaftler, dass das Vorhaben verfassungskonform ist. Der hessische Justizminister Christian Heinz, der den Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht hatte, stellte am Montag in Berlin ein Gutachten vor, das die Bedenken zerstreuen soll.
"Wenn wir es nicht akzeptieren wollen, dass es eine neue Normalität gibt, in der auf deutschen Straßen zum Hass gegen Juden aufgerufen und dann dieser Hass in die Tat umgesetzt wird, dann brauchen wir tatsächlich eine gesetzgeberische Regelung", erklärt Professor Steffen Augsberg von der Universität Gießen, der das Gutachten verfasst hatte.
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Justizminister Christian Heinz aus Hessen geht es vor allem darum, dem Anstieg antisemitisch motivierter Demonstrationen und Übergriffe seit dem 7. Oktober 2023 zu begegnen. Bei der Vorstellung des Gutachtens sagte er:
Es ist allerhöchste Zeit zu handeln. Wir haben jetzt seit drei Jahren (…) auf deutschen Straßen - seit dem Überfall der Hamas auf Israel - diese unsäglichen, unerträglichen Zustände.
Christian Heinz (CDU), Justizminister Hessen
Rechtliche Einwände gegen Strafbarkeit
Kritiker monieren, dass die neue Strafvorschrift ein Eingriff in die Meinungsfreiheit bedeutet. Diese darf eingeschränkt werden, allerdings nur durch "allgemeine Gesetze". Das heißt: Eine Meinungsbeschränkung muss offen gefasst sein und darf sich nicht nur gegen eine spezifische Überzeugung oder Haltung richten.
Dass die neue Strafvorschrift in die Meinungsfreiheit eingreifen und eine konkrete Meinung verbieten würde, thematisiert auch das Gutachten. Doch es verweist auf eine Ausnahme: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem historischen "Wunsiedel-Beschluss", dass es verfassungsrechtlich geboten sei, die "Billigung und Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft" - ebenfalls eine spezifische Meinungsbeschränkung - unter Strafe zu stellen.
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Das Gericht begründete das mit einer besonderen Verantwortung Deutschlands: Das Leid, das der Nationalsozialismus über die Welt gebracht hat, sei "identitätsprägend" für die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik und das Grundgesetz ein Gegenentwurf zur NS-Willkürherrschaft.
Doch Kritiker äußern Zweifel, ob diese Begründung in der neuen Konstellation überhaupt passt. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Mai heißt es etwa, die Übertragbarkeit sei "schwer begründbar". Die Leugnung des Existenzrechts Israels sei demnach etwas anderes als die Verherrlichung der NS-Herrschaft.
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Diesem Einwand versucht das Gutachten zu begegnen: Zwischen der NS-Herrschaft und der Existenz des Staates Israels bestehe ein enger historischer Zusammenhang. Das legitimiere die Idee, speziell den jüdischen Staat zu schützen:
"Diese Annahme einer engen Verbindung zwischen dem einmaligen Unrecht der Judenverfolgung im Nationalsozialismus und der bleibenden Verantwortung Deutschlands für den Staat Israel ist im Übrigen nicht nur historisch belegt und politisch relevant, sondern auch bereits rechtlich anerkannt", erklärt Steffen Augsberg.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Volksverhetzungsparagrafen 130 im Strafgesetzbuch um einen vierten Absatz zu erweitern. Danach soll sich strafbar machen, wer „das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft". Ausweislich der Begründung des Entwurfs sollen Parolen wie „From the River to the Sea, Palestine will be free" oder „We don't want no two-state, we want 48" verboten werden, die bisher regelmäßig nicht strafbar sind.
Die Leugnung muss dabei „öffentlich oder in einer Versammlung" geschehen und dazu geeignet sein, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern".
Ein weiterer Anwendungsfall: Landkarten des Nahen Ostens, die einen palästinensischen Staat in den Grenzen Israels, des Gazastreifens und des Westjordanlands zeigen. Solche Darstellungen würden das Existenzrecht des jüdischen Staates ebenfalls verneinen.
Quelle: ZDF
Zentralrat der Juden schlägt Alternative vor
Josef Schuster vom Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Auch er sieht dringenden Handlungsbedarf für eine Reform des Strafrechts, um dem angestiegenen Antisemitismus seit dem 7. Oktober 2023 entgegenzuwirken.
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Ob das jüngst veröffentlichte Gutachten dazu beiträgt, die Kritiker von der Verfassungsmäßigkeit zu überzeugen, wird sich zeigen. Ein Termin für die Beratung im Bundestag steht noch nicht fest.
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