Zurückweisungen an Grenze:Hubig fordert rasche Begründung von Dobrindt
Justizministerin Hubig will von Innenminister Dobrindt eine schnelle Begründung für Zurückweisungen von Asylsuchenden. Ein Gericht hatte das Vorgehen bei Grenzkontrollen gerügt.
Nach Jahrzehnten offener Grenzen werden wieder Pässe kontrolliert. Scheitert die EU an der Grenzpolitik ihrer Mitgliedsstaaten? Mehr im "heute journal - der Podcast".
06.06.2025 | 40:26 minInnenminister Alexander Dobrindt (CSU) muss nach Einschätzung von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) schnell auf die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen reagieren. Die SPD-Politikerin sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND):
Für mich ist klar: Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern.
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin
Es werde sehr schwer sein, eine Begründung zu liefern, die den Voraussetzungen von Artikel 72 genüge. Das Gericht habe seine Entscheidungen sehr ausführlich und genau begründet. "Dessen ungeachtet haben diese Entscheidungen eine Bindungswirkung eben nur in Bezug auf die konkret behandelten drei Einzelfälle", sagte Hubig.
Grenzkontrollen: Hubig äußert sich zu Gerichtsentscheidungen
Es sei auch nicht völlig ausgeschlossen, dass andere Gerichte in anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen gelangten. "Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr genau beobachten. Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann."
Bundesinnenminister Dobrindt will an den verstärkten Grenzkontrollen festhalten. Über die Zurückweisungen von Asylsuchenden soll laut ihm der Europäische Gerichtshof entscheiden.
07.06.2025 | 0:24 minDas Verwaltungsgericht Berlin hatte vergangene Woche in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.
Dobrindt will "ausreichende Begründung liefern"
Dobrindt sagte, das Verwaltungsgericht habe angemerkt, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72 - einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht - nicht ausreichend sei. "Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden", sagte er vergangene Woche der Funke-Mediengruppe.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte zuletzt, er halte an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Gerichtsentscheidung fest.
Der Bundestag hat über die von der Regierung geplante Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete ohne Asylstatus debattiert. Innenminister Dobrindt verteidigte das Vorhaben.
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