Nach Kritik:Ministerium lockert Auslandsregelung für wehrfähige Männer
Wehrpflichtige Männer müssen längere Auslandsaufenthalte doch nicht bei der Bundeswehr genehmigen lassen. Nach Kritik lockerte das Verteidigungsministerium die entsprechende Regel.
Nach Verwirrung um das Thema Auslandsreisen von wehrfähigen Männern herrscht jetzt Klarheit. Es gibt keine Meldepflicht.
08.04.2026 | 0:21 minMänner im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. "Jeder Mann darf frei reisen", erklärte das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstag. Das Ministerium setzt eine Ausnahmeregelung in Kraft, wodurch "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen". Dies würde nun mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift klargestellt. Die Ausnahmeregelung gilt, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
Das neue Wehrdienstgesetz sah ursprünglich die Genehmigung von längerfristigen Auslandsaufenthalten vor. Diese Regel wurde nun zurückgenommen.
04.04.2026 | 0:34 minVerteidigungsministerium schafft Klarheit bei Auslandsreisen
Damit werde sowohl "Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt". Eine entsprechende Regelung hatte am Dienstag bereits die Bundeswehr in Aussicht gestellt und dazu geschrieben:
Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden.
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Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt. Demnach sind Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres verpflichtet, "eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". Gleichzeitig ist in dem Gesetz festgelegt, dass Anträge auf Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist.
Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass die Bestimmungen der "Auslandsregelung" in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu seien, sondern mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur reaktiviert worden seien. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird laut Ministerium eine im Gesetz "ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen".
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