Hospizmitarbeiterin verliert Job:Darf die Kirche eine AfD-Kandidatin fristlos kündigen?
von Viviane Rinderknecht
Nach 15 Jahren Mitarbeit in einem Hospiz wird einer Frau aufgrund ihrer Kandidatur für die AfD in Niedersachsen fristlos gekündigt. Ist eine solche Kündigung rechtmäßig?
Martina Müller ist Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und kandidiert in diesem Jahr für den Kreistag des Landkreises Friesland und für den Gemeinderat Wangerland in Niedersachsen. Aufgrund dieser Kandidatur hat sie ihren Arbeitsplatz in einem Hospiz im norddeutschen Jever verloren.
Träger des Hospizes ist die mission:lebenshaus gGmbH, eine Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen. Sie mahnte die Mitarbeiterin zunächst ab und forderte sie auf, auf ihre Kandidatur zu verzichten. Als sie der Aufforderung nicht folgte, wurde die außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen.
Der Verfassungsschutz hat nun auch den AfD-Landesverband Niedersachsen als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ und "extremistische Bestrebung" eingestuft.
18.02.2026 | 1:48 minArbeitgeber: AfD-Kandidatur mit Zielen der Kirche unvereinbar
Der Verein für Innere Mission in Bremen begründet die Kündigung in einer Pressemitteilung damit, dass eine Kandidatur für eine in Niedersachsen von Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei mit den Zielen von Kirche und Diakonie unvereinbar sei.
Es gehe bei der Entscheidung zur Kündigung ausdrücklich nicht um parteipolitische Erwägungen. Die Mitarbeitsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland beschreibe jedoch, dass Mitarbeitende durch ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten die Glaubwürdigkeit kirchlicher und diakonischer Arbeit nicht beeinträchtigen dürfen. Rechtlich ist die Kündigung wegen einer politischen Kandidatur ein Fall, der Fragen aufwirft.
Die AfD Niedersachsen "sortiert Menschen in zwei Klassen ein", so die Innenministerin Niedersachsens Behrens (SPD). Ein "völkisch-nationalistisches Bild" habe sich verstärkt.
18.02.2026 | 4:16 minKandidatur an sich kein Kündigungsgrund
Würde die Betroffene nicht in einem Arbeitsverhältnis mit einem kirchlichen Träger stehen, wäre die Kündigung wohl eindeutig rechtswidrig. Denn die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung sind zum Schutz der Arbeitnehmer besonders hoch.
Die Kandidatur für eine politische Partei ist an sich kein Kündigungsgrund. Daran ändert auch die Einstufung des niedersächsischen Landesverbands der AfD als gesichert rechtsextremistisch nichts. Die Kompetenz zum Verbot einer Partei hat nur das Bundesverfassungsgericht.
Vor der Kommunalwahl in Niedersachsen wurden mehrere AfD-Politiker von der Wahl zu Spitzenämtern ausgeschlossen. Die Partei kündigt rechtliche Schritte an.
31.07.2026 | 0:27 minBesonderheiten im kirchlichen Arbeitsrecht
Doch der Verein für Innere Mission in Bremen ist ein kirchlicher Arbeitgeber. Für ihn gelten Besonderheiten. Aufgrund ihres im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechts können Kirchen und deren Einrichtungen von ihren Beschäftigten verlangen, sich entsprechend des kirchlichen Auftrags zu verhalten.
Einrichtungen der Kirche sind jedoch nicht jeder gerichtlichen Kontrolle entzogen: Je weniger die konkrete Tätigkeit mit der Repräsentation, Leitung oder der Umsetzung des kirchlichen Selbstverständnisses verbunden ist, desto genauer muss der Arbeitgeber nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts begründen, weshalb der Beschäftigte der Loyalitätsanforderung der Einrichtung unterliegt.
CSU-Politiker regen an, ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände zu prüfen. ZDF-Reporterin Charlotte Greipl ordnet die Möglichkeit eines Teilverbots rechtlich ein.
16.07.2026 | 0:42 minExperte: Kandidatur allein nicht maßgeblich
Auch deswegen kann laut Professor Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Kandidatur einer in der Verwaltung einer kirchlichen Einrichtung beschäftigten Mitarbeiterin nicht allein ausschlaggebend für eine Kündigung sein.
Für die Einrichtungsleitung gelten strengere Maßstäbe an das außerdienstliche Verhalten und an die Loyalität als für eine Mitarbeiterin, die nicht in gleichem Maße exponiert ist.
Professor Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Falls ein Arbeitsgericht über den Fall entscheiden sollte, werde es laut Fuhlrott den konkreten Einzelfall und auch die Umstände der Mitarbeiterin betrachten. Dafür könnte sich das Gericht auch die Aktivitäten der AfD-Fraktion des Kreistages und des Gemeinderates, für die die Mitarbeiterin kandidiert, anschauen. Maßgeblich könne auch sein, ob sich Dritte über die Anstellung der AfD-Kandidatin in dem Hospiz beschwert hätten.
Laut dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt könnten Mitglieder der AfD ihre waffenrechtliche Erlaubnis verlieren.
11.08.2026 | 1:54 minAfD-Kandidatin kündigt Klage an
Die gekündigte Martina Müller und der sie unterstützende Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD und Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Friesland-Wittmund, kritisieren die Kündigung und fordern, die Kündigung zurückzunehmen.
Die AfD-Kandidatin erklärte in einem auf Facebook veröffentlichten Video bereits, eine Kündigungsschutzklage vorzubereiten und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen zu wollen. Dann dürfte sich bald ein Arbeitsgericht mit der Kündigung beschäftigen.
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