Ärger um Meldepflicht für Auslandsreisen:Was folgt aus dem Wehrdienst-Gutachten?
von Jan Henrich
Das Verteidigungsministerium hatte im April eine umstrittene Meldepflicht für Auslandsreisen ausgesetzt. Ein Gutachten kommt nun zum Schluss: So einfach geht das nicht.
Mithilfe einer Ausnahmeregelung hatte das Verteidigungsministerium klargestellt, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen doch nicht genehmigen lassen müssen. (Symbolbild)
Quelle: dpaLange wurde über die Einführung des neuen Wehrdienstes diskutiert. Aufwuchs-Ziele, Freiwilligkeit, Musterung. Diese Themen trieben die schwarz-rote Koalition Ende vergangenen Jahres um. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt gelangte dabei eine Regelung in das Gesetz, die erst drei Monate nach Inkrafttreten für Aufregung sorgte. Und zwar eine Meldepflicht für Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren, die längere Auslandsreisen planen.
Das Verteidigungsministerium versuchte damals eilig, die umstrittene Regelung wieder einzufangen. Per sogenannter Allgemeinverfügung wurde daraufhin festgelegt, dass Männer weder einen Antrag stellen, noch eine Genehmigung für Auslandsreisen einholen müssen.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt nun aber zum Schluss: So allgemein hätte das Bundesverteidigungsministerium die Regelung nicht aussetzen dürfen.
Wer jünger ist als 45, soll sich dreimonatige Auslandsaufenthalte genehmigen lassen - so stand es erst im neuen Wehrdienstgesetz. Dann ruderte Minister Pistorius zurück.
12.04.2026 | 3:50 minWissenschaftlicher Dienst: Ermessen überschritten
Denn das Gesetz selbst sieht zwar vor, dass Ausnahmen von der umstrittenen Meldepflicht möglich sind. Allerdings gilt gleichzeitig der Grundsatz der Gewaltenteilung. Danach können Ministerien keine Regeln aufstellen, die so allgemein sind, dass sie einem Gesetz gleich kommen.
Das Ministerium hätte mit der Aussetzung die Grenze seines Ermessens und damit die eigenen Kompetenzen überschritten, so das Fazit des Gutachtens. Mit anderen Worten: Eine Ausnahme, die für alle gelten soll, ist keine Ausnahme mehr.
§ 3 Abs. 2 WPflG: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (…). Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen."
Keine unmittelbaren Folgen aus dem Gutachten
Das Gutachten schlägt Wellen und sorgt für Kritik. In manchen Medienberichten ist bereits von einer "Ohrfeige" die Rede. Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sprach von einem "Maximalversagen" des Verteidigungsministers.
Deutschlandweit macht sich unter Jugendlichen Protest gegen die Wehrpflicht breit, auch mit Schulstreiks. Anlass für eine Bestandsaufnahme unter anderem in einer Schulklasse.
10.05.2026 | 2:46 minWelche Folgen ein möglicher Rechtsbruch hat, lässt das Gutachten allerdings offen. Sollte die im April veröffentlichte Allgemeinverfügung rechtswidrig sein, liege die Entscheidung über die Konsequenzen in der Hand des Ministeriums, so der Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium "kann" die Allgemeinverfügung zurücknehmen. Das Gutachten stellt zudem fest, dass die Aussetzung einer Pflicht für die Betroffenen einen Vorteil begründet.
Verteidigungsministerium will Gesetz nachbessern
Dass es zu rechtlichen Problemen mit der behelfsmäßigen Regelung kommen könnte, hatte man im Bundesverteidigungsministerium möglicherweise schon geahnt. Vor kurzem wurde ein Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Reserve veröffentlicht.
Verteidigungsminister Pistorius plant Pflichtübungen für Reservisten der Bundeswehr. Ein neues Gesetz soll die Reserve stärken - der Entwurf ist schon ausgearbeitet.
29.05.2026 | 2:02 minEtwas versteckt findet sich darin auch ein Vorschlag zur Ausbesserung der Wehrdienst-Regelung. Demnach soll künftig im Gesetz klargestellt werden, dass die Meldepflicht für Auslandsreisen nur im "Spannungs- oder Verteidigungsfall" gelte. Ministeriumssprecherin Natalie Jenning räumte am Montag ein, dass es bei der ursprünglichen Formulierung Ungenauigkeiten gegeben hätte.
Die Regelung, so wie sie im Wehrpflichtgesetz drin steht, war sicherlich ein Fehler beziehungsweise eine Ungenauigkeit.
Natalie Jenning, Sprecherin Verteidigungsministerium
Mit der Allgemeinverfügung habe man deshalb versucht, eine bürokratiearme Lösung zu schaffen. Entscheidend sei allein, dass junge Männer wissen, dass sie bedenkenlos reisen können, so die Argumentation der Ministeriumssprecherin.
Jan Henrich ist Korrespondent im ZDF-Hauptstadtstudio.
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