"Wer bestellt, bezahlt":Bund und Länder einig über Finanzentlastung für Kommunen
Bund und Länder haben sich auf eine neue Kostenregel geeinigt: Künftig trägt der Bund 80 Prozent der Ausgaben, wenn Bundesgesetze die Kommunen mit über 200 Millionen Euro belasten.
Bundeskanzler Merz und die Ministerpräsidenten haben sich auf Entlastungen für Kommunen geeinigt. Dadurch soll die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden erhöht werden.
25.06.2026 | 1:26 minBund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der Kommunen geeinigt. Der Bund werde 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen. Dies teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach den Beratungen mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Ministerpräsidentenkonferenz mit.
Merz: Neuregelung gilt ab 1. September
Die vereinbarte Lastenverteilung folge "dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt", sagte Kanzler Merz. "Den werden wir demnächst auch gemeinsam einhalten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern", kündigte er an. Die Neuregelung solle ab dem 1. September für neue Bundesgesetze gelten, die Kommunen und Länder zu Zahlungen verpflichten.
Wir haben auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern ein neues Kapitel aufgeschlagen der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit.
Friedrich Merz, Bundeskanzler
Weiter erläuterte Merz: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.
In voller Länge: Die Pressekonferenz mit Friedrich Merz (CDU), dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) sowie Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach den Beratungen zu einer Finanzreform.
25.06.2026 | 28:04 minLanger Streit zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen - ohne dass diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen fordern deshalb eine Regelung nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt." Der Bund soll die Kommunen also für Folgekosten entschädigen, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist "Veranlassungskonnexität".
Deutsche Kommunen können wegen fehlender Finanzmittel mittlerweile dringend benötigte Investitionen nicht mehr tätigen. Unter dem Motto "Kommunen am Limit" schlagen sie nun Alarm.
22.06.2026 | 2:47 minBundesgesetze sorgten für hohe Kosten bei Städten
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet:
- das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll,
- die Kinder- und Jugendhilfe,
- das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Es brauche "echte Reformen", so Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt über finanziellen Druck in den Kommunen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit sei unter anderem durch hohe Sozialausgaben begrenzt.
22.06.2026 | 5:12 minNach Angaben der Bundesregierung haben sich die Kosten, die bei den Kommunen durch die beiden ersten Gesetze anfallen, in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, die Kosten im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss sogar vervierfacht.
Nicht erfasst von der Regelung sind Steuergesetze. Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Bund und Ländern, wenn der Bund Steuerentlastungen plant - aber diese auch für die Länder Mindereinnahmen bedeuten. Die Regelung gilt laut Merz auch nicht für EU-Vorgaben, die Deutschland umsetzen muss.
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