Kostenrisiken sollen geteilt werden:"Heizungsgesetz": Koalition plant Kostenbremse für Mieter
Die Koalition hat sich bei der Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Risiken sollen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll Mieter und Vermieter gleichermaßen berücksichtigen.
Quelle: dpaDie schwarz-rote Koalition hat bei den Verhandlungen über die Reform des sogenannnten Heizungsgesetzes eine wichtige Einigung erzielt. Sie fanden einen Kompromiss beim Mietrecht, wie die Nachrichtenagenturen Reuters und dpa am Donnerstagmorgen unter Berufung auf die beteiligten Ministerien und die Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD mitteilten. Damit scheint der Weg frei zu sein, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bald vom Kabinett beschlossen wird.
Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Umstritten waren aber vor allem noch Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor erhöhten Nebenkosten.
Die Bundesregierung will das von der Ampelkoalition entworfene "Heizungsgesetz" reformieren. Schon Ende Februar legten Union und SPD Eckpunkte vor.
25.02.2026 | 1:13 minMieterschutz beim neuen "Heizungsgesetz": Vermieter sollen Kosten mittragen
Mieter sollten vor zu hohen Kosten geschützt werden, Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle werden, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Es werde für Vermieter eine Wahlfreiheit geben, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung gehe. Bei neuen fossilen Heizungen müsse er sich dann aber an den laufenden Heizkosten beteiligen.
Vermieter müssen dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen.
Stefanie Hubig, Justizministerin
Das setze die richtigen Anreize. "Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit", so Hubig.
Biotreppe ab 2029: Was sich für Öl- und Gasheizungen ändern soll
Der Mieterschutz ist ein heikler Punkt der Novelle des Heizungsgesetzes. Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- oder Gasheizung ausgetauscht wird, soll ab Anfang 2029 eine vierstufige "Biotreppe" gelten - dann ist eine mit der Zeit ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben.
Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten. Für unmodernisierte Gebäude soll noch eine Härtefallklausel ausgearbeitet werden.
Die Regierung hat ihre Einigung bezüglich des Heizungsgesetzes verkündet. Zukünftig können Öl- und Gasheizungen weiter in Wohnhäusern verbaut werden - eine Entscheidung, an der sich die Opposition stört.
25.02.2026 | 1:39 min"Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammengebracht"
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach vom letzten Puzzlestück. Es werde im Heizungskeller keine neuen Verbote geben. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte, es sei ein wichtiger Knoten gelöst worden. "Entscheidend ist für mich, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammengebracht werden."
Gleichzeitig brauche es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel." Dieser Ausgleich sei mit der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ministerien gelungen.
Wir schaffen Habecks "Heizungsgesetz" ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit.
Jens Spahn, Fraktionschef CDU/CSU
Nach Protesten gegen das Heizungsgesetz wächst der Markt rasant. Förderungen, mehr Erfahrung beim Einbau – und eine Wärmewende, die Fahrt aufzunehmen scheint.
01.02.2026 | 2:29 minGebäudemodernisierungsgesetz
Nach Angaben der beteiligten Ministerien laufen jetzt die abschließenden Gespräche zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für die Novelle vorgestellt. Eigentlich sollte ein Gesetzentwurf schon Anfang April im Kabinett beschlossen werden, damit das Gesetz im Juli in Kraft treten kann. Das dürfte nicht mehr gelingen. Denn ein wichtiger Teil der Novelle ist es, die umstrittene Vorgabe zu streichen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Das Kabinett hatte am Mittwoch beschlossen, als Übergangslösung den für Juli 2026 festgelegten Start der Vorgabe um vier Monate auf den November zu verschieben. Das gibt Zeit, das Gesetz zu überarbeiten. Kritiker monieren, dass die Novelle den Klimaschutz aufweiche.
Vor wenigen Jahren war das Thema "Klima“ noch allgegenwärtig. Vernachlässigt Schwarz-Rot das Thema? Mirko Drotschmann blickt auf die Klimapolitik der Bundesregierung.
12.03.2026 | 8:33 minDen früheren Eckpunkten zufolge soll die Beimischungsquote CO2-neutraler Brennstoffe ab 2029 zunächst bei mindestens zehn Prozent liegen. Es ist aber noch unklar, ob ausreichend geeignete Gase zur Verfügung stehen werden. Ist dies nicht der Fall, könnten hohe Kosten auf Mieter zukommen, so die Befürchtung vieler Experten.
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