Index-, Kurzzeitmieten, Möbelzuschlag:Wie Hubig die Mietexplosion bremsen will
Justizministerin Hubig plant ein Gesetzespaket, um Wohnraum bezahlbarer zu machen. So will sie etwa den Anstieg von Indexmieten, die sich an der Inflation orientieren, begrenzen.
Um den Anstieg der Mieten zu bremsen, hat Justizministerin Hubig ein Gesetzespaket angekündigt. So will sie den Anstieg von Index- und Kurzzeitmieten begrenzen.
20.12.2025 | 0:27 minMehr Schutz für Mieter: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nach der Verlängerung der Mietpreisbremse weitere Regulierungen angekündigt. Sie will sogenannte Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen. Das kündigte sie am Samstag in den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) an.
Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig. Das Mietenpaket solle "spätestens Anfang 2027 in Kraft treten".
Hubig: Deckelung soll auch für alte Indexmietverträge gelten
"Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr", kündigte die Ministerin an. Sie begründete dies mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor fast vier Jahren.
Bei Indexmietverträgen können Vermieter die Mieten jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erhöhen. Dafür gibt es bei dieser Variante keine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete.
Was für Mieterinnen und Mieter unter dem Strich günstiger ist, hängt also davon ab, was stärker steigt: die Verbraucherpreise insgesamt oder der Mietzins im eigenen Viertel.
Quelle: dpa
Die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, seien seitdem rasant gestiegen, sagte Hubig:
Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin
Die Deckelung soll für alle Indexmietverträge gelten, "egal ob neu oder alt".
Zu wenige Wohnungen und hohe Mieten belasten viele Menschen. Die Bundesregierung will deshalb auch das Bauen erleichtern und günstiger machen, um den Engpass zu verringern.
20.11.2025 | 1:39 minWas sich bei möblierten Wohnungen und Kurzverträgen ändern soll
Beim möblierten Wohnen will Hubig, dass im Mietvertrag klar ausgewiesen wird, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möbel ist. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter demnach eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können. "Das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird", so Hubig.
Immer mehr Vermieter bieten Wohnungen zu überhöhten Preisen an, indem sie den Wohnraum möbliert und "zum vorübergehenden Gebrauch“ vermieten. Damit ist es möglich, die Mietpreisbremse zu umgehen.
01.07.2025 | 7:37 minAuch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. "Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen", sagte sie den NBR-Zeitungen.
Sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin
Die Mietpreisbremse war im Sommer bis Ende 2029 verlängert worden. Sie ist Grundlage für Regelungen zur Begrenzung der Mieten in den Ländern. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" festlegen, in denen die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen gilt.
Linke wirft Hubig "Flickschusterei" vor
Die Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Linken-Bundestagsfraktion, Caren Lay, forderte eine "grundlegende Mietrechtsreform statt Flickschusterei". Indexmieten müssten nicht besser reguliert, sondern sollten "ganz verboten werden". Zudem müssten Wohnungsämter "dringend gestärkt werden" - damit neue Regeln zum Mieterschutz auch tatsächlich überprüft würden.
Das Gesetzespaket soll es Vermietern zudem erleichtern, Modernisierungskosten bis 20.000 Euro auf die Mieter umzulegen. Bisher gilt ein vereinfachtes Verfahren nur bis zu einer Grenze von 10.000 Euro. Mieter, die bei Zahlungen im Rückstand waren und dies ausgleichen, sollen außerdem vor ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
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