Reaktion auf Amoklauf von Graz:Österreich will Waffenrecht verschärfen
Seit dem Amoklauf von Graz diskutiert Österreich über eine Verschärfung des Waffenrechts. Jetzt kündigt Kanzler Stocker Maßnahmen an.
Österreichs Regierung plant eine Verschärfung des Waffenrechts. (Symbolbild)
Quelle: AFP | JOE KLAMARNach dem Amoklauf an einer Schule in Graz will die österreichische Regierung das Waffenrecht verschärfen. Es seien verschiedene Maßnahmen wie das Heraufsetzen des Mindestalters für Waffenkäufer denkbar, sagte Kanzler Christian Stocker (ÖVP) im ORF-Radio.
Auch gelte es, bei den psychologischen Tests, die für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte nötig sind, nachzuschärfen. Die Regierung wolle nächste Woche ein Maßnahmenpaket beschließen.
Nach dem Amoklauf in Graz wird in Österreich das Waffenrecht hinterfragt. Der Täter besaß die Tatwaffen laut Polizei legal.
12.06.2025 | 0:22 minDie Vorschläge der Regierung umfassen auch eine Stärkung psychologischer Expertise an Schulen, mehr Polizeipräsenz, verbesserten Datenaustausch zwischen Behörden, Einschränkungen beim Zugang von Waffen bei bestimmten Personengruppen, eine strengere Beobachtung gefährdeter Jugendlicher und einen Einsatz für strengere Vorschriften beim Umgang mit Social Media für Kinder und Jugendliche. Das Kanzleramt bestätigte einen entsprechenden Bericht "Kronen Zeitung".
Täter besaß Waffen legal
Am Dienstag hatte ein 21-jähriger Österreicher an seiner ehemaligen Schule mit einer Pistole und einer abgesägten Schrotflinte neun Jugendliche und eine Lehrerin erschossen. Danach erschoss er sich selbst. Beide verwendete Waffen besaß der Angreifer legal.
Laut den Ermittlern habe der Amokläufer bis auf eine Ausnahme keine näheren Beziehungen zu seinen Opfern gehabt. Die Tat sei bis ins Detail geplant gewesen.
12.06.2025 | 1:34 minFür den Erwerb einer Schrotflinte gibt es in Österreich fast keine Hürde, für die Pistole war eine Waffenbesitzkarte nötig, die der Amokschütze nach einem psychologischen Test auch bekommen hatte. Später stellte sich heraus, dass er 2021 bei der Musterung zum Bundesheer wegen psychischer Instabilität als untauglich ausgemustert worden war.
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