Mutmaßliche Übergriffe:IStGH-Chefankläger tritt vorübergehend zurück
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Gegen Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, laufen Ermittlungen. Der Vorwurf: sexuelles Fehlverhalten. Deshalb legt er sein Amt vorübergehend nieder.
Karim Khan tritt als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs vorläufig zurück
Quelle: picture alliance / ASSOCIATED PRESS
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, ist im Zusammenhang mit einer Untersuchung über mutmaßliche sexuelle Übergriffe vorübergehend zurückgetreten. Bis zum Abschluss einer Untersuchung lege er sein Amt nieder, teilte das Gericht mit.
Eine Kommission der UN untersucht die Beschuldigungen seit November. Ergebnisse werden in Kürze erwartet.
Mutmaßliche Übergriffe: Khan wies Vorwürfe zurück
Es geht um Vorwürfe, der 55-Jährige habe über mehr als ein Jahr hinweg versucht, eine Mitarbeiterin zu einer sexuellen Beziehung zu zwingen und sie gegen ihren Willen begrapscht. Er hatte die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen und selbst auf eine Untersuchung gedrängt. Nach Angaben seines Büro werden Khans Stellvertreter vorerst die Amtsgeschäfte des UN-Chefanklägers führen.
Im vergangenen Jahr ergaben Recherchen der Nachrichtenagentur AP, dass sich das mutmaßliche Opfer zwei IStGH-Angestellten anvertraute, die die Vorwürfe dann meldeten. Dies geschah wenige Wochen bevor Khan Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, seinen damaligen Verteidigungsminister Joav Galant und drei Hamas-Anführer wegen Kriegsverbrechen beantragt hatte.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande. Seit 2003 hat er die Aufgabe, besonders schwere Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zu verfolgen.
Der IStGH soll dazu beitragen, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Völkerstrafrecht wirksamer durchzusetzen und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung zu schließen.
Einige Staaten äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Eingriffe in ihre Souveränität. Die USA, Russland und China erkennen die Legitimität des Gerichtshofs nicht an. Israel erkennt das Gericht ebenfalls nicht an. Allerdings erstreckt sich die Gerichtsbarkeit des IStGH auf die palästinensischen Gebiete. Deshalb darf der Chefankläger auch in diesem Fall ermitteln.
Der IStGH soll dazu beitragen, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Völkerstrafrecht wirksamer durchzusetzen und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung zu schließen.
Einige Staaten äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Eingriffe in ihre Souveränität. Die USA, Russland und China erkennen die Legitimität des Gerichtshofs nicht an. Israel erkennt das Gericht ebenfalls nicht an. Allerdings erstreckt sich die Gerichtsbarkeit des IStGH auf die palästinensischen Gebiete. Deshalb darf der Chefankläger auch in diesem Fall ermitteln.
IStGH verfolgt besonders schwerwiegende Straftaten
Seither steht das Gericht unter großem Druck der USA. US-Präsident Donald Trump hatte Sanktionen gegen das Gericht und insbesondere Ankläger Khan verhängt. Durch die Sanktionen ist die Arbeit des Gerichts gefährdet.
Khan erwirkte in seiner Laufbahn unter anderem einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder. Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen.
Quelle: AP, AFP, dpa
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