Inhalt, Umfang, Verbotsverfahren?:Geleakte AfD-Mails: Was wir wissen und was nicht
von Katja Belousova und Jan Henrich
Welche Daten wurden in Mails der AfD durch Hacker erbeutet? Und welche juristischen Konsequenzen könnten folgen - auch für ein mögliches Verbotsverfahren? Fragen und Antworten.
Die AfD meldet einen Hackerangriff im September. Dabei seien mutmaßlich E-Mail-Daten erbeutet worden. Aktuelle Postfächer seien nicht betroffen. Eine Veröffentlichung wird laut Partei geprüft.
20.10.2026 | 0:21 minHunderttausende E-Mails und Dokumente der AfD wurden bei einem Hackerangriff erbeutet und ins Internet gestellt. Die Partei bestätigte den Vorgang. Was ist dazu bislang bekannt? Und könnten die Inhalte verfassungsrechtlich relevant werden - auch mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren? Ein Überblick.
Was sagt die AfD?
"Im September 2026 kam es zu einem Hackerangriff auf einen Hosting-Dienstleister unserer Partei, bei dem offenbar Teile einiger weniger Mail-Postfächer - von denen die meisten seit Jahren nicht mehr genutzt waren - widerrechtlich kopiert wurden", teilte die AfD auf Anfrage mit.
Wie die Bundespartei am Dienstag erklärte, wurden zwar "nur wenige Mail-Postfächer" rechtswidrig kopiert. Dabei seien jedoch "große Datenmengen abgeflossen".
Der 6. Oktober 2026 war historisch: AfD-Politiker Tobias Rausch wurde zum Landtagspräsidenten gewählt, als Vertreter ein Partei, die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft ist.
13.10.2026 | 11:33 minWelche Daten wurden erbeutet?
Insgesamt handelt es sich um mehr als 420.000 abgegriffene E-Mails und über 50.000 angehängte Dokumente, die jetzt im Fokus stehen. Diese umfassen unter anderem Kontoauszüge, Spendeninformationen, Sitzungsprotokolle, Details zu Parteiausschlussverfahren, aber auch Sprachnachrichten von AfD-Vertretern. Insgesamt ist der Datensatz rund 300 Gigabyte groß.
Betroffen sind mehrere Postfächer der Partei, etwa von Leif-Erik Holm, der zuletzt Ministerpräsidentenkandidat der AfD in Mecklenburg-Vorpommern war, oder des früheren Bundessprechers Alexander Gauland.
Enthalten sind auch eingestufte Informationen - etwa vertrauliche Dokumente aus Ministerien oder Sitzungsprotokolle aus Bundestagsausschüssen.
Aus dem Archiv: Die AfD zog vor das Berliner Verwaltungsgericht, um eine eingezogene Millionenspende zurückzubekommen. Die Richter machten klar: die AfD hätte das Geld nie annehmen dürfen.
07.05.2026 | 1:43 minWas ist bislang über den Inhalt der Mails bekannt?
ZDF frontal recherchiert derzeit zum AfD-Datenleak. Nach ersten Informationen enthalten die Korrespondenzen auch viele bereits bekannte und veröffentlichte Inhalte - etwa zur Spendenaffäre rund um Alice Weidel 2017 oder Kommunikation rund um den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich aus NRW, der sich in Chatnachrichten 2017 selbst als das "freundliche Gesicht des Nationalsozialismus" bezeichnet hatte, was er später ironisch gemeint haben wollte.
Die Mails sollen zudem antisemitische, rassistische oder völkische Aussagen dokumentieren. Die Nachrichten stammen nach erster Durchsicht allerdings nicht nur von AfD-Parteimitgliedern, sondern möglicherweise von Anhängern der Partei. Es sind zum Teil höchstprivate Daten.
Siegessicher vor den anstehenden Landtagswahlen gibt sich AfD-Chefin Weidel im Sommerinterview. Einige inhaltliche Fragen lässt sie unbeantwortet.
23.08.2026 | 1:45 minKönnte der Hackerangriff Strafverfahren nach sich ziehen?
Die AfD hat mitgeteilt, dass sie wegen des Angriffs und der Publikation der Daten Anzeige erstattet hat. In Deutschland sind etwa die "Ausspähung von Daten" und auch das "Abfangen von Daten" strafbar. Den Eingang einer solchen Anzeige wollte die Staatsanwaltschaft Berlin bislang noch nicht bestätigen. Dort heißt es lediglich, dass die Partei eine Strafanzeige angekündigt habe, diese werde dann geprüft.
Relevant könnte auch die Frage werden, ob die Inhalte der E-Mails ihrerseits Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen werden könnten. Allerdings gibt es von zuständigen Behörden auch hier noch keine Auskunft.
Der Fall könnte auch aus Datenschutz-Sicht noch Folgen haben. Grundsätzlich besteht für Parteien die Pflicht, Hackerangriffe dieser Art innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Datenschutzbeauftragten zu melden. Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen. Nach Angaben des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) soll die Frist versäumt worden sein. Die AfD gab in einer Pressemitteilung hingegen an, die Datenschutzbeauftragte "umgehend" informiert zu haben.
Im Sommer war die Berliner Landesverwaltung Opfer eines Cyberangriffs - sensible Daten wurden gestohlen und im Darknet veröffentlicht. Die Ermittlungen laufen weiterhin.
09.09.2026 | 2:33 minWas bedeuten die Mails für ein mögliches AfD-Parteiverbot?
In einem möglichen Verbotsverfahren könnten die Mails eine Rolle spielen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Mittwoch, dass der Verfassungsschutz in solchen Verfahren grundsätzlich "alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse" verwenden dürfe.
Ob in dem konkreten Fall der Verfassungsschutz sich bereits mit möglicherweise verfassungsfeindlichen Aussagen in den Mails beschäftigt, dazu gab es noch keine Informationen. Es gibt auch noch keine Hinweise darüber, ob die Inhalte der E-Mails für die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz eine Rolle spielen könnten.
Rechtsexperten sind sich über die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens uneins. Bis in den späten Abend hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags zur Anhörung geladen.
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