Kontrolle am Arbeitsplatz:Mitarbeiterüberwachung durch Teams?
von Anna-Lena Frosch
Werde ich von meinem Arbeitgeber überwacht? Diese Frage stellen viele Arbeitnehmer. Was ist rechtlich zulässig? Und was hat es mit Microsofts neuer Teams-Funktion auf sich?
Nur wenn ein konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung eines Arbeits-PCs besteht, darf der Arbeitgeber eine digitale Überwachung durchführen. (Symbolbild)
Quelle: dpaDürfen Arbeitgeber generell überwachen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden mittels Kamera nicht überwachen. Das ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, denn dabei ist im Zweifel das Persönlichkeitsrecht der überwachten Person betroffen.
Es geht dabei um Räume, die öffentlich zugänglich sind, in denen also nicht nur Mitarbeitende anzutreffen sind. Diese dürfen überwacht werden, wenn der Arbeitgeber daran ein berechtigtes Interesse hat. Es darf zudem keine weitere weniger einschneidende Maßnahme möglich sein. Und: Es darf dabei kein Ton gefilmt werden.
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Die Überwachung geht dann, wenn Arbeitgeber einen Verdacht schöpfen: Gehen diese davon aus, dass Arbeitnehmer gegen ihre Pflichten verstoßen oder eine gegen den Arbeitgeber gerichtete Straftat begangen haben, dann darf kurz und ausnahmsweise heimlich gefilmt werden. Reine Anhaltspunkte reichen dafür allerdings nicht aus, der Arbeitgeber muss konkret vermuten, dass sich der Arbeitnehmer falsch verhalten hat.
Wo darf nie gefilmt werden?
In Toiletten, Umkleideräumen, Schlafräumen oder in sanitären Anlagen.
Darf der Aufenthaltsort einzelner Arbeitnehmer aufgezeichnet werden?
Dies darf der Arbeitgeber nur dann, wenn es für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. So zum Beispiel, wenn der Arbeitseinsatz eines Außendienstmitarbeiters koordiniert werden soll. Auch hier gelten strenge Anforderungen. So muss der Zweck der Erfassung von Bewegungsdaten dokumentiert werden und der Arbeitnehmer darüber informiert werden.
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30.07.2023 | 27:05 minWie ist das im digitalen Bereich?
Um zu sehen, was Arbeitnehmer am PC tun, gibt es viele Möglichkeiten.
- So kann beispielsweise eine Spionagesoftware installiert werden, die in einem bestimmten Abstand einen Screenshot des PC- Bildschirms anfertigt.
- Außerdem kann der Browserverlauf gespeichert und eingesehen werden.
Unterwegs mit versteckter Kamera und falscher Identität auf einer Überwachungsmesse: Dort präsentiert ein Unternehmen Spähprogramme, mit denen Smartphones überwacht werden können.
14.10.2025 | 23:25 minEntscheidend aber: Eine dauerhafte und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeits-PCs besteht, darf der Arbeitgeber eine digitale Überwachung durchführen.
Wenn allerdings die private Nutzung des Internets im Unternehmen insgesamt nicht erlaubt ist und hier Verdachtsmomente bestehen, dürfen PCs von Mitarbeitenden durchleuchtet werden.
Was kann die neue Funktion von Teams?
Die neue Funktion von Teams, die ab Dezember 2025 verfügbar sein soll, kann erkennen, ob sich Beschäftigte tatsächlich im Büro aufhalten. Das passiert anhand des WLANs, mit dem sich die Mitarbeitenden verbinden. Egal ob Mac Os oder Windows - es ist unabhängig davon, welches Betriebssystem verwendet wird.
Wird die Funktion automatisch ab Dezember 2025 aktiv sein?
Nein, das liegt in der Hand der IT-Verantwortlichen der jeweiligen Unternehmen, in denen Teams eingesetzt wird. Diese können die Funktion aktivieren. Dafür ist allerdings eine Zustimmung der Nutzenden erforderlich.
Ist diese "Überwachung" so legal?
Wenn der Standort abgefragt werden kann, kommen schnell datenschutzrechtliche Bedenken ins Spiel - ist das nicht auch eine Art der Überwachung? Teams kann allerdings nicht den genauen Standort von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfassen, sondern nur, ob sie sich im Unternehmen befinden.
Die Funktion könnte daher grundsätzlich mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sein. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Fit durch den Job
15.02.2024 | 29:46 minUnter welchen Voraussetzungen darf die Funktion eingesetzt werden?
Zentral ist die Einwilligung der Mitarbeitenden. Fehlt diese, so könnte die neue Funktion gegen geltendes europäisches und deutsches Recht verstoßen. Damit diese Zustimmung wirksam ist, müssen Arbeitnehmende über die Funktion und ihre Bedeutung informiert werden und dann freiwillig zustimmen.
Zudem darf das Tool nur dazu genutzt werden, um einen besseren Überblick über die Anwesenheit im Unternehmen zu haben. Und nicht, um als Überwachungsinstrument eingesetzt zu werden.
Anna-Lena Frosch arbeitet in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
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