AfD-Ausschluss vor Gericht: Fall Schmidt in Karlsruhe

Streit um AfD-Fraktionsausschluss:Karlsruhe verhandelt AfD-Rauswurf von Schmidt

von Anna-Katharina König und Christoph Schneider

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Der Ausschluss von Jan Wenzel Schmidt aus der AfD-Bundestagsfraktion beschäftigt Karlsruhe. Es ist ein Präzedenzfall. Das Urteil wird Signalwirkung für Fraktionen haben.

Der AfD-Politiker Jan Wenzel Schmidt sitzt bei der mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht

Der AfD-Politiker Jan Wenzel Schmidt bei der mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht

Quelle: Uli Deck / dpa

Durfte die AfD-Bundestagsfraktion den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihrer Fraktion ausschließen? Hierüber hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mündlich verhandelt. Hintergrund des Fraktionsausschlusses ist ein Streit zwischen dem Bundestagsabgeordneten und der AfD in Sachsen-Anhalt, deren Generalsekretär Schmidt von 2022 bis 2025 war.

Hintergrund: Die Vetternwirtschaftsaffäre

Die AfD wirft Schmidt insbesondere vor, sich in einem Interview mit dem Portal "Nius" fraktionsschädigend geäußert zu haben. Schmidt ist derjenige, der im Februar 2026 erstmals den Vorwurf der Vetternwirtschaft gegen die AfD in Sachsen-Anhalt erhob, wodurch weitere AfD-Landesverbände in den Fokus medialer Berichterstattung gerieten.

In einem Interview mit "Nius" aus dem Februar 2026 bezeichnete Schmidt den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt unter anderem als "Beutegemeinschaft", wobei ihm inzwischen selbst vorgeworfen wird, Verwandte von AfD-Spitzenpolitikern aus Sachsen-Anhalt in seinem Bundestagsbüro angestellt zu haben. Zudem wirft die AfD-Bundestagsfraktion Schmidt vor, anderen Parteimitgliedern mit der Enthüllung weiterer privater Informationen gedroht zu haben, wobei deren Inhalt nicht weiter spezifiziert worden ist.

ZDF-Reporter Christoph Schneider

Bisher gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung dazu, ob eine Fraktion einfach ein Mitglied ausschließen darf. Das muss Karlsruhe nun in einem Fall der AfD klären.

04.11.2026 | 0:38 min

AfD-Parteiausschlussverfahren seit Ende 2025

Seit Dezember 2025 läuft gegen Schmidt ein Parteiausschlussverfahren. Im März 2026 folgte außerdem sein Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion, gegen den sich Schmidt nun vor dem Bundesverfassungsgericht wehrt.

In Reaktion auf seinen Fraktionsausschluss erklärte Schmidt im März, dass Reformbedarf in der Partei nicht dadurch gelöst werde, dass man einzelne Personen zum Problem erkläre. Diese Linie führte er bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht weiter. Sein Anwalt erklärte, dass Schmidt für das bloße Aufdecken der Vetternwirtschaftsaffäre nicht gemaßregelt werden dürfe:

Mein Mandant hat von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht.

Roland Ulbrich, Rechtsanwalt von Jan Wenzel Schmitt

Präzedenzfall: Wann darf eine Fraktion Abgeordnete ausschließen?

Das Bundesverfassungsgericht hat bislang noch nie entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Fraktion ihre Abgeordneten ausschließen darf. Dem Verfahren wird daher grundsätzliche Bedeutung für Bundestagsfraktionen zugesprochen.

Insbesondere wurde in der Verhandlung diskutiert, inwieweit das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Gründe für einen Fraktionsausschluss kontrollieren kann. Denn bei Fraktionen handelt es sich zunächst um einen Zusammenschluss von Abgeordneten, der freiwillig ist. Deshalb steht in Frage, ob Fraktionen nicht auch freiwillig entscheiden dürfen, ob sie ein Mitglied wieder aus ihren Reihen ausschließen.

Zugleich ist die Mitgliedschaft in einer Fraktion für Abgeordnete aber mit Vorteilen wie beispielsweise dem Zugang zu Informationen verbunden. Diese Vorteile ermöglichen es Abgeordneten unter anderem, ihre Repräsentationsaufgaben effektiv wahrzunehmen.

Zu sehen ist AfD-Politiker Tommy Thormann. Er sitzt im Lantagsparlament Schwerin.

Zum Auftakt des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern postet AfD-Politiker Tommy Thormann ein Video mit einer Geste, die Rechtsextreme als "White Power"-Zeichen nutzen.

21.10.2026 | 1:15 min

Streit-Parteien einig: Kein willkürlicher Ausschluss

In einem Aspekt schienen sich die Streit-Parteien aber einig: Ein völlig willkürlicher Fraktionsausschluss von unliebsamen Abgeordneten dürfte verfassungsrechtlich problematisch sein.

Der Ausschluss aus einer Bundestagsfraktion ist kein rechtsfreier Raum.

Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt der AfD-Bundestagsfraktion

Doch welche Gründe rechtfertigen einen Fraktionsausschluss? Und genügen die Vorwürfe gegen Wenzel, um den Fraktionsausschluss zu rechtfertigen? Das muss nun das Bundesverfassungsgericht beurteilen. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts dürfte 2027 fallen.

Tino Chrupalla

AfD-Chef Tino Chrupalla hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Untätigkeit und politisches Versagen vorgeworfen. Was die Reformbemühungen der Regierung angehe, höre er "nichts".

14.10.2026 | 11:51 min

Welche Bedeutung hat das Verfahren für die AfD?

Der Fraktionsausschluss von Schmidt markiert den Höhepunkt eines Machtkampfes innerhalb der AfD, der in Sachsen-Anhalt begann und inzwischen auch die Bundespartei erreicht hat. Die Entscheidung aus Karlsruhe wird wegweisend für die Frage sein, wie viel innerparteilichen Konflikt die AfD aushalten muss und wie sie mit Mitgliedern umgehen darf, die interne Missstände öffentlich machen.

Das Verfahren hat damit eine bedeutende politische Dimension: In der Verhandlung wurde die Vetternwirtschaftsaffäre innerhalb der AfD adressiert, die Schmidt erstmals publik gemacht hat. Trotz dieser Vorwürfe gelang es der AfD im September, ihr Ergebnis bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zu verdoppeln.

In der Verhandlung kritisierte der Anwalt Schmidts allerdings, dass der innerparteiliche Konflikt um die Vetternwirtschaftsaffäre in die Fraktion hineingetragen worden sei. Nach seiner Ansicht dürften parteipolitische Konflikte nicht zu einem Fraktionsausschluss führen. Den Ausschluss Schmidts bezeichnete er daher als „Missbrauch der Machtstellung einer Fraktion für parteipolitische Zwecke“.

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Über das Thema berichtete ZDFheute Xpress am 04.11.2026 um 17:30 Uhr in dem Beitrag "AfD-Fraktionsausschluss: Karlsruhe verhandelt Präzedenzfall".

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