Trotz Schlappe vor Gericht:Merz hält an Zurückweisung Asylsuchender fest
Nach dem Beschluss zu Zurückweisungen von Asylsuchenden wollen Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt an dem umstrittenen Konzept festhalten. Es gebe nach wie vor Spielräume.
Ein Berliner Gericht hat die Zurückweisung dreier somalischer Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. Trotzdem wollen Merz und Dobrindt die Praxis der Zurückweisungen beibehalten.
03.06.2025 | 1:44 minDie Bundesregierung wird laut Kanzler Friedrich Merz trotz des Rückschlags vor Gericht ihren Kurs verstärkter Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen fortsetzen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat "Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas eingeengt", sagte der CDU-Chef am Dienstag auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin.
Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.
Friedrich Merz (CDU), Bundeskanzler
Trotz Gerichtsurteil möchte Bundesinnenminister Dobrindt an Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen festhalten. Aber es gibt Kritik, unter anderem von Migrationsexperten.
03.06.2025 | 1:49 minMerz: Kontrollen an Binnengrenzen vorerst aufrechterhalten
Man werde dies "selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts" tun, sagte Merz. Aber man werde die öffentliche Sicherheit schützen und das Land vor einer "Überlastung" bewahren.
Dies ist eine Aufgabe, der wir uns unverändert stellen wollen.
Friedrich Merz (CDU), Bundeskanzler
Die SPD-Politiker Sonja Eichwede pocht nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen an der deutschen Grenze auf Rechtssicherheit. "Europarecht muss eingehalten werden", so Eichwede.
03.06.2025 | 4:24 minDer Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mit Hilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, "werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen".
Dobrindt: Halten an Zurückweisungen fest
Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte betont:
Es gibt keinen Grund aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist in diesem Einzelfall, unsere Praxis zu verändern.
Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister
Er betonte mehrfach, es handle sich um eine Entscheidung im Einzelfall. Das Gericht habe ausführlichere Begründungen für die Zurückweisungen verlangt. Diese werde man liefern.
Das große Wahlkampfversprechen - Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen - ist rechtswidrig, entschied ein Verwaltungsgericht. Innenminister Dobrindt gibt sich unbeeindruckt.
02.06.2025 | 2:21 minGrüne und Linke kritisieren Asylpolitik der Union
Grüne und Linke übten hingegen scharfe Kritik an der Flüchtlingspolitik der Unionsparteien. Im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann:
An diesem Urteil gibt es jetzt keine Anfechtbarkeit. Es ist unanfechtbar.
Britta Haßelmann, Grünen-Fraktionschefin
"Es ist unseriös und höchst bedenklich, wenn man immer wieder versucht, den rechtlichen Rahmen maximal auszutesten und dafür auch bereit ist, den Rechtsbruch in Kauf zu nehmen", sagte auch Grünen-Chef Felix Banaszak den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Innenminister Dobrindt hat den Kurs einer strengeren Migrationspolitik verteidigt. Seit seinem Amtsantritt wurden Kontrollen verschärft, auch an der deutsch-tschechischen Grenze.
17.05.2025 | 2:06 minWagenknecht zieht Vergleich mit der Maut
Linken-Chef Jan van Aken warf der Bundesregierung in der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vor, sie verstoße gegen geltendes Recht, "nur weil sie Sündenböcke braucht".
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht sagt ZDFheute, jetzt drohe ein juristisches Hickhack, sowie weitere Niederlagen vor Gericht und maximale Rechtsunsicherheit für die Bundespolizisten.
Das ist für den neuen Innenminister eine harte Bruchlandung, die an den Maut-Skandal erinnert.
Sahra Wagenknecht, BSW
Gericht: Zurückweisungen rechtswidrig
Dobrindt hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen - allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig.
Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.
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