Umgang mit Gefährdern:Nach CSD-Anschlag: Politiker wollen Strafrecht verschärfen
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin diskutiert die Politik über Schwächen des Strafrechts und mögliches Justizversagen. Der mutmaßliche Täter war einschlägig polizeibekannt.
Ein mutmaßlicher Islamist raste in Berlin in CSD-Besucher und griff Menschen mit einer Machete an. Eine Person starb, 29 wurden verletzt.
26.07.2026 | 2:38 minNach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.
Dobrindt: Bewährungsstrafen "nicht der richtige Weg"
"Das wird ein Teil der Aufarbeitung sein, ob man hier in der Tat mit Bewährungsstrafen arbeiten kann", sagte Innenminister Alexander Dobrindt im ZDF spezial am Sonntagabend. "Ich glaube, dass das nicht der richtige Weg ist." Mit Blick auf das Straftatenregister des Täters sagte Dobrindt:
[...] Dann kann man hier davon ausgehen, dass es sicherlich sinnvoll gewesen wäre, diese Person in Haft zu nehmen.
Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister
Der mutmaßliche Täter ist in der Vergangenheit bereits strafrechtlich auffällig geworden, er gilt als islamistischer Gefährder. Bundesinnenminister Dobrindt sprach im ZDF spezial über den Umgang mit solchen Tätern.
26.07.2026 | 3:30 minAuch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. "Er wurde verurteilt [...] nach Jugendstrafrecht", sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB.
Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.
Kai Wegner (CDU), Berlins Regierender Bürgermeister
Abdul B. wollte sich IS anschließen
Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Der mutmaßliche Attentäter von Berlin wurde in einer Kleingartenkolonie erschossen. Laut Polizei stürmte er mit einer Stichwaffe auf Beamte zu, so ZDF-Reporter Carsten Behrendt.
26.07.2026 | 3:17 minNach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
Gericht hob Haftbefehl auf
Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt". Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an der Adresse des Täters in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der "Bild" zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
Viele Menschen stellen sich die Frage, wie eine solche Tat passieren konnte. ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke gibt eine Einschätzung, welche Versäumnisse im Umgang mit Gefährdern gemacht wurden.
26.07.2026 | 2:37 minTerrorismus-Experte: Strafrecht zu milde
Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King's College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. "Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde", sagte er im heute journal. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz. "Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter."
Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man "auch noch mal nachdenken". Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden.
In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen.
Peter Neumann, Terrorismus-Experte
Der CSD-Attentäter hätte keine Bewährung bekommen sollen, sagt Terrorismusexperte Peter Neumann. Um solche Taten zu verhindern, brauche es harte Strafen, aber auch Prävention.
26.07.2026 | 5:08 minAuch Dobrindt betonte im ZDF, man könne nicht davon ausgehen, "dass Deradikalisierung in jedem Fall zu 100 Prozent wirksam ist, sondern sie kann erfolgreich sein, sie kann aber eben auch nicht erfolgreich sein". Deswegen dürften solche Programme "nie das einzige Mittel sein". Daneben seien auch Haft, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie Beobachtung und Kontrolle probate Mittel.
JU-Chef Winkel: Kein Jugendstrafrecht für Gefährder
Neben Neumann forderte auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, eine Verschärfung des Strafrechts. "Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen", sagte der CDU-Politiker dem Magazin "Stern".
Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.
Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union
Parteiübergreifend zeigen sich Politiker nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin bestürzt. Doch der Terror, appelliert Kanzler Merz bei einer Trauerfeier, dürfe nicht gewinnen.
26.07.2026 | 2:46 minDer Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.
Die Einordnung des Anschlags als mutmaßlich islamistisch motivierter Terrorakt durch die Behörden deutet darauf hin, dass der Attentäter aus Hass auf Menschen gehandelt haben dürfte, deren Weltbild und Werte er ablehnt. Sein genaues Tatmotiv ist bislang nicht offiziell bestätigt.
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