Streit über Verfassungstreue:AfD-Politiker von Kommunalwahlen ausgeschlossen
von Dorthe Ferber
Mehrere AfD-Kandidaten wurden nicht zur Kommunalwahl in Niedersachsen zugelassen. Grund sind Zweifel an ihrer Verfassungstreue.
Vor der Kommunalwahl in Niedersachsen wurden mehrere AfD-Politiker von der Wahl zu Spitzenämtern ausgeschlossen. Die Partei kündigt rechtliche Schritte an.
31.07.2026 | 0:27 minAm 13. September wählt Niedersachsen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Nun sind mehrere AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen ausgeschlossen worden, weil Wahlausschüsse Zweifel an ihrer Verfassungstreue haben. Die AfD spricht davon, dass "die Demokratie in Deutschland auf diese Weise gezielt beseitigt" werde, so der stellvertretende Bundesvorsitzende Stefan Möller. Politikern der AfD werde die Teilnahme an Wahlen "wegen rechtlich unangreifbaren Äußerungen verweigert".
Bürgermeister und Landräte sind nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit. Und sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, betont der Landeswahlleiter Markus Steinmetz.
DDR-Kult trifft Wahlkampf – AfD-Spitzenkandidat Siegmund wirbt mit Simson-Mopeds um Stimmen. frontal will wissen: Was plant die Partei etwa bei Inklusion, Verfassungsschutz und Rechtsextremismus?
22.07.2026 | 25:03 minReform des Kommunalwahlrechts ändert Prüfverfahren
Das ist anders als etwa bei Abgeordneten im Landtag oder im Bundestag, für die eine solche Voraussetzung nicht gilt. In Niedersachsen prüfen daher kommunale Wahlausschüsse die Zulassung zur Wahl, bestehend aus dem Wahlleiter und weiteren Vertretern, die von den beim letzten Mal gewählten Parteien entsendet werden.
Neu ist das Prüfverfahren: Ende April beschloss der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung und der CDU eine Reform des Kommunalwahlrechts. Seither können die Wahlausschüsse bei "tatsächlichen Anhaltspunkten" die Kommunalaufsicht hinzuziehen, die dann den Verfassungsschutz um Auskunft bitten kann. Die Entscheidung über die Zulassung trifft letztlich der Wahlausschuss.
AfD-Chef Chrupalla fordert mehr Zusammenarbeit mit seiner Partei, gerade "bei inhaltlichen Fragen im Parlament". Der AfD werde viel "parlamentarisch verweigert, auch von der CDU", sagt er im ZDF.
05.07.2026 | 5:16 minJurist Heinig: Vorab-Prüfung ist sinnvoll
Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält die Überprüfung der Kandidaten für kommunale Spitzenämter auf Verfassungstreue vor der Wahl für sinnvoll. Er erklärte ZDFheute:
Wir wollen an der Spitze der Verwaltung keine Extremisten haben, weder Islamisten noch Links- oder Rechtsextremisten.
Hans Michael Heinig, Göttinger Staatsrechtler
Oberbürgermeister und Landräte übten als Beamte staatliche Gewalt aus. Es handele sich nicht um eine Art Parteiverbotsverfahren, unterstreicht Heinig: "Das klingt politisch schmissig, ist aber juristisch falsch." Die AfD-Mitgliedschaft fließe in die Bewertung mit ein, sei aber allein kein hinreichender Grund für den Ausschluss. "Es geht um eine personenspezifische Bewertung, nicht um eine parteipolitische".
Tatsächlich können in Niedersachsen AfD-Kandidaten nach eingehender Prüfung zur Wahl antreten, nur einige AfD-Kandidaten wurden durch die Wahlausschüsse nicht zugelassen.
Auf ihrem Parteitag zeigte sich die AfD selbstbewusst - und unbeeindruckt von der Brandmauer. Statt einer Koalition mit der CDU wollen weite Teile der Partei eine Alleinregierung.
05.07.2026 | 3:54 minAfD kündigt rechtliche Schritte an
Die AfD kündigt jetzt rechtliche Schritte in diesen Fällen an. Wer nicht zugelassen wird, kann allerdings erst nach der Wahl dagegen klagen. Dahinter steckt die Idee, dass Wahltermine kaum einzuhalten wären, wenn alle Klagen zuvor berücksichtigt werden müssten.
So hat der AfD-Politiker Joachim Paul, der im August 2025 nicht als Oberbürgermeisterkandidat im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen antreten durfte, vor der Wahl vergeblich Gerichte angerufen, um im Eilverfahren entscheiden zu lassen.
Diese verwiesen ihn auf eine mögliche nachträgliche Klage – die Entscheidung steht noch immer aus. Sollte die Entscheidung, einen Bewerber auszuschließen, von einem Gericht später als rechtswidrig beurteilt werden, könnte das Folgen bis zu einer Neuwahl haben.
Wahlausschüsse müssen sich deshalb genau überlegen, ob sie ein solches Risiko eingehen.
Hans Michael Heinig, Göttinger Staatsrechtler
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